Vorlage - 2007/127
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Anlage/n:
§§ 20 bis 22 NLO
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Anlagen: | |||||
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1 | Paragraph 20-22 NLO Verpflichtung Ausschussmitglieder (31 KB) | ![]() |
Sachlage:
Gemäß § 47 Abs. 1 NLO können die Kreistagsabgeordneten zur
Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Im
Rahmen der Kreistagssitzung vom 23.11.2006 wurde beschlossen, einen
Sportausschuss zu bilden, dem drei beratende, nicht dem Kreistag angehörende
Mitglieder angehöre, und zwar ein Vertreter des Kreissportbundes, ein Vertreter
des Sportbeirates der Stadt Lüneburg und ein Vertreter der HVB-Runde des
Landkreises.
Wer zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß
§ 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22
NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage
im Wortlaut als Anlage beigefügt.