Auszug - Vereinbarung des Landkreises Lüneburg mit dem Landkreis Ludwigslust über die Beschulung und Zahlung von Ausgleichsleistungen für Schüler/Schülerinnen aus den Zuständigkeitsbereichen der Schulträger der Landkreise Lüneburg und Ludwigslust an Schulen in Trägerschaft des jeweils anderen Landkreises
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
FDL 55, Michael Wieske, erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass nach Angaben des Landkreises Ludwigslust für das Schuljahr 2010/2011 keine weiteren Schülerinnen und Schüler aus den sogenannten Oberamt der Gemeinde Amt Neuhaus am Gymnasialen Schulzentrum Dömitz angemeldet worden seien.
Nach kurzer Aussprache stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig dem Beschlussvorschlag und damit der Vorgehensweise der Verwaltung zu.
Beschluss:
Die Praxis der Verwaltung, zum Schuljahr 2010/2011 dem Besuch des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz Reuter“ Dömitz von Schülern/Schülerinnen aus dem sogenannten Oberamt der Gemeinde Amt Neuhaus zuzustimmen, wenn für sie vorläufige gymnasiale Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule Neuhaus vorliegen, wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Übergänge weiterhin zu beobachten und rechtzeitig zum Schuljahr 2011 / 2012 über die Erfahrungen zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig