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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/102  

Betreff: Allgemeine Einführung und Grundsätze der EU-Förderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01.50
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
23.04.2007 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg gehört als Bestandteil des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg zur einzigen Ziel 1 Region der Europäischen Union (EU) in den alten Bundesländern, die im Rahmen der aktuellen Förderperiode der EU von 2007 – 2013 festgelegt worden ist. Die Operationellen Programme für die einzelnen Strukturfonds liegen in Brüssel zur Genehmigung vor. Derzeit wird davon ausgegangen, dass diese im Juli 2007 erteilt werden.

Für die gesamte Region, bestehend aus elf Landkreisen, sind für diese Förderperiode insgesamt ca. 1Milliarde EUR an Fördermitteln aus den verschiedenen Strukturfonds zur Verfügung gestellt worden. Diese verteilen sich wie folgt:

 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE):               589,0 Mio. EUR

Europäischer Sozialfonds (ESF)                                                            210,0 Mio. EUR

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER)             214,3 Mio. EUR

Gesamt                                                                                   1.013,3 Mio. EUR

 

Die Mittel des EFRE verteilen sich auf die Schwerpunkte S1 - „Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, S2- „Entwicklung der Innovationskapazitäten und gesellschaftlicher Wissenspotenziale“ sowie S3 – „Unterstützung spezifischer Infrastrukturen für nachhaltiges Wachstum“. Hierbei ist folgende Mittelverteilung vorgesehen:

 

S1        Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung    113,0 Mio. EUR

S2        Entwicklung der Innovationskapazitäten und gesell. Wissenspotenziale   132,5 Mio. EUR

S3        Unterstützung spezifischer Infrastrukturen für nachhaltiges Wachstum        323,5 Mio. EUR

 

Der Schwerpunkt der EU-Förderung im Bereich des EFRE liegt somit im S3, der mit ca. 55 % der Mittel des EFRE ausgestattet ist. Diese Mittel sind noch einmal in inhaltliche Schwerpunkte unterteilt, die die jeweiligen „Fördertöpfe“ abbilden:

 

Infrastruktur: Verkehr, Tourismus und wirtschaftsnahe Infrastruktur             151,5 Mio. EUR

Schutz und Verbesserung der Umwelt sowie Risikoverhütung                               54,0 Mio. EUR

Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete                                                              74,5 Mio. EUR

Aus- und Weiterbildungsstruktur                                                                           17,5 Mio. EUR

Kultur einschließlich Film- und Medienwirtschaft                                                    26,0 Mio. EUR

 

Bei der Darstellung dieser Förderkulisse sei darauf hingewiesen, dass die EU neben dieser Strukturförderung ca. 200 weitere Förderprogramme aufgelegt hat, die zum Teil auch vom Landkreis Lüneburg genutzt werden können bzw. in der Vergangenheit genutzt wurden. Zudem bestehen natürlich auch weiterhin vielfältige Möglichkeiten der Akquise nationaler Fördermittel von Bund, Land oder aus dem Bereich der Metropolregion Hamburg, die zur Finanzierung oder Kofinanzierung von Projekten herangezogen werden können.

 

Zum anderen wird aus den genannten Beträgen deutlich, dass die Mittel trotz der großen Summen begrenzt sind und es deshalb von großer Bedeutung ist, damit nur Projekte zu fördern, die den eigentlichen Zielen der EU nach Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Nachhaltigkeit gerecht werden müssen. Insofern ist auch die Ankündigung des Landes Niedersachsen nicht nur verständlich sondern zwingend erforderlich, nur die Projekte mit Fördermitteln der EU ausstatten zu wollen, die durch ihre Qualität überzeugen. Insoweit stellen die vielfältigen, geplanten Antragstellungen von den Kommunen und Institutionen aus dem Kreisgebiet keine Mittelabforderungen im herkömmlichen Sinne dar, sondern sind jeweils Bewerbungen im Rahmen eines Wettbewerbes untereinander sowie mit den anderen zehn Landkreisen.

 

In diesem Wettbewerb um möglichst viele der o. g. Fördermittel werden wir vor allem dann erfolgreich sein, wenn wir neben überzeugenden Konzepten für die einzelnen Maßnahmen auch die so genannten „weichen“ Faktoren bei Vorbereitung der Projekte beachten und berücksichtigen:

 

-         Suche von nationalen oder internationalen Partnern, Bildung von Netzwerken

-         Nachweis eines innovativen Charakters für die Projekte

-         Nachweis der Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit auf andere Regionen

-         Einhaltung der Vorschriften zur Publizität

 

Die Kreisverwaltung hat zusammen mit Vertretern aus den Einheits- und Samtgemeinden, der Politik und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg eine Projektgruppe gebildet, die diesen Prozess begleitet.

Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit in dieser Projektgruppe sowie mit allen Kommunen des Landkreises sind die Initiierung eines gemeinsamen KMU-Programmes während der Förderperiode 2007 bis 2013, die Aktivitäten zum Regionalfonds Süderelbe sowie die Aufstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für diese Förderperiode.

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