Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Schriftliche Anfragen gem. § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung; Anfrage der Linken-Kreistagsfraktion vom 18.04.2010 (Eingang:19.04.2010) Stillgelegtes "Altes Werk Melbeck/Embsen"  

Kreistag
TOP: Ö 19.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.05.2010    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Technologiezentrum der Handwerkskammer
Ort: Dahlenburger Landstraße 62, Lüneburg
Zusatz: Die Sitzung des Kreistages findet in den Lehrräumen 051-053 statt. Auskunft erhalten Sie an der Zentrale im "Haupteingang Parkplätze". Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Ein Lageplan und eine Anfahrtsskizze des Technologiezentrums Lüneburg sind der Einladung beigefügt.
2010/099 Schriftliche Anfragen gem. § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung;
Anfrage der Linken-Kreistagsfraktion vom 18.04.2010 (Eingang:19.04.2010)
Stillgelegtes "Altes Werk Melbeck/Embsen"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KR Scherf beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

KR Scherf beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

1.1. Kann von diesem Lager eine Umweltgefährdung ausgehen?

 

Eine Toluol-Verunreinigung des Grundwassers wurde bei den bisher durchgeführten Untersuchungen nicht festgestellt. Eine Gefährdung gehe momentan von dem Lager nicht aus.

 

1.2. Wie wird es heute genutzt?

 

Das Lager sei leer und werde nicht genutzt.

 

2.1. Gibt es im vermuteten Ausdehnungsbereich und daran angrenzender Bereiche des vergifteten oberflächennahen Grundwassers private Brunnenanlagen zum Beispiel zur Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen?

 

Im vermuteten Ausdehnungsbereich der Grundwasserverunreinigung seien keine Nutzungen, z.B. zur Feld- oder zur Gartenberegnung bekannt. Im weiteren Bereich seien Brunnen zur Feldberegnung vorhanden. Allerdings werde das Wasser über Pumpwerke aus der Ilmenau gezogen.

 

2.2. Wenn ja: wurden von diesen Brunnen Proben gezogen?

 

Im weiteren Umfeld (Siedlungsbereich) sei eine Beprobung der Privatbrunnen angeboten worden.

 

2.3. Wenn ja: mit welchem Ergebnis, wenn nein: warum nicht?

 

Soweit die Untersuchungsergebnisse dem Landkreis von den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt wurden, seien keine Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung festzustellen gewesen. Es seien keine Einschränkungen der Feld- oder Gartenberegnung erfolgt.

 

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung