Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 19.10.2009 (Eingang: 19.10.2009); Lärmschutz für die Bewohner an der Ostumgehung  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.11.2009    
Zeit: 14:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2009/270 Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 19.10.2009 (Eingang: 19.10.2009);
Lärmschutz für die Bewohner an der Ostumgehung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss die Zustimmung des Antrages empfiehlt.

 

KTA Dr. Scharf berichtet, dass man nach dem Bau der Ostumgehung drei Lärmschutzmaßnahmen durchführte. Erstens der tiefe Einschnitt, zweitens die Erdwelle östlich und westlich der Trasse bis nach Adendorf und drittens die Lärmschutzmauer an der Erbstorfer Landstraße. Für den Sonderbereich Fuchsweg wurde damals keine Schutzbedürftigkeit festgestellt, da es sich damals um Kasernengelände handelte.

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge ergab 2008 einen Wert von 37.941 KfZ in 24 Stunden. Das stelle eine Verdreifachung des prognostizierten Verkehraufkommens von 1981 dar, hier sei man von 15.000 KfZ pro 24 Stunden im Jahr 2015 ausgegangen. Aufgrund dieser Zahlen haben die Anwohner einen Rechtsanspruch auf zusätzlichen Lärmschutz.

Als Lösung wurde von der Straßenbaubehörde vorgeschlagen, die Belastungswerte zu berechnen und nicht zu messen. Im Sondergebiet Fuchsweg fand zwar eine Änderung der Nutzung als Wohngebiet statt, aber die Anwohner haben laut Aussage der Straßenbaubehörde kein Recht auf einen zusätzlichen Lärmschutz. Diese Aussage sehe man als Fehleinschätzung und Benachteiligung der Bewohner an.

Weiterhin solle im Bereich zwischen der Ilmenaubrücke und der Erbstorfer Landstraße Flüsterasphalt verarbeitet werden. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder -wellen etc. werden durch den bevorstehenden Bau der A 39 als unangebracht angesehen.

Diese Begründung sei unzulässig, da niemand weiß, wann mit dem Bau der A 39 begonnen wird.

 

KTA Dörbaum macht deutlich, dass er sich bereits seit Jahren für den Lärmschutz an der Ostumgehung einsetze. Er könne es durchaus nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger den zusätzlichen Lärmschutz fordern.

Bereits eine Forderung der Hansestadt Lüneburg die km/h-Grenze auf 80 km/h zu reduzieren, wurde durch die nächst höheren Instanzen zurückgewiesen. Er sei froh darüber, dass die Landesstraßenbaubehörde dem Landkreis Lüneburg den Auftrag erteilt habe, die Planfeststellungen für den Lärmschutz zu treffen. Der Bau der A 39 sollte nicht mit den jetzt erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in Verbindung gebracht werden.

 

KTA Staudte macht auf die Schäden, welche durch die Lärmbelästigung entstehen, aufmerksam. Folgen seien Schlafstörungen, Herzkreislauferkrankungen, sowie Lern- und Konzentrationsschwächen bei Kindern und Jugendlichen. Demnach unterstütze man den eingebrachten Antrag der Gruppe.

Die Grüne-Fraktion lege ihren Schwerpunkt auf die Ursachenbekämpfung, wie Verkehrsvermeidung oder –verlagerung und die Bemautung der B 4. Diese Punkte seien in dem vorliegen Antrag leider nicht vorhanden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien als Sofortmaßnahmen dennoch sehr sinnvoll und finden die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

KTA Röckseisen sieht den Schutz des Bürgers an erster Stelle. Dennoch sollte man andere Bezirke wie Ochtmissen und Bardowick nicht außer Acht lassen. Die jetzigen Planungen zum Bau der A 39 sollten berücksichtigt werden, um zukunftsweisende Lärmschutzmaßnahmen auch für andere Anreiner zu treffen.

 

KTA Pröhl erläutert, dass er dem Punkt 4 des Antrags nicht zustimme. Er fordere eine km/h-Begrenzung für LKWs auf 70 km/h und ein Überholverbot.

 

KR Scherf erklärt, dass die Landesstraßenbaubehörde beim Landkreis Lüneburg beantragt habe, Flüsterasphalt auf die B 4 aufzutragen. Das ergebe in der Anfangszeit eine Lärmreduzierung von 5-6 Dezibell. Da der konkrete Zeitpunkt für den Bau der A 39 noch nicht feststehe, werde man die Landesstraßenbaubehörde auffordern, weitere Maßnahmen zu nennen, mit denen man aktiven Lärmschutz betreiben könne.

Beim Thema Fuchsweg habe man als Planfeststellungsbehörde keinerlei Einflussmöglichkeiten. Doch das Land könne hier freiwillige Maßnahmen treffen. Hier werde man eine entsprechende Anfrage an das Land stellen.

Für die Geschwindigkeitsbegrenzungen sei der Landkreis nicht zuständig. Die Stadt habe eine eigene Straßenverkehrsbehörde, die für den genannten Abschnitt zuständig sei.

 

KTA Dörbaum fordert, dass nicht die Finanzen die entscheidende Priorität bekommen, sondern die geforderten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger.

 

-60-

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Verwaltung setzt sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen im zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahren um im Übrigen gegenüber dem NLStbV und ggf. dem Bund, in dessen Auftrag das Land die B 4 verwaltet, für die Erreichung und Umsetzung folgender Ziele und Maßnahmen ein:

 

  1. Im Planfeststellungsverfahren dürfen die jetzt notwendigen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Moorfeld Ost und West nicht durch eine Verquickung mit Planungen zum Bau der A 39 relativiert werden. Der gebotene Lärmschutz ist jetzt uneingeschränkt zu realisieren.
  2. Die der Planfeststellungsbehörde zu Gebote stehenden planerischen Spielräume sollen möglichst zugunsten der Anwohner genutzt werden. Neben dem Einbau von Flüsterasphalt sind möglichst zusätzliche Maßnahmen wie die Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände im Bereich Moorfeld Ost und West vorzusehen.
  3. Die Anwohner der Wohnsiedlung am „Fuchsweg“ müssen ebenso wie die Anwohner der Wohngebiete Moorfeld Ost und West umgehend vor unzumutbarem Verkehrslärm u.a. durch Flüsterasphalt und Lärmschutzwände geschützt werden.
  4. Zwischen der Ilmenaubrücke im Norden und der Eisenbahnbrücke Lüneburg/Dannenberg im Süden ist die zulässige Geschwindigkeit dort, wo dies zum Schutz angrenzender Wohngebiete angezeigt ist, auf 80 km/h zu begrenzen.
  5. Auf der Richtungsfahrbahn Hamburg ist - wie auf der Fahrbahn in Richtung Soltau bereits erfolgt - lärmmindernder Fahrbelag („Flüsterasphalt“) einzubauen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

zu den Punkten 1, 2, 3 und 5: einstimmig

zum Punkt 4: 48 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung