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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2009 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.08.2009    
Zeit: 14:30 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2009/113 Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2009 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

BL Ruth erläutert den vorgelegten Zwischenbericht

BL Ruth erläutert den vorgelegten Zwischenbericht. Das Zahlenmaterial zum Zwischenrechnungsergebnis per 30.06.2009 hat nur bedingte Aussagekraft, da sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen erst im zweiten Halbjahr zum Tragen kommen. Als Beispiel seien hier die Sonderzuwendungen (im Sprachgebrauch Weihnachtsgeld) als Teil der Personalaufwendungen genannt, die erst im November fällig sind. Die im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen (Straßenbau und bewegliches Anlagevermögen) werden erfahrungsgemäß ebenfalls erst im zweiten Halbjahr zahlungswirksam.

Die anderen Punkte im Zwischenbericht (besonders Punkte 5 bis 8) sind eher geeignet, ein Bild über die Aktivitäten des Eigenbetriebes zu gewinnen.

 

KTA Köne möchte gern erklärt haben, wie die Aussage zu den Planungskosten der Elbbrücke „Alle entstehenden Kosten für Gutachten, Begleitung und sonstige Unterklagen sind durch vom Landkreis Lüneburg bereitgestellte Haushaltsreste aus Vorjahren (dort ursprünglich im Vermögenshaushalt) gedeckt“ zu verstehen ist.

BL Ruth erklärt, dass die Haushaltsmittel aus 2008 und früher für diese Aufwendungen als Haushaltsreste vom Landkreis auf den Eigenbetrieb übertragen wurden und dort in der Bilanz in den Sonstigen Verbindlichkeiten für Aufwandszuschüsse ausgewiesen werden. Die Aufwendungen für Gutachten u. ä. in diesem Jahr und in den Folgejahren werden daraus in den folgenden Geschäftsjahren ausgeglichen.

 

BL Ruth möchte den Zwischenbericht um zwei weitere aktuelle Informationen ergänzen:

1.      zum 01.09.2009 wird eine Straßenwärterin befristet eingestellt. Bereits zum 01.08.2009 ist eine Auszubildende zur Straßenwärterin eingestellt worden. Das zeigt, dass der Beruf „Straßenwärter“ immer interessanter auch für Frauen wird;

2.      seit Juli ist ein erstmaliger Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) festzustellen. Der EPS breitet sich immer mehr auch im norddeutschen Raum aus. Betroffen ist zur Zeit allein das rechtselbische Gebiet in der Gemeinde Amt Neuhaus mit zur Zeit ca. 140 befallenen Eichen. Der EPS durchläuft mehrere Verpuppungsstadien, wobei die Verpuppung zur Raupe gefährlich ist. Die Raupe entwickelt Haare mit hochtoxischen Wirkungen, die Allergien auslösen können. Betroffen sein können auch die Atemwege mit Atembeschwerden bis hin zu Asthmaanfällen. Gefährdet sind einerseits die Straßenwärter, die in den Bereichen der befallenen Eichen arbeiten, aber auch die Bevölkerung, die in Kürze an den Obstalleen mit der Obsternte beginnen wird. Als allererste Maßnahme sind Warnschilder von SBU aufgestellt worden. Mit dem Umweltamt ist abgestimmt worden, dass kleinere befallene Eichen in den Obstalleen gefällt werden. Für jede gefällte Eiche werden als Ausgleich zwei Obstbäume gepflanzt. Stärkere Eichen müssen mit einem speziellen Absaugverfahren behandelt werden. Erste Kontakte mit einer Fachfirma sind geknüpft worden. Es zeichnet sich aber jetzt schon ab, dass die Gesamtmaßnahme Kosten von ca. 50.000€ verursachen wird. Allein die Behandlung der Eichen mit dem Absaugverfahren verschlingt ca. 10.000€ pro Wocheneinsatz, wobei täglich ca. fünf Eichen behandelt werden können. Zusätzlich muss SBU einen Hubsteiger stellen, der angemietet werden muss. Auch für die Verkehrssicherung muss Sicherungspersonal von SBU gestellt werden. Unabhängig vom Finanzierungsproblem muss jetzt gehandelt werden, um die konkreten Gefährdungen zu bekämpfen. Hierzu gäbe es keine Alternative.

             

KTA Pfeiffer fragt, ob auch Bäume befallen sind, in deren Nähe sportliche Aktivitäten stattfinden.

BL Ruth verneint das und ergänzt, dass die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt Neuhaus ebenfalls informiert wurde und empfohlen wurde, zu prüfen, ob auch Eichen an den Gemeindestraßen betroffen sind. Erkenntnisse seien ihm aber nicht bekannt.

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