Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Zur Frage des KTA Herrn Pröhl hinsichtlich etwaiger Neuinvestitionen in die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle teilt die Verwaltung mit, dass im Zuge der Einführung des bundesweiten einheitlichen Digitalfunks lediglich einige Handgeräte für die Leitstelle und für Einsatzleitwagen im 2. Halbjahr 2009 für einen ersten Testbetrieb vorgesehen sind. Weitere Beschaffungen sollen erst nach dem Umzug in das Behördenzentrum „Auf der Hude“ vorgenommen werden.
Auf die Anfrage von KTA Herrn Hoffmann, ob durch die vom KBM während der Jahreshauptversammlung der Kreisfeuerwehr angesprochene EU-Führerscheinreglung Probleme auf die Feuerwehren zukommen werden, antwortet die Verwaltung wie folgt:
Die Kommunen – als Träger des Feuerschutzes – werden speziell dort Probleme mit Führerscheinen bekommen, wo TSF (Tragkraftspritzenfahrzeuge) vorhanden sind, da diese nicht mit einer Gesamtmasse von 3,5 t darstellbar sind. Für das Fahren dieser Fahrzeuge wird dann künftig der Führerschein der Klasse C erforderlich sein. Solange noch Kameraden mit dem „alten Führerschein der Klasse 3“ (bis 7,5 t) im Einsatz sind, wird dieses Problem noch nicht sichtbar. Langfristig wird es aber ein Problem werden, da die (neue) Führerscheinklasse B nur noch zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t berechtigt.
Der Deutsche Feuerwehrverband und mehrere Bundesländer haben daher eine Initiative zur Gewichtsgrenzenerweiterung er Fahrerlaubnisklasse B auf 4,25 t auf den Weg gebracht. Diese ist bisher erfolglos geblieben.
Auf dem „Berliner Abend“ der deutschen Feuerwehren am 4. März wurde von Minister Tiefensee angekündigt, dass hier eine Lösung für die Feuerwehren gefunden werden könnte. Er hält eine Art „Feuerwehrführerschein“ für denkbar mit einer separaten Prüfung. Möglicherweise kann dies für Kommunen mit „kleinen Feuerwehren“ nicht nur zu Kosteneinsparungen führen, sondern auch die weitere Einsatzbereitschaft gewährleisten.
Beschluss: