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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/128  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, Klaus
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
05.06.2007 
Sportausschuss ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 47 NLO zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 24 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 47 NLO eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Sportausschusses. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses.

 

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

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