Auszug - "Blaue Tonne"; Entscheidung des OLG Celle
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt berichtet, dass das OLG Celle entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung der Vergabekammer entschieden habe, dass die Altpapier-Entsorgung europaweit auszuschreiben sei. Nach Auffassung des OLG handele es sich bei dem bestehenden Vertrag keinesfalls um ein sogenanntes „Inhouse-Geschäft“. Das setze nach Meinung des Gerichts voraus, dass die GfA im Wesentlichen nur Dienstleister für die eigene Kommune sei. Dem stehe entgegen, dass auf dem GfA-Gelände beispielsweise auch Deponieabfälle aus anderen Landkreisen angeliefert werden. Eine europaweite Ausschreibung sei auch deshalb verpflichtend, weil das Auftragsvolumen für Dienstleistungen den Schwellenwert von 200.000 Euro überschritten habe. Es gelte, so LR Nahrstedt weiter, nun den Wortlaut und die Begründung des Urteils auszuwerten und umzusetzen. Für die Übergangszeit von 5-6 Monaten habe man eine kostenneutrale Lösung gesucht und gefunden. Der Landkreis Lüneburg werde die Altpapierentsorgung selbst übernehmen. Er werde sowohl die Tonnen als auch zwei Fahrzeuge von der GfA anmieten und voraussichtlich am Standort der FTZ Scharnebeck stationieren. Das Personal werde durch Arbeitnehmerüberlassungsverträge zu gleichen Konditionen wie bisher übernommen. Herr Hahn vom Fachdienst Umwelt soll Dienstvorgesetzter für den Übergangszeitraum werden.