Vorlage - 2003/195
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgenommene
Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der
Landesgesetzgebung“ fortzuschreiben und zu prüfen, welche Aufgaben der
Kreisverwaltung ersatzlos wegfallen könnten, welche Verwaltungsverfahren und
–standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben die Städte,
Einheits- und Samtgemeinden künftig selbst übernehmen können.
Begründung:
„Der Landrat des Landkreises Lüneburg hat im April 2003
die Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der
Landesgesetzgebung“ vorgelegt und den im Kreistag vertretenen
Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages übergeben.
Nach einem Bericht der Landeszeitung vom 11. Juni 2003
„liegt die Lüneburger Studie im Niedersächsischen Innenministerium und in
der Staatskanzlei – zweifellos auch als Diskussionsgrundlage für die
angestrebte Verwaltungsreform der Bezirksregierungen.“ Mit dieser Studie
ist der Landkreis Lüneburg Vorreiter in Niedersachsen.
Die SPD-Kreistagsfraktion ist bei der Durchsicht der Studie auf
Vorschläge gestoßen, die sie unterstützen kann. Sie sieht jedoch auch die
Notwendigkeit, eine aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenbestandes und der
Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung des Landkreises Lüneburg selbst
weiter voranzutreiben.
In der Zielvereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten
des Landkreises Lüneburg und der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des
Landkreises Lüneburg vom 08.07.2003 wurde das „Projekt
Aufgabenkritik“ zu den fünf kurzfristigen Handlungsfeldern mit erster
Priorität eingestuft und sollte deshalb auch umgehend angegangen werden.“
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