Vorlage - 2007/193
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Anlage:
Entwurf der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Die Abfallgebührensatzung wird beschlossen.
Ergänzender Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion
vom 21.08.2007:
In die Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg wird
folgende Ergänzung aufgenommen:
In die Tabelle für Hausmüll unter § 3 Abs. 1 wird zusätzlich
aufgenommen die Behältergröße 40 l im Abfuhrrhythmus 4-wöchentlich mit der
Grundgebühr 3,40 € und der monatlichen Gebühr in Höhe von 1,95 €.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom
11.09.2007:
Die Grüne-Kreistagsfraktion hat am 11.09.2007 einen
Änderungsantrag gestellt. Der Text ergibt sich aus der Sachlage.
Sachlage:
Das Ergebnis der Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr für
2008 ist, dass die Abfallgebühren für mindestens zwei Jahre abgesenkt werden müssen
(Beratungsvorlage 2007/192). Die vorgesehene Absenkung beträgt bei den 40
l-Behältern 13,1% und bei den 1.100 l-Behältern 21,7%. Mit diesen
Gebührensätzen soll eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen werden, die zum
1.Jannuar 2008 in Kraft tritt.
Begründung zum Antrag der FDP
Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:
Bisher ist die kleinste mögliche Hausmülleinheit 40 Liter bei
14-täglichem Abfuhrrhythmus für 1-2 Personen. Für Einzelpersonen pro Grundstück
gibt es keine gesonderte Regelung. Dies ist nicht zeitgemäß, da die Zahl der
1-Personen Haushalte steigt und insbesondere im ländlichen Gebiet die Müllmenge
durch eigene Kompostierung gering gehalten wird. Das Argument gegen eine
monatliche Abfuhr, der Hausmüll würde durch den langen Verbleib im Behälter
unhygienisch werden, hat heute keine Relevanz mehr, da keine organischen
Substanzen mehr in den Restmüll gelangen.
Mit dem Zusatzangebot 40 l/Monat finden Berücksichtigung:
1. die zunehmende Zahl von 1-Personen-Haushalten/Grundstück und
2. die
Personengruppe, die dem politisch erwünschten Umweltverhalten bezüglich
Müllvermeidung durch besondere Vorbildlichkeit entspricht – letztere nur
auf besonderen Antrag und nach eingehender Prüfung.
Die monatlichen Gebühren (Grundgebühr 3,40 € und
monatlicher Gebühr 1,95 €) entsprechen dem allgemeinen Gebührensatz.
Ergänzende Sachlage vom 11.09.2007,
Änderungsantrag der Grünen-Fraktion:
Am 11.09.2007 (Eingang: 11.09.2007) stellt die Grüne-Fraktion
folgenden Änderungsantrag:
„Grundsätzliche Veränderungen
ergeben sich aus der Reduzierung der Berechnungsgrundlage des Müllvolumens pro
14 Tage von 20 l auf 10 l und der Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 Euro.
Der Paragraph §3 (1) 1 erhält folgende
Fassung:
Für die Entleerung von Abfallumbehältern
für Hausmüll werden Gebühren gemäß der nachstehenden Tabelle zuzüglich der
Grundgebühr vom 3,00E (Behälter/Monat) erhoben.
Behältergröße Abfuhrrytmus monatliche
Gebühr ohne monatliche Gebühr
mit
Grundgebühr Grundgebühr
40 l 28-
täglich 2,80 E/Monat 5,80 E/Monat
60 l 28-
täglich 4,20 E/Monat 7,20
E/Monat
40 l 14-
täglich 5,60 E/Monat 8,60
E/Monat
60 l 14-
täglich 8,40 E/Monat 11,40 E/Monat
80 l 14-
täglich 11,20 E/Monat 14,20 E/Monat
120
l 14- täglich 16,80 E/Monat 19,80 E/Monat
240
l 14-täglich 33,60 E/Monat 36,60 E/Monat
660
l 14- täglich 92,40 E/Monat 95,40 E/Monat
1100l 14-
täglich 154,00E/Monat 157,00 E/Monat
660
l wöchentlich 184,80E/Monat 187,80 E/Monat
1100l wöchentlich 308,00E/Monat 311,00 E/Monat
Begründung:
Das Abfallrahmengesetz und das
Niedersächsische Abfallgesetz geht von den Grundsatz aus, dass Müll zur
Entsorgung so weit als möglich zu reduzieren ist.
Personen, die sich gesetzestreu verhalten,
produzieren also auch wenig Müll. Dieses sollte sich auch in der
Gebührenkalkulation niederschlagen. Das dies auch heißt, dass Personen, die
sich nicht so gesetzestreu verhalten, mehr bezahlen müssen, ist vom Gesetz auch
so vorgesehen, denn oberstes Gebot ist das Verursacherprinzip: Wer Müll
produziert, muss auch dafür bezahlen.
Was bedeutet die obige Tabelle für eine
Familie (einen Haushalt) mit 5 Personen?
Bisher zahlte die Familie für 100 l laut Tabelle Seite 16 16,90
Euro/Monat=3,38E/Person/Monat
Nach Verwaltungsvorlage ändert sich der
Betrag auf 13,15 E/Monat = 2,63 E/Person/Monat
Bei starker Mülltrennung ändert sich der
Beitrag auf 10,00 E/Monat = 2,00 E/Person/Monat
Ohne Mülltrennung ändert sich der Betrag
auf 17,00 E/Monat = 3,40 E/Person und
Monat
Real würde diese Familie vermutlich eine
60L-Tonne 14-täglich nehmen und dann mit 11,40 E belastet werden.
Bei einem 8-Personen-Haushalt kommen im
Vergleich ähnliche Zahlen heraus:
scharfe Mülltrennung 14,20E bzw.
1,78E/Person
ohne Mülltrennung 25,40E bzw. 3,18E/Person
Jeder kann sofort erkennen: Mülltrennung
lohnt sich, bis zu 1,40 pro Person und Monat.
Auch der Vorwurf: die Reduzierung von 20l
auf 10l nützt nur den kleinen Haushalten, ist falsch.
Ein 2-Personenhaushalt zahlt 2,90
E/Person/Monat (5,80 : 2)
Ein 4-Personenhaushalt zahlt 2,10
E/Person/Monat (8,40 : 4)
Ein 5-Personenhaushalt zahlt 2,00
E/Person/Monat ( s.o.)
Ein 8-Personenhaushalt zahlt 1,78
E/Person/Monat (s.o.)
Ein Mietblock mit 110 Personen zahlt 1,43
E/Person/Monat ( 157,00:110)
Die 1- Personenhaushalte könnten, mit
leichten Veränderungen des §6 Abfallsatzung und Publizierung, sich Nachbarn
anschließen. Es brauchen keine neuen Tonnen beschafft werden.
Das Problem mit den Windeln - und dem
damit größerem Müllvolumen - ließe sich leicht lösen. Es könnten Rabatte von
5,00 Euro pro Monat an diese Familien ausgegeben werden, es könnte ein
getrenntes Abholen der Windeln aufgebaut werden, oder ein Windel Wasch- und
Wechseldienst angeregt und bezuschusst werden. Dafür sind in den Berechnungen
Gelder vorgesehen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung verursacht keine
finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur vorgelegten Gebührenkalkulation. Die
finanziellen Auswirkungen des Antrages der FDP-Fraktion werden ermittelt und in
der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.