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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/149  

Betreff: Zuschussantrag für die Erweiterung des kommunalen Kindergartens Reppenstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.06.2007 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.07.2007    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Ø      Kopie Zuschussantrag SG Gellersen vom 11.05.2007

Ø      Bedarfs- und Planungszahlen der SG Gellersen (KA vom 02.07.2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der Samtgemeinde Gellersen auf einen Zuschuss für die Erweitung des kommunalen Kindergartens gemäß dem Ergebnis der Diskussion im Jugendhilfeausschuss zu behandeln.

 

 

Sachlage:

Sachlage:

Mit Antrag vom 11. Mai 2007 beantragt die Samtgemeinde Gellersen einen Zuschuss für die Erweiterung des kommunalen Kindergartens in Reppenstedt um 25 Plätze,  der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Förderbetrag nach der noch zurzeit gültigen – jedoch von der Samtgemeinde Gellersen zum Jahresende gekündigten – Vereinbarung sieht eine Förderung mit 2.400,00 € pro neu geschaffenem Platz vor. Das beantragte Fördervolumen für die geplante Erweiterung der Einrichtung in Reppenstedt beträgt somit 60.000,00 €.

 

In der Samtgemeinde Gellersen ist die Aufgabe des Kindertagesstättenwesens von den Mitgliedgemeinden auf die Samtgemeinde übertragen worden. Ausweislich der von der Samtgemeinde vorgelegten Bedarfsplanung ergibt sich auf die gesamte Fläche der Samtgemeinde bezogen ein Bedarf von einem Platz im Kindergartenjahr 2007/2008 und den darauf folgenden Jahren ein Überhang an Plätzen, der sich von acht Plätzen im Kindergartenjahr 2008/2009 auf 30 Plätze im Kindergartenjahr 2010/2011 steigert. Hieraus ergibt sich keine Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher 25 Kindergartenplätze.

 

Die Samtgemeinde begründet ihren Antrag damit, dass die Nachfrage in der Fläche der Samtgemeinde lokal unterschiedlich auftritt. So sieht sie zurzeit den Bedarf in Reppenstedt höher als den Bedarf an Plätzen in den so genannten „Gellerser Dörfern“. Die Samtgemeinde Gellersen erwartet hier keine Schlechterstellung gegenüber Samtgemeinden, die das Kindertagesstättenwesen von den Mitgliedsgemeinden nicht auf die Samtgemeinde übertragen haben. Die Samtgemeinde erwartet insoweit, dass die Auslastungssituation von benachbarten Gemeinden zu Reppenstedt nicht bei der Beurteilung der Erforderlichkeit des Ausbaus in Reppenstedt herangezogen wird, da dies in vergleichbaren anderen Fällen (bei denen nur die jeweiligen Mitgliedsgemeinden Träger des Kindertagesstättenwesens sind) auch nicht erfolgt.

 

Die Verwaltung stellt den hier von der Samtgemeinde vorgetragenen Förderantrag zur Diskussion, da er verschiedene, insbesondere mit Blick auf die neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden relevante Punkte berührt.

 

Nach der alten Vereinbarung wurde die Erforderlichkeit der Schaffung von zusätzlichen Kindertagesstättenplätzen an Hand folgender Berechnung ermittelt:

 

Die Anzahl der im jeweiligen Versorgungsgebiet lebenden Kinder der rechtsanspruchsfähigen Altersgruppe wurden der rechnerischen Gesamtkapazität einer Einrichtung (gesamte grundsätzlich mögliche Platzzahl an Vor- und Nachmittagsplätzen) gegenübergestellt. Diese Berechnungsgrundlage berücksichtigt somit nicht den tatsächlichen Bedarf (Nachfrage) an Kindertagesstättenplätzen, sondern setzte mit der Gesamtzahl der gemeldeten Kinder den Bedarf mit 100 % fest. Auf der anderen Seite wurde – und dies wurde immer wieder kritisiert – die verstärkte Nachfrage nach Vormittagsplätzen zurückgestellt und der rechtlich möglichen Versorgung eines Bedarfs mit Vor- und Nachmittagsplätzen der Vorrang gegeben.

