Auszug - Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU); Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2011
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
LR
Nahrstedt berichtet, dass zum 01.01.2009 das Neue Kommunale Rechnungswesen
in der Verwaltung eingeführt werden solle. Im Februar 2006 habe der Kreistag
beschlossen, dass dieses auch für den SBU gelten solle. Der NLT habe
festgestellt, dass die bisherigen Regeln der kaufmännischen Buchführung nach
Handelsgesetz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr in dem bisherigen Maße
anwendbar seien. Das Innenministerium wurde um Überprüfung gebeten, so dass es
jetzt zu einer zeitlichen Verzögerung komme. Bis zum 01.01.2011 sollen
entsprechende Gesetze vorliegen.
KTA Hein
ergänzt, dass spätestens im Jahre 2010 die Änderung zum bestehenden
Haushaltsrecht verabschiedet werden soll.
KTA
Pfeiffer sagt, dass der Umstellungsaufwand erheblich sei. Der Landkreis
Lüneburg habe auf Grundlage des bisherigen Haushaltsrechts seinen Haushaltsplan
bereits auf doppischer Basis erstellt. Vor dem Hintergrund der jetzt
eingetretenen Unsicherheit solle eine Umstellung nicht vorgenommen werden. Er
berichtet, dass zum 01.01.2009 auch das Infrastrukturvermögen des SBU
aufgenommen werden solle. Dadurch erhalte man einen Überblick über das zur
Verfügung stehende Sondervermögen.
-SBU-
Beschluss:
Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene
Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den
kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf
den 01.01.2011 verschoben.
Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO
anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung).
Abstimmungsergebnis: einstimmig