Vorlage - 2007/180
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Anlage/n:
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1 | VO Deichverteidigungs-Verordn.per 16.02.2007 (86 KB) | ![]() |
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2 | ADV-Deichwachordnung (106 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Deichverteidigungsordnung wird zugestimmt.
Sachlage:
Die DVO für das Verbandsgebiet des ADV
soll in Absprache mit dem Deichverband dahingehend geändert werden, dass neben
der DVO eine Deichwachordnung (DWO) erlassen wird.
In die neu gefasste DVO, die vom Landkreis
Lüneburg zu erlassen ist, sollen nur noch die grundsätzlichen Aussagen der
Deichverteidigung hinein genommen werden. Die Detailinformationen sind in einer
vom ADV in eigener Zuständigkeit zu erlassenen DWO aufzunehmen. Mit dieser
Trennung soll es dem Verband ermöglicht werden, Veränderungen (z.B. Verlegung
eines Deichwachlokals) schneller zu realisieren, da auf das umständliche
Verfahren der Änderung der DVO verzichtet werden kann. Außerdem wurden
Erfahrungswerte, die man aus den letzten Hochwassern gewonnen hat, insbesondere
wurden die maßgeblichen Richtwasserstände für die Auslösung bzw. Aufhebung von
Alarmstufen dem Standard der neu ausgebauten Hochwasser- und Tidedeiche
angepasst, mit einbezogen.
Die Entwürfe der DVO und DWO wurden den
Samtgemeinden Scharnebeck, Ostheide, Bardowick, den Städten Lüneburg und
Bleckede, auf die erstreckt sich das Verbandsgebiet des ADV im Landkreis Lüneburg,
der Polizeiinspektion Lüneburg, der Katastrophenschutzabteilung und dem
Rechtsamt des Landkreises Lüneburg zur Stellungnahme vorgelegt.
Da sich das Verbandsgebiet des
Artlenburger Deichverbandes auch auf den Landkreis Harburg erstreckt, hat
dieser für sein Gebiet eine eigene Deichverteidigungsordnung zu erlassen. Damit
in beiden Landkreisen möglichst gleich lautende Deichverteidigungsordnungen
erlassen werden, ist dem Landkreis Harburg der hiesige Entwurf vorgelegt worden
und der Landkreis hat mit Schreiben vom 26.03.2007 mitgeteilt, dass die dortige
Deichverteidigungsordnung dem vorgelegten Entwurf des Landkreises Lüneburg
angepasst wird.
Die überarbeiteten Entwürfe wurden dem ADV
vorgelegt. Der Vorstand und der Ausschuss des ADV haben in ihren Sitzungen dem
Vorschlag des Landkreises zur Trennung zwischen Deichverteidigungs- und
Deichwachordnung und dem Entwurf der Deichverteidigungsordnung zugestimmt.
Hinweis: Über die Deichverteidigung
des Landkreises Lüneburg im rechtselbisch gelegenen Gebiet des Neuhauser Deich-
und Unterhaltungsverbandes hat der Landkreis Lüneburg eine fast gleich lautende
Deichverteidigungsordnung am 13.12.2002 erlassen.
Ergänzende Sachlage vom 14.09.2007:
Als Anlage zur Sitzungsvorlage wird die Deichwachordnung des
Artlenburger Deichverbandes (Entwurf per 06.07.2007) beigefügt.