Vorlage - 2007/142
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Anlage/n:
- keine -
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit über die Gründung
und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft wird in der Weise geändert, dass
nunmehr
Ø
eine 12,6 %-ige Kostenbeteiligung des
Landkreises an den Verwaltungskosten vorzusehen ist
Ø
an Stelle einer neunmonatigen
Kündigungsfrist eine sechsmonatige Kündigungsfrist tritt
Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Vereinbarung rückwirkend
zum 01.01.2007 zu schließen.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg und die Agentur für Arbeit sind
gemeinsam Träger der ARGE Lüneburg.
Diese gemeinsame Trägerschaft ist zurückzuführen auf eine
Gründungssatzung und die der Gründungssatzung zu Grunde liegende Vereinbarung
über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE).
Einer der Kernpunkte dieser Vereinbarung ist § 19, der sich mit
der Kostenerstattung befasst, also Regelungen darüber trifft, in welcher Weise
und zu welchen Anteilen die Kosten der ARGE von den beiden Vertragspartnern
getragen werden.
Der bisherigen Kostenvereinbarung/Kostenbeteiligungsquote des
Landkreises lag die Überlegung zu Grunde, dass der Landkreis folgende Aufgaben
in die ARGE einbringt:
Ø
Kosten der Unterkunft
Ø
Kosten der Heizung
Ø
einmalige Beihilfen
und zur Bearbeitung dieser Aufgaben auf ca. 600
Bedarfsgemeinschaften jeweils eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter benötigt
wird.
Insoweit hatte sich der Landkreis vertraglich verpflichtet,
eine entsprechende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die ARGE
einzubringen und mit den dafür anfallenden Personalkosten auch die Sach-/Verwaltungsgemeinkosten
zu finanzieren.
Ab 2006 akzeptierte der Bund (in dessen Auftrag die Agentur
diese Aufgaben wahrnimmt) diese Vorgehensweise nicht mehr:
1.
verlangte er eine prozentuale Beteiligung
2.
erwartete er, dass die prozentuale
Beteiligung dann 12,6 % der Gesamtverwaltungskosten der ARGE ausmacht
Die Forderung zu 1. war für den Landkreis Lüneburg noch
akzeptabel und ihr wurde in 2006 entsprochen. Dies erfolgte in der Weise, dass
der Landkreis errechnete, wie hoch die vertraglichen Kosten des Jahres 2006
waren, sie als prozentualen Anteil an den Gesamtkosten darstellte, sich
insoweit eine 9,5 %-ige Beteiligung errechnete und diese vom Landkreis auch gezahlt
wurde.
Insoweit hatte der Landkreis sich zwar von seiner bisherigen
Beteiligungsform gelöst, hatte allerdings keinen finanziellen Mehraufwand
aufzubringen.
Diese Lösung wurde vom Bund in 2006 akzeptiert. In 2007 wird
sich hierfür keine Akzeptanz finden lassen. Die Agentur hat klar signalisiert,
dass sie den Vertrag dann im Auftrag des Bundes kündigen wird.
Im ersten Quartal 2007 gab es in Niedersachsen nur noch vier
Landkreise, die sich (so weit sie in ARGEn organisiert waren) der 12,6 %-igen
Kostenbeteiligung verschlossen hatten. Bis auf den Vertrag mit Lüneburg sind
alle Verträge gekündigt worden. In Lüneburg erfolgte eine Kündigung lediglich
deshalb noch nicht, weil eine Verkürzung der Kündigungsfrist vereinbart wurde
– um auf dem Verhandlungsweg und ohne Kündigung zu einer neuen Regelung
zu kommen.
Mittlerweile hat auch der Landkreis Harburg (als der andere
Vertragspartner der Agentur Lüneburg, der auch zu den vier oben genannten
Landkreisen gehörte) die 12,6 %-ige Kostenbeteiligung akzeptiert.
Wenn der Landkreis Lüneburg die Existenz der ARGE nicht
gefährden will, wird auch er diese 12,6 %-ige Beteiligung zu akzeptieren haben.
Dazu ist Folgendes festzustellen:
Ø
der in der ARGE für Landkreis-Aufgaben
anfallende Aufwand ist mit 12,6 % nicht überbewertet
Ø
würde gekündigt, würde die einzige
Alternative die getrennte Aufgabenwahrnehmung sein (wie in Uelzen oder Celle)
Ø
eine Option ist zurzeit undenkbar, dafür
fehlen die rechtlichen Voraussetzungen
Ø
Erhebungen in Celle und Uelzen haben
ergeben, dass der dortige Personalaufwand bei 350 bis 450 Bedarfsgemeinschaften
pro Sachbearbeiter liegt – in Lüneburg waren 600 vereinbart
Ø
es gibt keine Anhaltspunkte, die dafür
sprächen, dass in Lüneburg ein deutlich niedrigerer Personalaufwand als in
Uelzen oder Celle betrieben werden könne
Ø
die getrennte Aufgabenwahrnehmung wäre
insoweit in keinem Fall kostengünstiger als die Anerkennung der 12,6 %-igen
Quote
Ø
bei getrennter Aufgabenwahrnehmung hätte
der Bürger wieder zwei Anlaufstellen
Ø
bei getrennter Aufgabenwahrnehmung verlöre
der Landkreis seinen Einfluss auf die arbeitsmarktlichen Instrumente in der
ARGE
Eine Umstellung auf 12,6 %-ige Kostenbeteiligung ist natürlich
nicht kostenneutral. Nach derzeitigen Berechnungen würde der Landkreis ca.
965.000,00 € als Gesamtkostenbeteiligung an der Verwaltung der ARGE
(Personalkosten, Sach- und Verwaltungskosten) aufzubringen haben. Im
Haushaltsplan (kameral, siehe Seite 834) ist Gesamtzuschussbedarf von
714.000,00 € ausgewiesen. Es werden also 250.000,00 € an Mehrkosten
zu erwarten sein.
Nach derzeitigem Stand der Dinge lässt sich diese Mehrausgabe
durch entsprechende Mehreinnahmen aus der Landesbeteiligung finanzieren.
Veranschlagt ist eine Einnahmeerwartung von 4,4 Mio. €, es ist mit
Einnahmen in Höhe von 4,8 Mio. € zu rechnen. Dies ist – dazu hatte
die Verwaltung bereits vorgetragen – darauf zurückzuführen, dass das Land
die Verteilungsmasse erhöht hat und den Verteilungsschlüssel in einer für den
Landkreis Lüneburg günstigen Weise verändert hat.
Die Praxis hat gezeigt, dass die im Augenblick bestehende
Kündigungsregelung (neun Monate zum Ende des Kalenderjahrs) zu lang ist. Eine
Kündigungsfrist von sechs Monaten (das heißt, Kündigung bis zum 30. Juni) wird
von beiden Verhandlungspartnern als ausreichend angesehen.
Insoweit sollte die Verwaltung ermächtigt werden, mit der
Agentur für Arbeit eine Veränderung der Gründungsvereinbarung in der Weise
vorzunehmen, dass
Ø
eine 12,6 %-ige Kostenbeteiligung durch
den Landkreis Lüneburg vorzusehen ist
Ø
eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf
sechs Monate vorzusehen ist