Auszug - Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Absatz 2 SGB II
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KVD Wiese berichtet, dass die sogenannten flankierenden Leistungen neben den Leistungen für Unterkunft und Heizung und den einmaligen Leistungen zu den Aufgaben des Landkreises Lüneburg als kommunaler Träger nach dem SGB II gehören.
Insbesondere bei der Schuldner- und Suchtberatung, die in der Vergangenheit vertraglich dem Diakonieverband übertragen wurde, findet das praktizierte Gutscheinverfahren bundesweit positive Anerkennung.
Herr Siller bestätigt, dass alle Beteiligten die bestehende Regelung als erfolgreich ansehen. Für den Diakonieverband wäre eine längere Laufzeit der Vereinbarung aufgrund der Planungssicherheit wünschenswert. Herr Siller erklärt, dass diese Vereinbarung eine Aufstockung der zur Verfügung stehenden Beratungseinheiten bei Bedarf nicht ausschließen darf.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bestehende Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband bis zur Neuregelung der Trägerschaft nach dem SGB II längstens jedoch bis zum 31.12.2010 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig