Vorlage - 2007/149
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Anlage/n:
Ø
Kopie Zuschussantrag SG Gellersen vom
11.05.2007
Ø
Bedarfs- und Planungszahlen der SG
Gellersen (KA vom 02.07.2007)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der Samtgemeinde
Gellersen auf einen Zuschuss für die Erweitung des kommunalen Kindergartens
gemäß dem Ergebnis der Diskussion im Jugendhilfeausschuss zu behandeln.
Sachlage:
Mit Antrag vom 11. Mai 2007 beantragt die Samtgemeinde
Gellersen einen Zuschuss für die Erweiterung des kommunalen Kindergartens in
Reppenstedt um 25 Plätze, der Antrag ist
als Anlage beigefügt. Der Förderbetrag nach der noch zurzeit gültigen –
jedoch von der Samtgemeinde Gellersen zum Jahresende gekündigten –
Vereinbarung sieht eine Förderung mit 2.400,00 € pro neu geschaffenem
Platz vor. Das beantragte Fördervolumen für die geplante Erweiterung der
Einrichtung in Reppenstedt beträgt somit 60.000,00 €.
In der Samtgemeinde Gellersen ist die Aufgabe des
Kindertagesstättenwesens von den Mitgliedgemeinden auf die Samtgemeinde
übertragen worden. Ausweislich der von der Samtgemeinde vorgelegten
Bedarfsplanung ergibt sich auf die gesamte Fläche der Samtgemeinde bezogen ein
Bedarf von einem Platz im Kindergartenjahr 2007/2008 und den darauf folgenden
Jahren ein Überhang an Plätzen, der sich von acht Plätzen im Kindergartenjahr
2008/2009 auf 30 Plätze im Kindergartenjahr 2010/2011 steigert. Hieraus ergibt
sich keine Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher 25 Kindergartenplätze.
Die Samtgemeinde begründet ihren Antrag damit, dass die
Nachfrage in der Fläche der Samtgemeinde lokal unterschiedlich auftritt. So
sieht sie zurzeit den Bedarf in Reppenstedt höher als den Bedarf an Plätzen in
den so genannten „Gellerser Dörfern“. Die Samtgemeinde Gellersen
erwartet hier keine Schlechterstellung gegenüber Samtgemeinden, die das
Kindertagesstättenwesen von den Mitgliedsgemeinden nicht auf die Samtgemeinde
übertragen haben. Die Samtgemeinde erwartet insoweit, dass die
Auslastungssituation von benachbarten Gemeinden zu Reppenstedt nicht bei der
Beurteilung der Erforderlichkeit des Ausbaus in Reppenstedt herangezogen wird,
da dies in vergleichbaren anderen Fällen (bei denen nur die jeweiligen
Mitgliedsgemeinden Träger des Kindertagesstättenwesens sind) auch nicht
erfolgt.
Die Verwaltung stellt den hier von der Samtgemeinde
vorgetragenen Förderantrag zur Diskussion, da er verschiedene, insbesondere mit
Blick auf die neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden
relevante Punkte berührt.
Nach der alten Vereinbarung wurde die Erforderlichkeit der
Schaffung von zusätzlichen Kindertagesstättenplätzen an Hand folgender
Berechnung ermittelt:
Die Anzahl der im jeweiligen Versorgungsgebiet lebenden Kinder
der rechtsanspruchsfähigen Altersgruppe wurden der rechnerischen
Gesamtkapazität einer Einrichtung (gesamte grundsätzlich mögliche Platzzahl an
Vor- und Nachmittagsplätzen) gegenübergestellt. Diese Berechnungsgrundlage
berücksichtigt somit nicht den tatsächlichen Bedarf (Nachfrage) an Kindertagesstättenplätzen,
sondern setzte mit der Gesamtzahl der gemeldeten Kinder den Bedarf mit 100 %
fest. Auf der anderen Seite wurde – und dies wurde immer wieder
kritisiert – die verstärkte Nachfrage nach Vormittagsplätzen
zurückgestellt und der rechtlich möglichen Versorgung eines Bedarfs mit Vor-
und Nachmittagsplätzen der Vorrang gegeben.
