Auszug - Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Wiese berichtet, dass die Hansestadt, die allerdings im Hinblick auf die Fördermittel nicht antragsberechtigt ist, den Gedanken der Einrichtung eines Pflegestützpunkts nunmehr doch näher treten will. Sie hatte den Landkreis gebeten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um das Seniorenservicebüro um einen Pflegestützpunkt zu ergänzen. Dieser wird sich in seinem Wirken dann lediglich auf das Stadtgebiet beschränken, wobei Bürger aus dem restlichen Kreisgebiet nicht abgewiesen werden.
Die Angelegenheit ist für den Landkreis Lüneburg kostenneutral.
Sollte seitens des Landkreises der Wunsch bestehen, dass ein gemeinsamer Pflegestützpunkt eingerichtet wird, so wäre auch eine entsprechende Kostenbeteiligung erforderlich. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Pflegestützpunktes wird seitens der Ausschussmitglieder nicht gesehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg einen Pflegestützpunkt
in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg einzurichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig