Vorlage - 2007/151
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Ab 01.07.2007 wird in der Kreisverwaltung eine zentrale Anlaufstelle „Pflegeberatung“ eingerichtet.
Sachlage:
Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des SGB XII in § 13 einen deutlichen Handlungsauftrag für die Sozialhilfeträger formuliert, ambulante Hilfen vor teilstationären und vollstationären Hilfen zu leisten. Angesichts des demografischen Wandels in der Gesellschaft sind die kommunalen Sozialhilfeträger aufgefordert, im vorpflegerischen Bereich differenzierte Hilfen für ein möglichst langes Wohnen im häuslichen Bereich zu gestalten. Auch aus Kostengründen muss die Versorgung in teil- und vollstationären Einrichtungen auf Einzelfälle begrenzt werden, wo andere Hilfen nicht mehr greifen.
Es wird vorgeschlagen, ab 01.07.2007 in der Kreisverwaltung eine zentrale Anlaufstelle „Pflegeberatung“ einzurichten. Die Pflegeberatung wird von Herrn Rohmann (Sozialarbeiter) wahrgenommen.
Die Pflegeberatung berät ältere Menschen und deren Angehörige. Sie will ältere Menschen darin unterstützen, möglichst lange in ihren gewohnten Lebensumfeld bleiben zu können, statt in ein Alten- und Pflegeheim ziehen zu müssen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der aufsuchenden Beratung von Personen, die beim Sozialhilfeträger die Übernahme von Heimkosten oder aber auch ambulante Pflegeleistungen beantragen.
Die Pflegeberatung informiert über ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfen, Hausnotrufsysteme, Essen auf Rädern oder den pflegegerechten Umbau der Wohnung. Sie bietet praktische Unterstützung bei Behördenkontakten und hilft bei der Antragstellung bei Kostenträgern (z.B. Pflegekasse, Sozialamt, Krankenkasse/Hilfsmittel). Ist eine angemessene Versorgung nur durch die Aufnahme in einem Heim zu erreichen, hilft sie dem pflegebedürftigem Menschen oder deren Angehörigen auch bei der Suche nach einem Heimplatz.
Die Verwaltung wird zu weiteren Einzelheiten berichten.