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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU); Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2011  

Kreistag
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.05.2008    
Zeit: 14:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2008/046 Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU);
Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

LR Nahrstedt berichtet, dass zum 01.01.2009 das Neue Kommunale Rechnungswesen in der Verwaltung eingeführt werden solle. Im Februar 2006 habe der Kreistag beschlossen, dass dieses auch für den SBU gelten solle. Der NLT habe festgestellt, dass die bisherigen Regeln der kaufmännischen Buchführung nach Handelsgesetz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr in dem bisherigen Maße anwendbar seien. Das Innenministerium wurde um Überprüfung gebeten, so dass es jetzt zu einer zeitlichen Verzögerung komme. Bis zum 01.01.2011 sollen entsprechende Gesetze vorliegen.

 

KTA Hein ergänzt, dass spätestens im Jahre 2010 die Änderung zum bestehenden Haushaltsrecht verabschiedet werden soll.

 

KTA Pfeiffer sagt, dass der Umstellungsaufwand erheblich sei. Der Landkreis Lüneburg habe auf Grundlage des bisherigen Haushaltsrechts seinen Haushaltsplan bereits auf doppischer Basis erstellt. Vor dem Hintergrund der jetzt eingetretenen Unsicherheit solle eine Umstellung nicht vorgenommen werden. Er berichtet, dass zum 01.01.2009 auch das Infrastrukturvermögen des SBU aufgenommen werden solle. Dadurch erhalte man einen Überblick über das zur Verfügung stehende Sondervermögen.

 

-SBU-

Beschluss:

Beschluss:

Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) beschlossene Termin zur Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um zwei Jahre auf den 01.01.2011 verschoben.

Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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