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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Grundsatzregelungen für die investive Sportförderung  

Sportausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 22.11.2010    
Zeit: 15:00 - 16:21 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2010/316 Grundsatzregelungen für die investive Sportförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 10 17
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Über die fünf Punkte der Grundsatzregelung und die verwaltungsseitigen Ausführungen hierzu wird ausführlich diskutiert. Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich die einzelnen Punkte in ihrem momentanen Wortlaut im Großen und Ganzen bewährt haben und aktuell kein Bedarf gesehen wird, diese zu verändern. Diese Grundsatzregelungen bilden sowohl einen Maßstab oder eine Richtschnur für die Entscheidungsfindung des Ausschusses, gewährleisten aber auch gleichzeitig individuelle, flexible Einzelentscheidungen. Dies sollte im Prinzip auch so beibehalten werden. Somit bliebe es dem sich neu konstituierenden Sportausschuss nach der Kommunalwahl 2011 vorbehalten, eventuelle Änderungen vorzunehmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

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