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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Versorgung mit Inkontinenzartikeln für Bewohner/innen in vollstationären Pflegeeinrichtungen  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit anschließender Anhörung sozial erfahrener Dritter gem. § 116 Abs. 2 SGB XII
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 12.02.2009    
Zeit: 14:30 - 17:47 Anlass: Sitzung
2009/034 Versorgung mit Inkontinenzartikeln für Bewohner/innen in vollstationären Pflegeeinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Demmig, ChristianeAktenzeichen:52
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Moratzky, Sybille
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Die Vertreter der AOK Niedersachsen machen Ausführungen zur Neuorganisation der Versorgung mit Inkontinenzprodukten. Sie führen an, dass aufgrund der Gesundheitsreform der Gesetzgeber die Ausschreibung für die Beschaffung solcher Inkontinenzprodukte als Soll-Vorschrift geregelt hat. Es wurden Ausschreibungen in insgesamt 17 Regionen in Niedersachsen durchgeführt. Für die Region Nordostheide, in diesen Bereich fällt auch der Landkreis Lüneburg, hat die Firma Wendland Medicare aus Lüchow den Zuschlag erhalten. Probleme in diesem Bereich sind nicht von der Hand zu weisen. Diese sind jedoch erkannt und die AOK setzt alles daran, sie zu beheben.

 

Anschließend wird im Ausschuss diskutiert und Fragen an die Vertreter der AOK gerichtet. Diese stehen dem Ausschuss Rede und Antwort.

 

Um 17:15 Uhr unterbricht die Ausschussvorsitzende die Sitzung und gibt der Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Privater Altenheime (AGPA), Frau Marquard, die Gelegenheit sich zu dieser Angelegenheit zu äußern. Um 17:20 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

 

Abschließend erklären die Vertreter der AOK, dass sie weiterhin versuchen die Angelegenheit schnellstmöglich zu regulieren und unterbreiten das Angebot, in einer der kommenden Ausschusssitzungen erneut zur Stellungnahme zur Verfügung zu stehen.

Beschluss:

Beschluss:

Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.

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