Auszug - Anfrage der Grünen-Kreistagsfraktion vom 22.10.2009 (Eingang: 22.10.2009); Deichbau in Niendorf (Amt Neuhaus)
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Wortprotokoll Beschluss |
Einleitend gibt LR
Nahrstedt bekannt, dass der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband
Bauherr für die Maßnahme sei. Planfeststellungsbehörde sei das Niedersächsische
Landesamt für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der Landkreis sei als
Träger öffentlicher Belange in Fragen des Naturschutzes und als Deich- und
Wasserbehörde beteiligt worden.
LR
Nahrstedt beantwortet die Fragen wie folgt:
1)
Die Planungen seien im Landkreis Lüneburg
bekannt gewesen. Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens sei eine
fachliche Stellungnahme hierzu abgegeben worden. Einwendungen seien in diesem
Abschnitt nicht geltend gemacht worden.
2)
Die Deichkrone werde nicht erhöht. Die
Vorteile für den Hochwasserschutz ergeben sich durch den Einbau von
Stahlbetonstützen. Durch den Einbau dieser Mauer werde eine Höhe von 11,30 m
und somit eine DIN-gerechte Anpassung erreicht. Allgemein liege die Höhe der Deichkrone
bei knapp 11m.
3)
Es sei nicht auszuschließen, dass es durch
Erd- und Verdichtungsarbeiten zu Gebäudeschäden komme, die wiederum
Schadensersatzansprüche auslösen können. Diese Frage habe der Landkreis als
Träger öffentlicher Belange nicht zu bewerten.
4)
Der Landkreis lege im Rahmen seiner
Beteiligung großen Wert auf den Gehölzschutz. Wenn für den Deichbau Abholzungen
erforderlich werden, seien entsprechende Kompensationsarbeiten einzuleiten,
z.B. Neuanpflanzungen auf Ausgleichsflächen.
5)
Ziel des Deichbaus sei es, für die
Neuhauser Bürger einen ausreichenden Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Touristische und kultur-ästhetische Sichtweisen unterliegen der Abwägung im
Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Gemeinde werde dazu gehört.
6)
Die Entwidmung eines Deiches ist immer
dann möglich und nötig, wenn der Deich seine Funktion für den Hochwasserschutz
verloren habe. Das sei hier nicht der Fall. Der Deich werde ertüchtigt und
behalte seine Funktion. Damit gebe es keine Grundlage für eine Entwidmung.
7)
Nein. Die Entwidmung würde bedeuten, dass
der Neuhauser Deichverband den Deich nicht mehr unterhalte und ein
ausreichender Hochwasserschutz für die Bevölkerung nicht gewährleistet sei.
8)
Siehe Ziffer 7.
9)
Die Kreisverwaltung sehe keine Alternative
zu den geplanten Deichbaumaßnahmen.
KTA
Staudte fragt, ob sich die Landkreisverwaltung vor Ort ein Bild von
der Lage gemacht habe. Denn es handele sich in Niendorf nicht um einen Deich,
sondern um eine natürliche Landschaftserhöhung.
LR
Nahrstedt antwortet, dass man sich die Gegebenheiten durchaus vor Ort
angesehen habe. Doch die Entwidmung eines Deiches entscheide nicht der
Landkreis, sondern der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband. Die gefällte
Entscheidung werde vom Landkreis akzeptiert.