Auszug - Übertragung der Zuständigkeit für die Erarbeitung einer Naturschutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet 71 (Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg) auf den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Es wird beschlossen, beim Niedersächsischen Umweltministerium
zu beantragen, dass dem NLWKN die Erarbeitung einer
Naturschutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet Nr. 71 Ilmenau-Niederung nördlich
von Lüneburg gemäß § 55 Abs. 3 NNatG übertragen wird.