Vorlage - 2007/192
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Anlage:
Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr für das Jahr 2008.
Beschlussvorschlag:
Der Kalkulation wird zugestimmt.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom
11.09.2007:
Die Grüne-Kreistagsfraktion hat am 11.09.2007 einen Änderungsantrag
gestellt. Der Text ergibt sich aus der Sachlage.
Sachlage:
Die Kalkulation für das Jahr 2008 wird
durch folgende Punkte bestimmt:
- Der in den Vorjahren erwirtschaftete Überschuss ist an die
Gebührenzahler zurück zugeben.
- Die Kosten für die Einsammlung und Beförderung der Abfälle
sinken auf Grund der Ausschreibung.
- Die GfA muss/wird ihre Entsorgungsentgelte zum 1.Januar
2008 um ca. 5% erhöhen.
Das Ergebnis der Kalkulation 2008 ist,
dass die Entsorgungsgebühren voraussichtlich für einen Zeitraum von zwei Jahren
abgesenkt werden können. Dadurch wird die Vorgabe des Nds.
Kommunalabgabengesetzes erfüllt. Danach ist ein erwirtschafteter Überschuss
innerhalb der nächsten drei Jahre auf den abgerechneten Zeitraum, in dem der
Überschuss erwirtschaftet wurde, in die Kalkulation zu Gunsten der
Anschlussnehmer einzustellen.
Ergänzende Sachlage vom 11.09.2007:
Am 11.09.2007 (Eingang: 11.09.2007) stellt die Grüne-Fraktion
folgenden Änderungsantrag:
„Grundlage der Änderungsberechnung
ist die Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 Euro/ Behälter/ Monat und die
Reduzierung des Berechnungsmaßstabes des Müllvolumen von 20 l auf 10 l/ Person
und 14 Tage.
Die Neuberechnung geht von folgenden
Größen aus:
Grundgebühr 3,00 Euro pro Monat = 101664
Euro pro Monat
Die Steigerungsbeträge werden mit 1,5
malgenommen es gibt also 278343 Steigerungsbeiträge.
(dies ergibt sich, wenn man davon ausgeht,
dass jeder 2. sein Müllvolumen reduziert und dann eine kleinere Tonne
vorgehalten werden muss. Dies ist realistischer als die Annahme, dass jeder
reduzieren wird).
278343 X 1,40 Euro = 389680,20 Euro/Monat
Gesamteinnahmen: 389680,20 E + 101664 E =
491344,20 Euro
es verbleiben also 14344,20 Euro für
Maßnahmen, die Familien mit Kindern oder sehr alten Menschen (Windeln) direkt
zu Gute kommen können.
Sollte das nicht gewünscht sein, könnte
man den Steigerungsbetrag auf 1,35 E reduzieren.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die sich ergebende Unterdeckung, welche für den Überschussabbau
erforderlich ist, ist durch den Verwaltungshaushalt auszugleichen.