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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/127  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Sportausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, Klaus
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
05.06.2007 
Sportausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Paragraph 20-22 NLO Verpflichtung Ausschussmitglieder PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

§§ 20 bis 22 NLO

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Paragraph 20-22 NLO Verpflichtung Ausschussmitglieder (31 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 47 Abs. 1 NLO können die Kreistagsabgeordneten zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 23.11.2006 wurde beschlossen, einen Sportausschuss zu bilden, dem drei beratende, nicht dem Kreistag angehörende Mitglieder angehöre, und zwar ein Vertreter des Kreissportbundes, ein Vertreter des Sportbeirates der Stadt Lüneburg und ein Vertreter der HVB-Runde des Landkreises.

 

Wer zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20  bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

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