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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/180  

Betreff: Änderung der Verordnung des Landkreises Lüneburg über die Deichverteidigung im Artlenburger Deichverband (ADV) im Bereich des Landkreises Lüneburg (DVO) vom 12.03.1985
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Kahlert, BerndAktenzeichen:61.37
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
31.08.2007 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VO Deichverteidigungs-Verordn.per 16.02.2007 PDF-Dokument
ADV-Deichwachordnung PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO Deichverteidigungs-Verordn.per 16.02.2007 (86 KB) PDF-Dokument (77 KB)    
Anlage 2 2 ADV-Deichwachordnung (106 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Deichverteidigungsordnung wird zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

 

Die DVO für das Verbandsgebiet des ADV soll in Absprache mit dem Deichverband dahingehend geändert werden, dass neben der DVO eine Deichwachordnung (DWO) erlassen wird.

 

In die neu gefasste DVO, die vom Landkreis Lüneburg zu erlassen ist, sollen nur noch die grundsätzlichen Aussagen der Deichverteidigung hinein genommen werden. Die Detailinformationen sind in einer vom ADV in eigener Zuständigkeit zu erlassenen DWO aufzunehmen. Mit dieser Trennung soll es dem Verband ermöglicht werden, Veränderungen (z.B. Verlegung eines Deichwachlokals) schneller zu realisieren, da auf das umständliche Verfahren der Änderung der DVO verzichtet werden kann. Außerdem wurden Erfahrungswerte, die man aus den letzten Hochwassern gewonnen hat, insbesondere wurden die maßgeblichen Richtwasserstände für die Auslösung bzw. Aufhebung von Alarmstufen dem Standard der neu ausgebauten Hochwasser- und Tidedeiche angepasst, mit einbezogen.

 

Die Entwürfe der DVO und DWO wurden den Samtgemeinden Scharnebeck, Ostheide, Bardowick, den Städten Lüneburg und Bleckede, auf die erstreckt sich das Verbandsgebiet des ADV im Landkreis Lüneburg, der Polizeiinspektion Lüneburg, der Katastrophenschutzabteilung und dem Rechtsamt des Landkreises Lüneburg zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Da sich das Verbandsgebiet des Artlenburger Deichverbandes auch auf den Landkreis Harburg erstreckt, hat dieser für sein Gebiet eine eigene Deichverteidigungsordnung zu erlassen. Damit in beiden Landkreisen möglichst gleich lautende Deichverteidigungsordnungen erlassen werden, ist dem Landkreis Harburg der hiesige Entwurf vorgelegt worden und der Landkreis hat mit Schreiben vom 26.03.2007 mitgeteilt, dass die dortige Deichverteidigungsordnung dem vorgelegten Entwurf des Landkreises Lüneburg angepasst wird.

 

Die überarbeiteten Entwürfe wurden dem ADV vorgelegt. Der Vorstand und der Ausschuss des ADV haben in ihren Sitzungen dem Vorschlag des Landkreises zur Trennung zwischen Deichverteidigungs- und Deichwachordnung und dem Entwurf der Deichverteidigungsordnung zugestimmt.

 

Hinweis: Über die Deichverteidigung des Landkreises Lüneburg im rechtselbisch gelegenen Gebiet des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes hat der Landkreis Lüneburg eine fast gleich lautende Deichverteidigungsordnung am 13.12.2002 erlassen.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 14.09.2007:

 

Als Anlage zur Sitzungsvorlage wird die Deichwachordnung des Artlenburger Deichverbandes (Entwurf per 06.07.2007) beigefügt.

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