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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit und Ausschuss für Widersprüche gem. § 116 Abs. 2 SGB XII
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.11.2010    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2009/154 Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:05.07.09.09
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Herr Wiese berichtet, dass die Hansestadt, die allerdings im Hinblick auf die Fördermittel nicht antragsberechtigt ist, den Gedanken der Einrichtung eines Pflegestützpunkts nunmehr doch näher treten will. Sie hatte den Landkreis gebeten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um das Seniorenservicebüro um einen Pflegestützpunkt zu ergänzen. Dieser wird sich in seinem Wirken dann lediglich auf das Stadtgebiet beschränken, wobei Bürger aus dem restlichen Kreisgebiet nicht abgewiesen werden.

Die Angelegenheit ist für den Landkreis Lüneburg kostenneutral.

Sollte seitens des Landkreises der Wunsch bestehen, dass ein gemeinsamer Pflegestützpunkt eingerichtet wird, so wäre auch eine entsprechende Kostenbeteiligung erforderlich. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Pflegestützpunktes wird seitens der Ausschussmitglieder nicht gesehen.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg einen Pflegestützpunkt

in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg einzurichten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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