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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.05.2008    
Zeit: 14:30 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus (Sodmeisterkörkammer)
Ort: Rathaus (Sodmeisterkörkammer), Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg
2008/078 Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Herr Wiese berichtet über die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hierbei wird auf die Entwicklung im Landkreis Lüneburg zur bundesweiten Tendenz eingegangen. Herr Wiese stellt den derzeitigen Stand der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II dar und vergleicht diese mit den Ausgaben des vergangenen Jahres. Eine Aufstellung dieser Werte wird jedem Ausschussmitglied ausgehändigt.

 

Die Verwaltung macht Ausführungen zu den Überlegungen der zukünftigen Organisation nach dem SGB II. Die Bundesagentur für Arbeit hat allen Landkreisen einen Übergang von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu einem „kooperativen Jobcenter“ angeboten.

 

Im Fall der Annahme dieses Angebotes wäre die ARGE aufzulösen. Bei dem Konzept des kooperativen Jobcenters entstände eine Struktur bei der jeder Träger der Grundsicherung rechtlich eigenverantwortlich handelt. Beide Träger würden freiwillig ihre Organisationen miteinander verzahnen und ihre jeweiligen Dienstleistungen aufeinander abstimmen. Sowohl die Bescheiderteilung als auch die Auszahlung der Leistung erfolgte jedoch getrennt. Der Landkreis Lüneburg hat das Angebot der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt, die ARGE Lüneburg wird zunächst weiter bestehen bleiben.

 

Insgesamt wird nochmals dargestellt, dass alle Beteiligten, sowohl die Kommunalen Spitzenverbände als auch die Bundesagentur für Arbeit unterschiedliche Organisationsmodelle favorisieren, wobei Uneinigkeit darin besteht, inwiefern die einzelnen Organisationsformen verfassungskonform sind.

Beschluss:

 

 

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