Vorlage - 2007/148
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die an den
Berufsbildenden Schulen I erforderlichen Brandschutzsanierungsmaßnahmen in
Bauabschnitten umzusetzen und mit dem 1. Bauabschnitt in diesem Jahr zu
beginnen. Die in 2006 beschlossenen Bau- und Ausstattungsstandards sind zu
berücksichtigen.
Sachlage:
Bei einer Begehung des Brandschutzprüfers und eines
Sachverständigen der VGH sind verschiedene Brandschutzmängel an den
Berufsbildenden Schulen I festgestellt worden. Hierüber wurde der Ausschuss für
Hochbau und Energiesparmaßnahmen in seiner Sitzung am 11.04.2005 informiert.
Auf die Vorlage 2005/052 wird Bezug genommen. Der Ausschuss hatte die
festgestellten Mängel mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass ein
unparteiischer Brandschutzfachmann eingeschaltet wird, der das
Brandschutzgesamtkonzept prüft.
Die Verwaltung hat daraufhin unaufschiebbare Mängel sofort
behoben und als unabhängigen
Brandschutzsachverständigen Herrn Dipl.-Ing. Czudnochowski aus Munster
mit der Begutachtung des weiterführenden Brandschutzsanierungskonzeptes
beauftragt. Auch Herr Chudnochowski kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis,
dass eine Brandschutzsanierung geboten ist, weil
- Rettungswege
in der Schule zurzeit nicht hinreichend gesichert sind,
- sich
Brandrauch zurzeit ungehindert in Rettungswegen ausbreiten kann,
- Rettungswege
nicht oder nicht ausreichend vor Einwirkungen aus angrenzenden Räumen
geschützt sind,
- offene
Verbindungen zwischen Kriechkeller und Technikzentralen im Dach bestehen,
- durch
Mängel bei den Installationsschächten Geschosse offen miteinander
verbunden sind.
Um die latenten Gefahren zu beseitigen, die sich aus den
vorhandenen Mängeln ergeben, werden dem Landkreis als alternative Möglichkeiten
vorgeschlagen, konservativ vorzugehen und alle Mängel abzuarbeiten oder das
Schutzniveau durch eine automatische Brandmeldeanlage anzuheben und sich dann
auf Maßnahmen zu beschränken, die dem Schutz der Rettungswege, damit der
Sicherheit der Menschen in der Schule und weniger dem Sachschutz dienen.
Das Problem von Brandmeldeanlagen ist, dass diese nur bei
Schadensereignissen mit Rauchentwicklung funktionieren und regelmäßig gewartet
werden müssen, d.h. mit hohen Folgekosten verbunden sind. Nach Absprache mit
dem hiesigen Brandschutzprüfer wurde sich daher gegen einen solchen technischen
Brandschutz und für die konventionelle Vorgehensweise entschieden.
Inzwischen sind durch den Architekten
Esfandiary und die Ingenieurbüros IPV und Dolling die voraussichtlichen Sanierungskosten
für die komplette Umsetzung des Brandschutzsanierungskonzeptes mit insgesamt
2.280.000 € ermittelt worden.
Herr Esfandiary wird dem Ausschuss für
Hochbau und Energiesparmaßnahmen in seiner heutigen Sitzung noch einmal die festgestellten Mängel
aufzeigen und das Brandschutzkonzept erläutern. Die Sanierung der Mängel ist in
mehreren Bauabschnitten abzuarbeiten. Mit dem 1. Sanierungsabschnitt soll noch
in diesem Jahr begonnen werden. Im Zuge der Brandschutzsanierung werden die
betroffenen Bereiche auch gleich modernisiert.
Als erste Maßnahmen in diesem Jahr sind
die fehlenden bzw. unvollständigen Fluchtwege zu ergänzen. In den
Lüftungszentralen und dem Kriechkeller können erste Brandschutzsanierungen (vor
allem „Schottungen“) erfolgen. Diese Arbeiten sind nach
Einschätzung der Verwaltung und Abstimmung mit dem Architekten auch außerhalb
der Ferienzeiten ausführbar.
Für Brandschutzsanierungen an den
Berufsbildenden Schulen sind im Vermögenshaushalt 2007 insgesamt 845.000,- € eingestellt. Für die
Maßnahmen an der BBS I sind davon ca. 600.000,- € vorgesehen.