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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/195  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.10.2003 (Eingang: 09.10.2003);
Aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenbestandes und der Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulze, AlexandraAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.11.2003    Kreisausschuss      
Kreistag
10.11.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgenommene Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der Landesgesetzgebung“ fortzuschreiben und zu prüfen, welche Aufgaben der Kreisverwaltung ersatzlos wegfallen könnten, welche Verwaltungsverfahren und –standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben die Städte, Einheits- und Samtgemeinden künftig selbst übernehmen können.

Begründung:

Begründung:

„Der Landrat des Landkreises Lüneburg hat im April 2003 die Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der Landesgesetzgebung“ vorgelegt und den im Kreistag vertretenen Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages übergeben.

 

Nach einem Bericht der Landeszeitung vom 11. Juni 2003 „liegt die Lüneburger Studie im Niedersächsischen Innenministerium und in der Staatskanzlei – zweifellos auch als Diskussionsgrundlage für die angestrebte Verwaltungsreform der Bezirksregierungen.“ Mit dieser Studie ist der Landkreis Lüneburg Vorreiter in Niedersachsen.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion ist bei der Durchsicht der Studie auf Vorschläge gestoßen, die sie unterstützen kann. Sie sieht jedoch auch die Notwendigkeit, eine aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenbestandes und der Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung des Landkreises Lüneburg selbst weiter voranzutreiben.

 

In der Zielvereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Lüneburg und der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg vom 08.07.2003 wurde das „Projekt Aufgabenkritik“ zu den fünf kurzfristigen Handlungsfeldern mit erster Priorität eingestuft und sollte deshalb auch umgehend angegangen werden.“

Stammbaum:
2003/195   Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.10.2003 (Eingang: 09.10.2003); Aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenbestandes und der Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung des Landkreises Lüneburg   Interne Dienste   Antrag an den Kreistag
2003/223   Bericht über den Stand der Aufgabenkritik des Landes und Bezug zur Aufgabenkritik des Landkreises (Beschluss des Kreistages vom 10.11.2003)   Finanz- und Beteiligungsmanagement   Beschlussvorlage

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