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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats/Werksleiters über wichtige Angelegenheiten  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.01.2008    
Zeit: 14:35 - 15:30 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Verkehrsgutachten

Verkehrsgutachten

 

LR Nahrstedt informiert über das geplante Verkehrsgutachten im Rahmen der Fortschreibung des Raumordnungsprogramms. Die Kosten werden auf ca. 180.000€ bis 200.000€ geschätzt. Es werden Fördermittel aus dem Regionalisierungsfond in Aussicht gestellt, die Höhe der Fördermittel sei zur Zeit nicht zu beziffern. Die Eigenmittel werden sich der Landkreis und die Kommunen teilen. Möglicherweise können noch die Nachbarkreise ins Boot geholt werden.

 

 

Umstellung Eigenbetrieb von HGB auf NKR

 

WL Ruth berichtet, dass entgegen der momentanen Rechtslage (Eigenbetriebe sollen auf jeden Fall auf NKR umstellen, wie die Kommunen) auf Landesebene mit einer Arbeitsgruppe geprüft wird, ob für bestehende Eigenbetriebe es nicht doch bei der alten Wirtschaftsführung nach HGB bleiben soll. Der Arbeitsgruppe, die beim MI angesiedelt ist, gehören auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände und Praktiker aus Kommunen an. Die Umstellung bei Eigenbetrieben ist bereits auf der MI Konferenz der Bundesländer als besonderes Problem benannt worden.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob SBU tatsächlich zum 01.01.2009 auf NKR umstellen soll (wie der Landkreis). Möglicherweise wird der immense Umstellungsaufwand durch zu erwartende Rechtsänderung überflüssig. WL Ruth überlegt daher, den Umstellungstermin durch ergänzenden Beschluss des Kreistages für zwei Jahre auf den 01.01.2011 hinaus zu schieben.

Die Übernahme des Infrastrukturvermögens (Kreisstraßen, Radwege, Brückenbauwerke, Grundstücke) als Sondervermögen des Eigenbetriebs wird dadurch nicht gefährdet. Voraussetzung ist aber, dass die Bilanzierungsregeln des NKR, nach denen das Strukturvermögen zur Zeit erfasst und bewertet wird, auch nach HGB anerkannt werden. Das wird in den kommenden Wochen kurzfristig vom Wirtschaftsprüfer geprüft.

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