Vorlage - 2007/178
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Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
1. Die
Jahresrechnungen des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2004 und 2005
werden gemäß § 65 NLO i.V.m. § 101 Abs.1 NGO beschlossen.
2. Dem
Landrat wird für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 Entlastung erteilt.
Sachlage:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und
Richtigkeit der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr
2004 am 21. April 2005 und für das Haushaltsjahr 2005 am 28. April 2005
festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht und die weiteren
wesentlichen Bestandteile der Jahresrechnung 2004 und 2005 liegen den
Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 095/2005 vom 14.04.2005 und Vorlage
051/2006 vom 26.05.2006).
Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung für die genannten
Haushaltsjahre ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Schlussbericht enthält
Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet
wird und Prüfungshinweise (PH), zu denen Stellungnahmen aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet
werden.
Zu den im Schlussbericht enthaltenen
Prüfbemerkungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Stellungnahme zu den PB in Abschnitt 4,
Gliederungs-Nr. 4.4 (S. 31 und 33)
Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes
hinsichtlich einer Erhöhung der pauschalierten Gastschulbeiträge wird gefolgt. Ob
eine solche Erhöhung schon bei der
Abrechnung des Schuljahres 2006/2007 zugrunde gelegt werden kann, wird derzeit
geprüft. Spätestens mit dem Schuljahr 2007/2008 wird eine pauschale Anhebung
der Gastschulbeiträge über die Landrätekonferenz des früheren Regierungsbezirks
Lüneburg realisiert.
Im Rahmen der Einführung des Neuen
Kommunalen Rechnungswesens werden die tatsächlich anfallenden Kosten der
Schulen ermittelt. Künftig können dann kostendeckende Gastschulbeiträge erhoben
werden.
Der Forderung des Rechnungsprüfungsamtes,
Gastschulbeiträge ohne zeitliche Verzögerungen zu erheben, wird bereits seit
der Abrechnung des Schuljahres 2004/2005 entsprochen. Eine zeitnahe Abrechnung
zur Vermeidung der im Prüfbericht dargestellten negativen Auswirkungen wurde
mit den beteiligten Schulträgern abgestimmt.
Stellungnahme zur PB in Abschnitt 4,
Gliederungs-Nr. 4.8 (S. 38)
Der Ausbildungszentrum Luhmühlen –
Lüneburger Heide GmbH gelang es, nach anfänglichen Verlusten Überschüsse zu
erwirtschaften. Im Wirtschaftsplan der GmbH für 1999 waren deshalb
Rückzahlungen an die Gesellschafter vorgesehen, die die zuvor angefallenen
Verluste ausgeglichen hatten. Da entgegen den seinerzeitigen Erwartungen ab
Ende 1999 das Land seine Zuschüsse an die GmbH stark verminderte, verschlechterte
sich die Finanzlage der GmbH und die geplanten Rückzahlungen konnten nicht
vorgenommen werden. Erst Ende 2005 wurde endgültig entschieden, dass das Land
nachträglich keine Zuschüsse mehr gewähren würde. Die Rückerstattung an die
Gesellschafter ist damit hinfällig. Die Buchungen werden jetzt entsprechend
berichtigt.