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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/178  

Betreff: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 sowie Entlastung des Landrats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Malte JonasAktenzeichen:10
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
12.07.2007    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Die Jahresrechnungen des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 werden gemäß § 65 NLO i.V.m. § 101 Abs.1 NGO beschlossen.

2.       Dem Landrat wird für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 Entlastung erteilt.

Sachlage:

Sachlage:

 

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2004 am 21. April 2005 und für das Haushaltsjahr 2005 am 28. April 2005 festgestellt.

 

Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile der Jahresrechnung 2004 und 2005 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 095/2005 vom 14.04.2005 und Vorlage 051/2006 vom 26.05.2006).

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung für die genannten Haushaltsjahre ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird und Prüfungshinweise (PH), zu denen Stellungnahmen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden.

 

Zu den im Schlussbericht enthaltenen Prüfbemerkungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme zu den PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.4 (S. 31 und 33)

Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich einer Erhöhung der pauschalierten Gastschulbeiträge wird gefolgt. Ob eine solche Erhöhung  schon bei der Abrechnung des Schuljahres 2006/2007 zugrunde gelegt werden kann, wird derzeit geprüft. Spätestens mit dem Schuljahr 2007/2008 wird eine pauschale Anhebung der Gastschulbeiträge über die Landrätekonferenz des früheren Regierungsbezirks Lüneburg realisiert.

Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens werden die tatsächlich anfallenden Kosten der Schulen ermittelt. Künftig können dann kostendeckende Gastschulbeiträge erhoben werden.

 

Der Forderung des Rechnungsprüfungsamtes, Gastschulbeiträge ohne zeitliche Verzögerungen zu erheben, wird bereits seit der Abrechnung des Schuljahres 2004/2005 entsprochen. Eine zeitnahe Abrechnung zur Vermeidung der im Prüfbericht dargestellten negativen Auswirkungen wurde mit den beteiligten Schulträgern abgestimmt.

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.8 (S. 38)

Der Ausbildungszentrum Luhmühlen – Lüneburger Heide GmbH gelang es, nach anfänglichen Verlusten Überschüsse zu erwirtschaften. Im Wirtschaftsplan der GmbH für 1999 waren deshalb Rückzahlungen an die Gesellschafter vorgesehen, die die zuvor angefallenen Verluste ausgeglichen hatten. Da entgegen den seinerzeitigen Erwartungen ab Ende 1999 das Land seine Zuschüsse an die GmbH stark verminderte, verschlechterte sich die Finanzlage der GmbH und die geplanten Rückzahlungen konnten nicht vorgenommen werden. Erst Ende 2005 wurde endgültig entschieden, dass das Land nachträglich keine Zuschüsse mehr gewähren würde. Die Rückerstattung an die Gesellschafter ist damit hinfällig. Die Buchungen werden jetzt entsprechend berichtigt.

 

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