Vorlage - 2007/153
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Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss wird empfohlen, dem Förderantrag unter Vorbehalt
der Genehmigung des Haushaltes 2007 zu entsprechen und einen Kreiszuschuss in
Höhe von 2.500,00 € zur Verfügung zu stellen.
Sachlage:
- Der
Kriminalpräventionsrat Lüneburg beantragt für das Haushaltsjahr 2007 eine
Förderung in Höhe von 1.900,00 € für den Förderverein Kriminalprävention
e.V. Diese Mittel dienen der Unterstützung von Schulprojekten im Landkreis
Lüneburg. Darüber hinaus wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 600,00
€ für die 10-Jahresfeier des Kriminalpräventionsrates beantragt.
Diese Veranstaltung hat vorrangig Informationscharakter und soll sowohl in
der Öffentlichkeit als auch in der Kommunalpolitik für die Unterstützung
der Kriminalprävention in Stadt und Landkreis Lüneburg werben und
insbesondere Sponsoren anregen, dieses Angebot in Stadt und Landkreis
nachhaltig zu unterstützen.
Herr Meyn, Vorsitzender des Fördervereins Kriminalprävention
e.V., wird hierzu gesondert vortragen.
Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege wurden im
Haushaltsjahr 2007 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182
insgesamt Mittel in Höhe von 175.000,00 € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der mit den Wohlfahrtsverbänden
geschlossenen Vereinbarungen sowie der mit dem Verein „Frauen helfen
Frauen“ getroffenen Budgetvereinbarung und der daraus folgenden
vertraglichen Bindung stehen nach der Haushaltsplanung 2007 ausreichend Mittel
zur Verfügung, auch, wenn die im vergangenen Jahr mit Einzelzuschuss
geförderten Institutionen und Verbände in gleicher Höhe wie bisher unterstützt
werden.
Die Genehmigung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2007
durch die Aufsichtsbehörde liegt zurzeit noch nicht vor. Somit dürfen nur
Ausgaben geleistet werden, zu deren Leistungen der Landkreis Lüneburg rechtlich
verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar
sind.
Ein Förderbeschluss unter Vorbehalt der Genehmigung des
Haushaltes wäre möglich.