Auszug - Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr
Wiese berichtet über die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und
Leistungsempfänger in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II.
Hierbei wird auf die Entwicklung im Landkreis Lüneburg zur bundesweiten Tendenz
eingegangen. Herr Wiese stellt den derzeitigen Stand der Kosten der Unterkunft
nach dem SGB II dar und vergleicht diese mit den Ausgaben des vergangenen
Jahres. Eine Aufstellung dieser Werte wird jedem Ausschussmitglied
ausgehändigt.
Die Verwaltung macht Ausführungen zu den Überlegungen der
zukünftigen Organisation nach dem SGB II. Die Bundesagentur für Arbeit hat
allen Landkreisen einen Übergang von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu einem
„kooperativen Jobcenter“ angeboten.
Im Fall der Annahme dieses Angebotes wäre die ARGE aufzulösen.
Bei dem Konzept des kooperativen Jobcenters entstände eine Struktur bei der
jeder Träger der Grundsicherung rechtlich eigenverantwortlich handelt. Beide
Träger würden freiwillig ihre Organisationen miteinander verzahnen und ihre
jeweiligen Dienstleistungen aufeinander abstimmen. Sowohl die Bescheiderteilung
als auch die Auszahlung der Leistung erfolgte jedoch getrennt. Der Landkreis
Lüneburg hat das Angebot der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt, die ARGE
Lüneburg wird zunächst weiter bestehen bleiben.
Insgesamt wird nochmals dargestellt, dass alle Beteiligten,
sowohl die Kommunalen Spitzenverbände als auch die Bundesagentur für Arbeit
unterschiedliche Organisationsmodelle favorisieren, wobei Uneinigkeit darin
besteht, inwiefern die einzelnen Organisationsformen verfassungskonform sind.