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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Integrationsbeirat für den Landkreis und die Stadt Lüneburg  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.01.2008    
Zeit: 14:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2007/302 Integrationsbeirat für den Landkreis und die Stadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Moratzky, Sybille
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Nachdem Änderungsvorschläge zum Vereinbarungsentwurf seitens der Gruppe vorgetragen wurden, erfolgte eine breite Aussprache, in der insbesondere die Besetzung des Beirates diskutiert wurde. Es wurde u.a. über weitere Mitglieder, z.B. Vertreter/innen der Kirchen, eine paritätische Besetzung bezüglich des Ausländeranteils im Beirat sowie über eine Evaluation und eine damit verbundene Protokollnotiz zur Vereinbarung diskutiert.

Beschluss:

Beschluss:

Der Landkreis schließt mit der Stadt Lüneburg die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg mit folgenden Änderungen:

-    § 2 Aufgaben

     Aufgaben des Integrationsbeirates sind die Förderung der Integration der in Stadt und Landkreis lebenden Personen mit Migrationshintergrund. Er soll insbesondere

-    § 4 Zusammensetzung

     Der Integrationsbeirat besteht aus 28 Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:

     1.  Dem Landrat des Landkreises Lüneburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg. Den Vorsitz führt der Landrat, er wird vertreten durch den Oberbürgermeister. Bei Verhinderung erfolgt die Vertretung durch die jeweiligen Verwaltungsvertreter…

-    § 10 Ehrenamt

     Die Tätigkeit im Integrationsbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten keine Aufwandsentschädigung, jedoch ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € je Sitzung.

-    § 11 Laufzeit und Kündigung

     Diese Vereinbarung tritt am 01.03.2008 in Kraft. Sie ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Stadt oder Landkreis Lüneburg können die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen.

Der Kreistag benennt die in § 4 Ziffer 3 der Vereinbarung vorgesehenen Mitglieder und ihre Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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