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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Haushaltplan 2010 / Fachdienst 50  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit anschließender Anhörung sozial erfahrener Dritter gem. § 116 Abs. 2 SGB XII
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 12.11.2009    
Zeit: 14:30 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2009/258 Haushaltplan 2010 / Fachdienst 50
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Herr Ratzeburg führt vorausgehend an, dass die Seite 123 des Haushaltsplanes "Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII" in Bezug auf die Kennzahlen insgesamt überarbeitet wird.

 

Zum Budget des FD 50 wird erläutert, dass es in den Bereichen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgrund des weiter zu erwartenden Anstiegs der Fallzahlen zu Mehrausgaben im Jahr 2010 kommen wird. Im Bereich der Krankenhilfe und bei den Leistungen nach dem AsylblG werden jedoch geringere Ausgaben im Vergleich zu den Vorjahren erwartet.

 

Beim Wohngeld sind aufgrund der Gesetzesnovelle zum 01.01.2009 Mehraufwendungen von 500.000 € zu erwarten, die aber 1:1 von Bund und Land erstattet werden.

 

Trotz der Herabsetzung der Quote für das Jahr 2010 sind beim Quotalen System höhere Einnahmen veranschlagt, da die Endabrechnung für das Jahr 2010 erst im Jahr 2011 erfolgt und sich somit erst dann auswirkt.

 

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II wird der Vorjahresansatz von 31,6 Mio. € bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung um 400.000,00 € erhöht. Aufgrund der derzeitigen Arbeitslosenquote auf dem 1. Arbeitsmarkt im Landkreis Lüneburg, die sich trotz der Wirtschaftskrise positiv darstellt, und der Tatsache, dass der Ansatz bei den Kosten der Unterkunft im laufenden Jahr voraussichtlich um ca. 250.000,00 € unterschritten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Veranschlagung in diesem Umfang für das Jahr 2010 ausreichend ist.

 

Hingegen ist der Ansatz bei der Bundesbeteiligung an diesen Kosten entgegen der Planung im Entwurf von 8.128.000,00 € auf 7,36 Mio. zu senken, da sich die Beteiligung laut des derzeitig vorliegenden Gesetzesentwurfs von 25,4% auf 23% reduziert.

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

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