Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen vom 12. März 2008; "Power-Boot Veranstaltung vom 22. bis 25. Mai 2008 zwischen Dömitz (Elbkilometer 504) und Geesthacht (Elbkilometer 584)"  

Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz, Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.07.2008    
Zeit: 14:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2008/043 Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen vom 12. März 2008;
"Power-Boot Veranstaltung vom 22. bis 25. Mai 2008 zwischen Dömitz (Elbkilometer 504) und Geesthacht (Elbkilometer 584)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanAktenzeichen:61
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Bei der Beratung zu dem Tagesordnungspunkt geht es um zwei Aspekte:

  • Verbot eines Powerbootrennens zwischen Geesthacht und Dömitz am 24.05.2008;
  • Resolution an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorsportboote auf der Elbe im Bereich des Biosphärenreservates zu erlassen.

Als fachliche Berater tragen in der Sitzung vor:

  • Herr Steinhoff – Biosphärenreservatsverwaltung;
  • Frau Kalytta und Herr Schimm – Wasser- und Schifffahrtsamt;
  • Herr Schlemann – Kreisnaturschutzbeauftragter und Tourismusexperte.

Herr Steinhoff berichtet über die Bedeutung des Biosphärenreservates für verschiedene Tierarten und den Tourismus. Die Biosphärenreservatsverwaltung spricht sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Durch das Befahren der Elbe mit hohen Geschwindigkeiten kommt es zu unterschiedlichen Störungen von Tierarten, die nach der Vogelschutz- bzw. FFH-Richtlinie streng geschützt sind. Durch den Wellenschlag schnell fahrender Boote können Biberburgen gefährdet werden. Außerdem ist der Biber sehr lärmempfindlich. Gleiches gilt für Seeadler, Kranich, Schwarz- und Weißstorch und andere Vogelarten, die sich in ufernahen Bereichen aufhalten. Neben der Gefahr, dass sich diese einen anderen Lebensraum suchen, kann es dazu kommen, dass Rastvögel durch die Störung vermehrt auffliegen und sich anschließend wieder auf Felder niederlassen. Dies bedeutet einen höheren Energieverlust und führt dazu, dass die Tiere noch mehr Nahrung benötigen. Hier kann es zu verstärkten Konflikten mit der Landwirtschaft kommen. Verschiedene Fischarten können außerdem bei schnellen Booten unzureichend ausweichen und werden gefährdet. Ein erhöhter Wellenschlag kann zudem den Schilfbestand am Ufer schädigen.

 

Neben der artenschutzrechtlichen Problematik muss aus Sicht von Herrn Steinhoff auch die Störung von Anglern und Erholungssuchenden berücksichtigt werden. Projekte, wie die Schaf- und Ziegenbeweidung zur Beseitigung der Verbuschung, Altarmanbindungen und Vogelkieker werden gefährdet, wenn es zu erheblichen Störungen durch laute Motorboote kommt. Auch der Aspekt eines sicheren Fährverkehrs muss berücksichtigt werden.

 

Die Biosphärenreservatsverwaltung setzt sich für einen naturverträglichen Bootsverkehr ein. Hierzu zählt die „Weiße Flotte“, Ruderboote, Segelboote, Flöße, aber auch die Berufsschifffahrt. Diese Art von Boots- bzw. Schiffsverkehr sei ausdrücklich zu begrüßen und mit den Zielen des Biosphärenreservates vereinbar. Auf dem Elbe-Seitenkanal und im Nationalpark Wattenmeer gäbe es im Übrigen auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

Als nächstes trägt Herr Schlemann vor. Durch das Verlassen der Fahrrinne und Befahren ufernaher Bereiche zwischen den Buhnen kann es zu einer erheblichen Störung der Fischbrut kommen. Die Brut kann angesaugt und zerstört werden. Außerdem können auch Sedimente und damit Schadstoffe (Dioxinproblematik) angesaugt werden und weitere Probleme mit sich bringen. Herr Schlemann sieht in einer Powerbootveranstaltung, wie sie im Mai geplant war, eine deutliche Konkurrenz zum sanften Tourismus, insbesondere auch zum Fahrradtourismus. Aus Sicht der Stadt Bleckede lehnt Herr Schlemann eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für die Elbe im Bereich des Biosphärenreservates ab. Ebenso wie bei anderen Elbstädten entwickelt sich die Hafennutzung in Bleckede immer weiter zu einer Freizeithafennutzung. Die Häfen würden z. B. als Durchgangshäfen für Sportbootfahrer auf dem Weg Richtung Mecklenburg-Vorpommern genutzt. Insgesamt stehe man in einer Konkurrenz zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort könne z. B. die Müritz auch ohne Sportbootführerschein befahren werden, was auf der Elbe als Bundeswasserstraße nicht möglich ist. Den Sportbootfahrern dürfe nicht noch weiter das Interesse am Befahren der Elbe genommen werden. Es sei zwar nicht bekannt, ob auch die Geschwindigkeit beim Nutzungsverhalten der Sportbootfahrer eine Rolle spiele, grundsätzlich soll aber kein potentieller Nutzer ausgeschlossen werden. Es muss auch berücksichtigt werden, dass flussaufwärts aufgrund der Strömung oft gar keine hohen Geschwindigkeiten erreicht werden können. Stromabwärts können aufgrund der Strömung bestimmte Geschwindigkeiten hingegen zeitweise nicht unterschritten werden. Aus Sicht von Herrn Schlemann sollte man nicht über eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung nachdenken, sondern über Öffentlichkeitsarbeit und andere Lenkungsmöglichkeiten.

 

Frau Kalytta berichtet aus Sicht der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zunächst über das Verfahren zur Genehmigung der Powerbootveranstaltung im Mai. Bei der Veranstaltung handelte es sich um kein Rennen, sondern um einen so genannten „Poker-Run“, bei dem die Teilnehmer sich gegenseitig Spielkarten übergeben sollten. Das Fahren von Höchstgeschwindigkeiten war nicht geplant. Auf der Elbe gilt die Binnenschifffahrtstraßenordnung. Diese enthält ähnlich der Straßenverkehrsordnung allgemeine Regelungen zum Befahren von Bundeswasserstraßen. Im Vordergrund steht die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Wenn diese gefährdet werden kann, z. B. durch eine Veranstaltung wie den Poker-Run, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Um ein solches Verfahren handelte es sich bei der Zulassung der Powerbootveranstaltung. In die Genehmigung wurden ausschließlich Regelungen aufgenommen, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienen. Hierzu zählen Regelungen über die Vermeidung von Pulkbildungen und dass kein Rennen durchgeführt werden darf.

 

Aufgrund der starken Kritik von verschiedenen Seiten wurde der Antragsteller nochmals zu einer Besprechung eingeladen. Über die nachträgliche Aufnahme einer Geschwindigkeitsbegrenzung in die Genehmigung wurde nachgedacht. Nach diesem Gespräch hat der Antragsteller freiwillig die Veranstaltung abgesagt. Einen Regelungsbedarf gab es aufgrund dessen nicht mehr. Aus Sicht von Frau Kalytta stellt sich die Frage, ob aufgrund einer einmalig geplanten Veranstaltung, die dann auch noch zu einer nachträglichen Absage geführt hat, gleich eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen angestrebt werden sollte. Aus ihrer Sicht sollte man eher auf Freiwilligkeits- und Öffentlichkeitsarbeit setzen. Im Übrigen sei auch die Formel Geschwindigkeit = Lärm und Wellen so nicht richtig. Der Wellenschlag würde z. B. u. a. davon abhängen, ob es sich bei dem Boot um einen Gleiter oder Verdränger handelt. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot zwinge Bootsführer ohnehin zu einer angemessenen Fahrweise. Welches die angemessene Geschwindigkeit für die Elbe sei, ließe sich zwar nicht ohne Weiteres festlegen, eine Geschwindigkeit von 140 km/h, wie sie von Powerbooten erreicht werden kann, sei aber auf jeden Fall deutlich zu hoch. Regelungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf anderen Gewässern wurden immer nur aufgrund der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs getroffen. Naturschutzaspekte haben hierbei keine Rolle gespielt. Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallbetrachtung für das jeweilige Gewässer.

 

Wenn aus anderen als verkehrlichen Aspekten eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen soll, also z. B. aus Naturschutzaspekten, müsste gemeinsam von den Bundesministerien für Umwelt und Verkehr eine einvernehmliche Verordnung erlassen werden. Dafür müsste aber auch eine konkrete Gefahr vorliegen, die aus ihrer Sicht nicht erkennbar ist.

 

Im Anschluss an die Vorträge wurde über das Ziel einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Biosphärenreservates diskutiert. Verschiedene Vertreter der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD halten es für unangemessen, aufgrund der einmaligen Planung eines Powerbootrennens, das auch noch abgesagt wurde, eine generelle Regelung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu fordern. Vertreter der Grüne-Fraktion sprechen sich nach wie vor für eine Resolution aus, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung fordert.

 

Abschließend stellt der Landrat fest, dass der Tagesordnungspunkt in den Fraktionen weiter beraten werden sollte und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

 

Beschluss:

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung