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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Grünen-Kreistagsfraktion vom 22.10.2009 (Eingang: 22.10.2009); Deichbau in Niendorf (Amt Neuhaus)  

Kreistag
TOP: Ö 21.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.11.2009    
Zeit: 14:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Einleitend gibt LR Nahrstedt bekannt, dass der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband Bauherr für die Maßnahme sei

 

Einleitend gibt LR Nahrstedt bekannt, dass der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband Bauherr für die Maßnahme sei. Planfeststellungsbehörde sei das Niedersächsische Landesamt für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der Landkreis sei als Träger öffentlicher Belange in Fragen des Naturschutzes und als Deich- und Wasserbehörde beteiligt worden.

 

 

LR Nahrstedt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

1)       Die Planungen seien im Landkreis Lüneburg bekannt gewesen. Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens sei eine fachliche Stellungnahme hierzu abgegeben worden. Einwendungen seien in diesem Abschnitt nicht geltend gemacht worden.

2)       Die Deichkrone werde nicht erhöht. Die Vorteile für den Hochwasserschutz ergeben sich durch den Einbau von Stahlbetonstützen. Durch den Einbau dieser Mauer werde eine Höhe von 11,30 m und somit eine DIN-gerechte Anpassung erreicht. Allgemein liege die Höhe der Deichkrone bei knapp 11m.

3)       Es sei nicht auszuschließen, dass es durch Erd- und Verdichtungsarbeiten zu Gebäudeschäden komme, die wiederum Schadensersatzansprüche auslösen können. Diese Frage habe der Landkreis als Träger öffentlicher Belange nicht zu bewerten.

4)       Der Landkreis lege im Rahmen seiner Beteiligung großen Wert auf den Gehölzschutz. Wenn für den Deichbau Abholzungen erforderlich werden, seien entsprechende Kompensationsarbeiten einzuleiten, z.B. Neuanpflanzungen auf Ausgleichsflächen.

5)       Ziel des Deichbaus sei es, für die Neuhauser Bürger einen ausreichenden Hochwasserschutz zu gewährleisten. Touristische und kultur-ästhetische Sichtweisen unterliegen der Abwägung im Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Gemeinde werde dazu gehört.

6)       Die Entwidmung eines Deiches ist immer dann möglich und nötig, wenn der Deich seine Funktion für den Hochwasserschutz verloren habe. Das sei hier nicht der Fall. Der Deich werde ertüchtigt und behalte seine Funktion. Damit gebe es keine Grundlage für eine Entwidmung.

7)       Nein. Die Entwidmung würde bedeuten, dass der Neuhauser Deichverband den Deich nicht mehr unterhalte und ein ausreichender Hochwasserschutz für die Bevölkerung nicht gewährleistet sei.

8)       Siehe Ziffer 7.

9)       Die Kreisverwaltung sehe keine Alternative zu den geplanten Deichbaumaßnahmen.

 

KTA Staudte fragt, ob sich die Landkreisverwaltung vor Ort ein Bild von der Lage gemacht habe. Denn es handele sich in Niendorf nicht um einen Deich, sondern um eine natürliche Landschaftserhöhung.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass man sich die Gegebenheiten durchaus vor Ort angesehen habe. Doch die Entwidmung eines Deiches entscheide nicht der Landkreis, sondern der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband. Die gefällte Entscheidung werde vom Landkreis akzeptiert.

 

 

 

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