 

Die jetzt mit der neuen Vereinbarung getroffene Regelung sieht diese Berechnungsgrundlage nicht mehr vor. Die zurzeit benutzte, sich noch im Entwurfsstadium befindliche Sprachregelung (siehe Schreiben des Landkreises an die Gemeinden vom 07.05.2007/Vorlage 275/2004) spricht davon, dass „die Erforderlichkeit des Ausbaus grundsätzlich dann gesehen wird, wenn der Ausbau bedarfsgerecht ist und mit den Zielen der Kindertagesstättenbedarfsplanung bzw. der Ausbauplanung des Landkreises Lüneburg überein stimmt.“

 

Diese Sprachregelung grenzt durch ihre offene Gestaltung grundsätzlich wenige Fälle einer möglichen Investitionsbezuschussung aus, lässt jedoch auf der anderen Seite auch breiten Interpretationsspielraum.

 

Im vorliegenden Fall des Antrags der Samtgemeinde Gellersen geht die Verwaltung bei ihren weiteren Betrachtungen jetzt von der Anwendung der neuen, insoweit noch zukünftigen Vertragsregelungen aus. Ausweislich der Bedarfsplanung der Samtgemeinde sind im Gebiet der Samtgemeinde (regional) tatsächlich (insoweit nicht nur rechnerisch) genügend Kindertagesstättenplätze bedarfsgerecht vorhanden. Nach Darstellung der Samtgemeinde ist die Verteilung dieser tatsächlich angebotenen Kindertagesstättenplätze auf dem Gebiet der Samtgemeinde jedoch nicht entsprechend der zurzeit tatsächlich bestehenden Nachfrage. Die Neuschaffung von Kindertagesstättenplätzen lokal in einem Ort der Samtgemeinde (Reppenstedt) zieht insoweit einen Leerstand von Kapazitäten in anderen Einrichtungen nach sich.

 

Die hierbei von der Verwaltung angewandte Betrachtung der gesamten Region der Samtgemeinde gegenüber einer lokalen, nur auf eine Gemeinde bezogenen Betrachtung, die die Samtgemeinde in ihrem Schreiben als für sie nachteilig erklärt, ist entgegenzuhalten, dass die neue vertragliche Vereinbarung gerade das Regionalisierungsprinzip betont. Dies ist auch auf ausdrücklichen Wunsch gerade der Samtgemeinden in den neuen Vereinbarungstext eingebracht worden. So sind der quantitative und qualitative Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und der Ausbau von Ganztagsplätzen auf der Ebene der Samtgemeinden zu koordinieren bzw. im Sinne einer gemeinsamen Willensbildung auf der Ebene der Samtgemeinden zu treffen und zu koordinieren.  Die neue Vereinbarung wendet sich insoweit von dem bisher vorherrschenden lokalen Prinzip – unabhängig davon, ob das Kindertagesstättenwesen von den Gemeinden auf die Samtgemeinden übertragen wurde – hin zu einer stärkeren Regionalisierung. Dieses Moment wurde von den Samtgemeinden insbesondere mit der Begründung eingebracht, dass Regelungen so effektiver und auch wirtschaftlicher zu treffen sind.

 

Für den Landkreis Lüneburg stellt sich nun die Frage, ob er einen vertraglich zugesicherten Investitionszuschuss auch dann gewährt, wenn grundsätzlich keine neuen Plätze in der Region einer Samtgemeinde geschaffen werden, sondern Plätze in einer Einrichtung abgebaut bzw. leer stehen, um sie an einer anderen Stelle der Samtgemeinde lokal neu zu schaffen.

 

Ergänzende Sachlage vom 18. Juni 2007 für den Kreisausschuss am 2. Juli 2007:

Dieser Vorlage sind ergänzend aktuelle Bedarfs- und Planungszahlen der Samtgemeinde Gellersen beigefügt.

 

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