Vorlage - 2007/097
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Anlage/n:
- 6 -
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Anlagen: | |||||
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1 | Anl. 1 Regionalisiertes Teilbudget LK (15 KB) | ![]() |
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2 | Anl. 2 KMU-Förderung, Beispiel - Bev.-Stand 12-05 (20 KB) | ![]() |
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3 | Anl. 3 Vereinbarung LK-Gemeinden 2. Entwurf (40 KB) | ![]() |
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4 | Anl. 4 Vereinbarung LK-WLG 2. Entwurf (33 KB) | ![]() |
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5 | Anl. 5 KMU-Richtlinie Lüneburg (181 KB) | ![]() |
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6 | Anl. 6 Antrag KMU W.LG (114 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses für
Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV empfehlen dem
Kreisausschuss, dem Vorschlag zur Aufteilung des Regionalisierten Teilbudgets
(Anlage 1) sowie dem vorgelegten kreisweiten KMU-Programm zuzustimmen und die
anteiligen Haushaltsmittel des Landkreises in Höhe von 87.720,50 EUR/a für die
Haushaltsjahre 2007 bis 2013 zur Verfügung zu stellen.
Es wird des weiteren empfohlen, den
vorgelegten Vereinbarungen mit den Einheits- und Samtgemeinden (Anlage 3) sowie
mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
(Anlage 4) als auch dem Entwurf der Förderrichtlinie (Anlage 5) und des
Antragsvordruckes (Anlage 6) unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass mögliche
Vorgaben seitens des Wirtschaftsministeriums bzw. der NBank berücksichtigt
werden.
Sollten sich aufgrund solcher Vorgaben
Änderungen ergeben, so werden die verschiedenen Anlagen zum KMU-Programm
jeweils entsprechend angepasst ohne dass weitere politische Beschlüsse gefasst
werden müssen.
Sachlage:
Im Rahmen der Ziel 1-Förderung der
Europäischen Union soll für den Landkreis Lüneburg ein „Regionalisiertes
Teilbudget“ bereitgestellt werden. Die Mittel sollen für ein gemeinsames
Programm zur Förderung der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU-Förderung)
und für die Weiterentwicklung der Clusteraktivitäten im Rahmen der
Wachstumsinitiative Süderelbe AG bereit gestellt werden. Ziel dieser Förderung
ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Schwerpunktthemen zu
stärken und arbeitsplatzschaffende Investitionen bei Unternehmen zu unterstützen bzw. zu
initiieren. Durch die Förderung dieser Investitionen und der damit verbundenen
Wachstumsimpulse werden positive Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt
und Steuerrückflüsse erwartet, die der ganzen Region zugute kommen werden.
Die Finanzierung des KMU-Förderprogramms
ist in der beigefügten Anlage 2 dargestellt:
Wenn jede Einheits- und Samtgemeinde pro
Einwohner 0,50 EUR im Jahr an Eigenmitteln aufwendet und der Landkreis diesen
Betrag verdoppelt, dann können bei einer Quote von 25 % an kommunaler
Kofinanzierung insgesamt ca. 4,2 Mio. EUR an Fördermitteln akquiriert werden.
Die erforderlichen ca. 3,15 Mio. EUR aus dem Bereich der EU-Förderung sind dem
Förderschwerpunkt S 1 im „Regionalisierten Teilbudget“ des
Landkreises zugeordnet. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von 20 %
können somit ca. 21 Mio. EUR an Investitionsvolumen bei den Antragsstellern
unterstützt werden.
Die Vergabe der zur Verfügung stehenden
Mittel erfolgt aufgrund der KMU-Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg. Sie
orientiert sich an der Rahmenregelung des Landes Niedersachsen. Der Landkreis
Lüneburg wird sicherstellen, dass die von Förderentscheidungen im Einzelfall
mit betroffenen Gemeinden angemessen beteiligt werden.
Bewilligungsstelle für die eingehenden
Anträge der KMU ist die Wirtschaftförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis
Lüneburg (W.LG), Marie-Curie-Str. 2 in 21337 Lüneburg. Die W.LG wird das
Verfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit und die einzelfallbezogene
Entscheidung zur Vergabe von Fördermittel aufgrund ihrer entsprechenden
fachlichen Qualifikation vorbereiten und mit dem Landkreis und den Samt- und
Einheitsgemeinden abstimmen bzw. einem Programmbeirat zur Entscheidung
vorlegen.
Die Besetzung dieses Beirates soll
sicherstellen, dass die Einheits- und Samtgemeinden in angemessener Weise an
den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Der Vorlage beigefügt ist der Entwurf
einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Einheits-
bzw. Samtgemeinden zur Regelung der der finanziellen Beziehungen und der
erforderlichen Entscheidungsprozesse im Rahmen der Umsetzung einer KMU-
Förderrichtlinie im Landkreis Lüneburg für den Zeitraum 2007 bis 2013.
Des weiteren beigefügt ist der Entwurf
einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der W.LG über die
Umsetzung der KMU -Förderrichtlinie im Landkreis Lüneburg für den Zeitraum 2007
bis 2013 (s. o.).
Ebenfalls sind dieser Vorlage ein Entwurf
der KMU-Richtlinie sowie der Entwurf eines Antragsvordruckes beigefügt.
Mögliche Vorgaben seitens des Wirtschaftsministeriums bzw. der NBank werden selbstverständlich
eingearbeitet. Sofern sich hieraus ein
entsprechender Anpassungsbedarf bzgl. der beigefügten Dokumente ergibt, werden
diese vorgenommen ohne das es einer erneuten Beschlussfassung bedarf.