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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/097  

Betreff: KMU-Programm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:1.50
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
23.04.2007 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV geändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.05.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
21.05.2007 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anl. 1 Regionalisiertes Teilbudget LK PDF-Dokument
Anl. 2 KMU-Förderung, Beispiel - Bev.-Stand 12-05 PDF-Dokument
Anl. 3 Vereinbarung LK-Gemeinden 2. Entwurf PDF-Dokument
Anl. 4 Vereinbarung LK-WLG 2. Entwurf PDF-Dokument
Anl. 5 KMU-Richtlinie Lüneburg PDF-Dokument
Anl. 6 Antrag KMU W.LG PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

- 6 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 1 Regionalisiertes Teilbudget LK (15 KB) PDF-Dokument (3 KB)    
Anlage 2 2 Anl. 2 KMU-Förderung, Beispiel - Bev.-Stand 12-05 (20 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 3 3 Anl. 3 Vereinbarung LK-Gemeinden 2. Entwurf (40 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 4 4 Anl. 4 Vereinbarung LK-WLG 2. Entwurf (33 KB) PDF-Dokument (36 KB)    
Anlage 5 5 Anl. 5 KMU-Richtlinie Lüneburg (181 KB) PDF-Dokument (42 KB)    
Anlage 6 6 Anl. 6 Antrag KMU W.LG (114 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV empfehlen dem Kreisausschuss, dem Vorschlag zur Aufteilung des Regionalisierten Teilbudgets (Anlage 1) sowie dem vorgelegten kreisweiten KMU-Programm zuzustimmen und die anteiligen Haushaltsmittel des Landkreises in Höhe von 87.720,50 EUR/a für die Haushaltsjahre 2007 bis 2013 zur Verfügung zu stellen.

Es wird des weiteren empfohlen, den vorgelegten Vereinbarungen mit den Einheits- und Samtgemeinden (Anlage 3) sowie mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (Anlage 4) als auch dem Entwurf der Förderrichtlinie (Anlage 5) und des Antragsvordruckes (Anlage 6) unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass mögliche Vorgaben seitens des Wirtschaftsministeriums bzw. der NBank berücksichtigt werden.

Sollten sich aufgrund solcher Vorgaben Änderungen ergeben, so werden die verschiedenen Anlagen zum KMU-Programm jeweils entsprechend angepasst ohne dass weitere politische Beschlüsse gefasst werden müssen.

Sachlage:

Sachlage:

Im Rahmen der Ziel 1-Förderung der Europäischen Union soll für den Landkreis Lüneburg ein „Regionalisiertes Teilbudget“ bereitgestellt werden. Die Mittel sollen für ein gemeinsames Programm zur Förderung der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU-Förderung) und für die Weiterentwicklung der Clusteraktivitäten im Rahmen der Wachstumsinitiative Süderelbe AG bereit gestellt werden. Ziel dieser Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Schwerpunktthemen zu stärken und arbeitsplatzschaffende Investitionen bei  Unternehmen zu unterstützen bzw. zu initiieren. Durch die Förderung dieser Investitionen und der damit verbundenen Wachstumsimpulse werden positive Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt und Steuerrückflüsse erwartet, die der ganzen Region zugute kommen werden.

 

Die Finanzierung des KMU-Förderprogramms ist in der beigefügten Anlage 2 dargestellt:

Wenn jede Einheits- und Samtgemeinde pro Einwohner 0,50 EUR im Jahr an Eigenmitteln aufwendet und der Landkreis diesen Betrag verdoppelt, dann können bei einer Quote von 25 % an kommunaler Kofinanzierung insgesamt ca. 4,2 Mio. EUR an Fördermitteln akquiriert werden. Die erforderlichen ca. 3,15 Mio. EUR aus dem Bereich der EU-Förderung sind dem Förderschwerpunkt S 1 im „Regionalisierten Teilbudget“ des Landkreises zugeordnet. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von 20 % können somit ca. 21 Mio. EUR an Investitionsvolumen bei den Antragsstellern unterstützt werden. 

 

Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt aufgrund der KMU-Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg. Sie orientiert sich an der Rahmenregelung des Landes Niedersachsen. Der Landkreis Lüneburg wird sicherstellen, dass die von Förderentscheidungen im Einzelfall mit betroffenen Gemeinden angemessen beteiligt werden.

 

Bewilligungsstelle für die eingehenden Anträge der KMU ist die Wirtschaftförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG), Marie-Curie-Str. 2 in 21337 Lüneburg. Die W.LG wird das Verfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit und die einzelfallbezogene Entscheidung zur Vergabe von Fördermittel aufgrund ihrer entsprechenden fachlichen Qualifikation vorbereiten und mit dem Landkreis und den Samt- und Einheitsgemeinden abstimmen bzw. einem Programmbeirat zur Entscheidung vorlegen.

Die Besetzung dieses Beirates soll sicherstellen, dass die Einheits- und Samtgemeinden in angemessener Weise an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

 

Der Vorlage beigefügt ist der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Einheits- bzw. Samtgemeinden zur Regelung der der finanziellen Beziehungen und der erforderlichen Entscheidungsprozesse im Rahmen der Umsetzung einer KMU- Förderrichtlinie im Landkreis Lüneburg für den Zeitraum 2007 bis 2013.

Des weiteren beigefügt ist der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der W.LG über die Umsetzung der KMU -Förderrichtlinie im Landkreis Lüneburg für den Zeitraum 2007 bis 2013 (s. o.).

Ebenfalls sind dieser Vorlage ein Entwurf der KMU-Richtlinie sowie der Entwurf eines Antragsvordruckes beigefügt. Mögliche Vorgaben seitens des Wirtschaftsministeriums bzw. der NBank werden selbstverständlich eingearbeitet.   Sofern sich hieraus ein entsprechender Anpassungsbedarf bzgl. der beigefügten Dokumente ergibt, werden diese vorgenommen ohne das es einer erneuten Beschlussfassung bedarf.

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