Die jetzt mit der neuen Vereinbarung getroffene Regelung sieht
diese Berechnungsgrundlage nicht mehr vor. Die zurzeit benutzte, sich noch im
Entwurfsstadium befindliche Sprachregelung (siehe Schreiben des Landkreises an
die Gemeinden vom 07.05.2007/Vorlage 275/2004) spricht davon, dass „die
Erforderlichkeit des Ausbaus grundsätzlich dann gesehen wird, wenn der Ausbau
bedarfsgerecht ist und mit den Zielen der Kindertagesstättenbedarfsplanung bzw.
der Ausbauplanung des Landkreises Lüneburg überein stimmt.“
Diese Sprachregelung grenzt durch ihre offene Gestaltung
grundsätzlich wenige Fälle einer möglichen Investitionsbezuschussung aus, lässt
jedoch auf der anderen Seite auch breiten Interpretationsspielraum.
Im vorliegenden Fall des Antrags der Samtgemeinde Gellersen
geht die Verwaltung bei ihren weiteren Betrachtungen jetzt von der Anwendung
der neuen, insoweit noch zukünftigen Vertragsregelungen aus. Ausweislich der
Bedarfsplanung der Samtgemeinde sind im Gebiet der Samtgemeinde (regional)
tatsächlich (insoweit nicht nur rechnerisch) genügend Kindertagesstättenplätze
bedarfsgerecht vorhanden. Nach Darstellung der Samtgemeinde ist die Verteilung
dieser tatsächlich angebotenen Kindertagesstättenplätze auf dem Gebiet der
Samtgemeinde jedoch nicht entsprechend der zurzeit tatsächlich bestehenden
Nachfrage. Die Neuschaffung von Kindertagesstättenplätzen lokal in einem Ort
der Samtgemeinde (Reppenstedt) zieht insoweit einen Leerstand von Kapazitäten
in anderen Einrichtungen nach sich.
Die hierbei von der Verwaltung angewandte Betrachtung der
gesamten Region der Samtgemeinde gegenüber einer lokalen, nur auf eine Gemeinde
bezogenen Betrachtung, die die Samtgemeinde in ihrem Schreiben als für sie
nachteilig erklärt, ist entgegenzuhalten, dass die neue vertragliche
Vereinbarung gerade das Regionalisierungsprinzip betont. Dies ist auch auf
ausdrücklichen Wunsch gerade der Samtgemeinden in den neuen Vereinbarungstext
eingebracht worden. So sind der quantitative und qualitative Ausbau von
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und der Ausbau von
Ganztagsplätzen auf der Ebene der Samtgemeinden zu koordinieren bzw. im Sinne
einer gemeinsamen Willensbildung auf der Ebene der Samtgemeinden zu treffen und
zu koordinieren. Die neue Vereinbarung
wendet sich insoweit von dem bisher vorherrschenden lokalen Prinzip –
unabhängig davon, ob das Kindertagesstättenwesen von den Gemeinden auf die
Samtgemeinden übertragen wurde – hin zu einer stärkeren Regionalisierung.
Dieses Moment wurde von den Samtgemeinden insbesondere mit der Begründung
eingebracht, dass Regelungen so effektiver und auch wirtschaftlicher zu treffen
sind.
Für den Landkreis Lüneburg stellt sich nun die Frage, ob er
einen vertraglich zugesicherten Investitionszuschuss auch dann gewährt, wenn
grundsätzlich keine neuen Plätze in der Region einer Samtgemeinde geschaffen
werden, sondern Plätze in einer Einrichtung abgebaut bzw. leer stehen, um sie
an einer anderen Stelle der Samtgemeinde lokal neu zu schaffen.
Ergänzende Sachlage vom 18. Juni 2007 für den Kreisausschuss am
2. Juli 2007:
Dieser Vorlage sind ergänzend aktuelle Bedarfs- und
Planungszahlen der Samtgemeinde Gellersen beigefügt.