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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/142  

Betreff: Kostenbeteiligung des Landkreises Lüneburg an der ARGE
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5/50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.06.2007 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.07.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
16.07.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

- keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft wird in der Weise geändert, dass nunmehr

 

Ø      eine 12,6 %-ige Kostenbeteiligung des Landkreises an den Verwaltungskosten vorzusehen ist

Ø      an Stelle einer neunmonatigen Kündigungsfrist eine sechsmonatige Kündigungsfrist tritt

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2007 zu schließen.

Sachlage:

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg und die Agentur für Arbeit sind gemeinsam Träger der ARGE Lüneburg.

 

Diese gemeinsame Trägerschaft ist zurückzuführen auf eine Gründungssatzung und die der Gründungssatzung zu Grunde liegende Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

 

Einer der Kernpunkte dieser Vereinbarung ist § 19, der sich mit der Kostenerstattung befasst, also Regelungen darüber trifft, in welcher Weise und zu welchen Anteilen die Kosten der ARGE von den beiden Vertragspartnern getragen werden.

 

Der bisherigen Kostenvereinbarung/Kostenbeteiligungsquote des Landkreises lag die Überlegung zu Grunde, dass der Landkreis folgende Aufgaben in die ARGE einbringt:

 

Ø      Kosten der Unterkunft

Ø      Kosten der Heizung

Ø      einmalige Beihilfen

 

und zur Bearbeitung dieser Aufgaben auf ca. 600 Bedarfsgemeinschaften jeweils eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter benötigt wird.

 

Insoweit hatte sich der Landkreis vertraglich verpflichtet, eine entsprechende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die ARGE einzubringen und mit den dafür anfallenden Personalkosten auch die Sach-/Verwaltungsgemeinkosten zu finanzieren.

 

Ab 2006 akzeptierte der Bund (in dessen Auftrag die Agentur diese Aufgaben wahrnimmt) diese Vorgehensweise nicht mehr:

 

1.       verlangte er eine prozentuale Beteiligung

2.       erwartete er, dass die prozentuale Beteiligung dann 12,6 % der Gesamtverwaltungskosten der ARGE ausmacht

 

Die Forderung zu 1. war für den Landkreis Lüneburg noch akzeptabel und ihr wurde in 2006 entsprochen. Dies erfolgte in der Weise, dass der Landkreis errechnete, wie hoch die vertraglichen Kosten des Jahres 2006 waren, sie als prozentualen Anteil an den Gesamtkosten darstellte, sich insoweit eine 9,5 %-ige Beteiligung errechnete und diese vom Landkreis auch gezahlt wurde.

 

Insoweit hatte der Landkreis sich zwar von seiner bisherigen Beteiligungsform gelöst, hatte allerdings keinen finanziellen Mehraufwand aufzubringen.

 

Diese Lösung wurde vom Bund in 2006 akzeptiert. In 2007 wird sich hierfür keine Akzeptanz finden lassen. Die Agentur hat klar signalisiert, dass sie den Vertrag dann im Auftrag des Bundes kündigen wird.

 

Im ersten Quartal 2007 gab es in Niedersachsen nur noch vier Landkreise, die sich (so weit sie in ARGEn organisiert waren) der 12,6 %-igen Kostenbeteiligung verschlossen hatten. Bis auf den Vertrag mit Lüneburg sind alle Verträge gekündigt worden. In Lüneburg erfolgte eine Kündigung lediglich deshalb noch nicht, weil eine Verkürzung der Kündigungsfrist vereinbart wurde – um auf dem Verhandlungsweg und ohne Kündigung zu einer neuen Regelung zu  kommen.

 

Mittlerweile hat auch der Landkreis Harburg (als der andere Vertragspartner der Agentur Lüneburg, der auch zu den vier oben genannten Landkreisen gehörte) die 12,6 %-ige Kostenbeteiligung akzeptiert.

 

Wenn der Landkreis Lüneburg die Existenz der ARGE nicht gefährden will, wird auch er diese 12,6 %-ige Beteiligung zu akzeptieren haben.

 

Dazu ist Folgendes festzustellen:

 

Ø      der in der ARGE für Landkreis-Aufgaben anfallende Aufwand ist mit 12,6 % nicht überbewertet

Ø      würde gekündigt, würde die einzige Alternative die getrennte Aufgabenwahrnehmung sein (wie in Uelzen oder Celle)

Ø      eine Option ist zurzeit undenkbar, dafür fehlen die rechtlichen Voraussetzungen

Ø      Erhebungen in Celle und Uelzen haben ergeben, dass der dortige Personalaufwand bei 350 bis 450 Bedarfsgemeinschaften pro Sachbearbeiter liegt – in Lüneburg waren 600 vereinbart

Ø      es gibt keine Anhaltspunkte, die dafür sprächen, dass in Lüneburg ein deutlich niedrigerer Personalaufwand als in Uelzen oder Celle betrieben werden könne

Ø      die getrennte Aufgabenwahrnehmung wäre insoweit in keinem Fall kostengünstiger als die Anerkennung der 12,6 %-igen Quote

Ø      bei getrennter Aufgabenwahrnehmung hätte der Bürger wieder zwei Anlaufstellen

Ø      bei getrennter Aufgabenwahrnehmung verlöre der Landkreis seinen Einfluss auf die arbeitsmarktlichen Instrumente in der ARGE

 

Eine Umstellung auf 12,6 %-ige Kostenbeteiligung ist natürlich nicht kostenneutral. Nach derzeitigen Berechnungen würde der Landkreis ca. 965.000,00 € als Gesamtkostenbeteiligung an der Verwaltung der ARGE (Personalkosten, Sach- und Verwaltungskosten) aufzubringen haben. Im Haushaltsplan (kameral, siehe Seite 834) ist Gesamtzuschussbedarf von 714.000,00 € ausgewiesen. Es werden also 250.000,00 € an Mehrkosten zu erwarten sein.

 

Nach derzeitigem Stand der Dinge lässt sich diese Mehrausgabe durch entsprechende Mehreinnahmen aus der Landesbeteiligung finanzieren. Veranschlagt ist eine Einnahmeerwartung von 4,4 Mio. €, es ist mit Einnahmen in Höhe von 4,8 Mio. € zu rechnen. Dies ist – dazu hatte die Verwaltung bereits vorgetragen – darauf zurückzuführen, dass das Land die Verteilungsmasse erhöht hat und den Verteilungsschlüssel in einer für den Landkreis Lüneburg günstigen Weise verändert hat.

 

Die Praxis hat gezeigt, dass die im Augenblick bestehende Kündigungsregelung (neun Monate zum Ende des Kalenderjahrs) zu lang ist. Eine Kündigungsfrist von sechs Monaten (das heißt, Kündigung bis zum 30. Juni) wird von beiden Verhandlungspartnern als ausreichend angesehen.

 

Insoweit sollte die Verwaltung ermächtigt werden, mit der Agentur für Arbeit eine Veränderung der Gründungsvereinbarung in der Weise vorzunehmen, dass

 

Ø      eine 12,6 %-ige Kostenbeteiligung durch den Landkreis Lüneburg vorzusehen ist

Ø      eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf sechs Monate vorzusehen ist

 

 

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