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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/192  

Betreff: Kalkulation 2008 für die Müll- und Wertstoffabfuhr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hahn, Wulf-RüdigerAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
31.08.2007 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage:

Anlage:

Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr für das Jahr 2008.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kalkulation wird zugestimmt.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 11.09.2007:

Die Grüne-Kreistagsfraktion hat am 11.09.2007 einen Änderungsantrag gestellt. Der Text ergibt sich aus der Sachlage.

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Kalkulation für das Jahr 2008 wird durch folgende Punkte bestimmt:

 

  • Der in den Vorjahren erwirtschaftete Überschuss ist an die Gebührenzahler zurück zugeben.
  • Die Kosten für die Einsammlung und Beförderung der Abfälle sinken auf Grund der Ausschreibung.
  • Die GfA muss/wird ihre Entsorgungsentgelte zum 1.Januar 2008 um ca. 5% erhöhen.

 

Das Ergebnis der Kalkulation 2008 ist, dass die Entsorgungsgebühren voraussichtlich für einen Zeitraum von zwei Jahren abgesenkt werden können. Dadurch wird die Vorgabe des Nds. Kommunalabgabengesetzes erfüllt. Danach ist ein erwirtschafteter Überschuss innerhalb der nächsten drei Jahre auf den abgerechneten Zeitraum, in dem der Überschuss erwirtschaftet wurde, in die Kalkulation zu Gunsten der Anschlussnehmer einzustellen.

 

Ergänzende Sachlage vom 11.09.2007:

 

Am 11.09.2007 (Eingang: 11.09.2007) stellt die Grüne-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

„Grundlage der Änderungsberechnung ist die Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 Euro/ Behälter/ Monat und die Reduzierung des Berechnungsmaßstabes des Müllvolumen von 20 l auf 10 l/ Person und 14 Tage.

 

Die Neuberechnung geht von folgenden Größen aus:

Grundgebühr 3,00 Euro pro Monat = 101664 Euro pro Monat

Die Steigerungsbeträge werden mit 1,5 malgenommen es gibt also 278343 Steigerungsbeiträge.

(dies ergibt sich, wenn man davon ausgeht, dass jeder 2. sein Müllvolumen reduziert und dann eine kleinere Tonne vorgehalten werden muss. Dies ist realistischer als die Annahme, dass jeder reduzieren wird).

278343 X 1,40 Euro = 389680,20 Euro/Monat

Gesamteinnahmen: 389680,20 E + 101664 E = 491344,20 Euro

es verbleiben also 14344,20 Euro für Maßnahmen, die Familien mit Kindern oder sehr alten Menschen (Windeln) direkt zu Gute kommen können.

 

Sollte das nicht gewünscht sein, könnte man den Steigerungsbetrag auf 1,35 E reduzieren.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die sich ergebende Unterdeckung, welche für den Überschussabbau erforderlich ist, ist durch den Verwaltungshaushalt auszugleichen.

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