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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/193  

Betreff: Anpassung der Abfallgebührensatzung zum 1. Januar 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hahn, Wulf-RüdigerAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
31.08.2007 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage:

Anlage:

Entwurf der Abfallgebührensatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Abfallgebührensatzung wird beschlossen.

Ergänzender Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:

In die Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg wird folgende Ergänzung aufgenommen:

In die Tabelle für Hausmüll unter § 3 Abs. 1 wird zusätzlich aufgenommen die Behältergröße 40 l im Abfuhrrhythmus 4-wöchentlich mit der Grundgebühr 3,40 € und der monatlichen Gebühr in Höhe von 1,95 €.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 11.09.2007:

Die Grüne-Kreistagsfraktion hat am 11.09.2007 einen Änderungsantrag gestellt. Der Text ergibt sich aus der Sachlage.

Sachlage:

Sachlage:

 

Das Ergebnis der Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr für 2008 ist, dass die Abfallgebühren für mindestens zwei Jahre abgesenkt werden müssen (Beratungsvorlage 2007/192). Die vorgesehene Absenkung beträgt bei den 40 l-Behältern 13,1% und bei den 1.100 l-Behältern 21,7%. Mit diesen Gebührensätzen soll eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen werden, die zum 1.Jannuar 2008 in Kraft tritt.

 

Begründung zum Antrag der FDP Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:

 

Bisher ist die kleinste mögliche Hausmülleinheit 40 Liter bei 14-täglichem Abfuhrrhythmus für 1-2 Personen. Für Einzelpersonen pro Grundstück gibt es keine gesonderte Regelung. Dies ist nicht zeitgemäß, da die Zahl der 1-Personen Haushalte steigt und insbesondere im ländlichen Gebiet die Müllmenge durch eigene Kompostierung gering gehalten wird. Das Argument gegen eine monatliche Abfuhr, der Hausmüll würde durch den langen Verbleib im Behälter unhygienisch werden, hat heute keine Relevanz mehr, da keine organischen Substanzen mehr in den Restmüll gelangen.

Mit dem Zusatzangebot 40 l/Monat finden Berücksichtigung:

1. die zunehmende Zahl von 1-Personen-Haushalten/Grundstück und

2. die Personengruppe, die dem politisch erwünschten Umweltverhalten bezüglich Müllvermeidung durch besondere Vorbildlichkeit entspricht – letztere nur auf besonderen Antrag und nach eingehender Prüfung.

Die monatlichen Gebühren (Grundgebühr 3,40 € und monatlicher Gebühr 1,95 €) entsprechen dem allgemeinen Gebührensatz.

 

Ergänzende Sachlage vom 11.09.2007, Änderungsantrag der Grünen-Fraktion:

 

Am 11.09.2007 (Eingang: 11.09.2007) stellt die Grüne-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

„Grundsätzliche Veränderungen ergeben sich aus der Reduzierung der Berechnungsgrundlage des Müllvolumens pro 14 Tage von 20 l auf 10 l und der Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 Euro.

 

Der Paragraph §3 (1) 1 erhält folgende Fassung:

Für die Entleerung von Abfallumbehältern für Hausmüll werden Gebühren gemäß der nachstehenden Tabelle zuzüglich der Grundgebühr vom 3,00E (Behälter/Monat) erhoben.

 

Behältergröße               Abfuhrrytmus                 monatliche Gebühr ohne            monatliche Gebühr mit

                                                                        Grundgebühr                 Grundgebühr

 

   40 l                            28- täglich                       2,80 E/Monat                 5,80   E/Monat

   60 l                            28- täglich                       4,20 E/Monat                 7,20   E/Monat

   40 l                            14- täglich                       5,60 E/Monat                 8,60   E/Monat

   60 l                            14- täglich                       8,40 E/Monat               11,40   E/Monat

   80 l                            14- täglich                     11,20 E/Monat               14,20   E/Monat

 120 l                            14- täglich                     16,80 E/Monat               19,80   E/Monat

 240 l                            14-täglich                      33,60 E/Monat               36,60   E/Monat

 660 l                            14- täglich                     92,40 E/Monat               95,40   E/Monat

1100l                            14- täglich                     154,00E/Monat              157,00 E/Monat

 660 l                            wöchentlich                   184,80E/Monat              187,80 E/Monat

1100l                            wöchentlich                   308,00E/Monat              311,00 E/Monat

 

Begründung:

 

Das Abfallrahmengesetz und das Niedersächsische Abfallgesetz geht von den Grundsatz aus, dass Müll zur Entsorgung so weit als möglich zu reduzieren ist.

Personen, die sich gesetzestreu verhalten, produzieren also auch wenig Müll. Dieses sollte sich auch in der Gebührenkalkulation niederschlagen. Das dies auch heißt, dass Personen, die sich nicht so gesetzestreu verhalten, mehr bezahlen müssen, ist vom Gesetz auch so vorgesehen, denn oberstes Gebot ist das Verursacherprinzip: Wer Müll produziert, muss auch dafür bezahlen.

 

Was bedeutet die obige Tabelle für eine Familie (einen Haushalt) mit 5 Personen?

Bisher zahlte die Familie für 100 l  laut Tabelle Seite 16 16,90 Euro/Monat=3,38E/Person/Monat

Nach Verwaltungsvorlage ändert sich der Betrag auf 13,15 E/Monat = 2,63 E/Person/Monat

Bei starker Mülltrennung ändert sich der Beitrag auf 10,00 E/Monat = 2,00 E/Person/Monat

Ohne Mülltrennung ändert sich der Betrag auf 17,00 E/Monat  = 3,40 E/Person und Monat

Real würde diese Familie vermutlich eine 60L-Tonne 14-täglich nehmen und dann mit 11,40 E belastet werden.

Bei einem 8-Personen-Haushalt kommen im Vergleich ähnliche Zahlen heraus:

scharfe Mülltrennung 14,20E bzw. 1,78E/Person

ohne Mülltrennung     25,40E bzw. 3,18E/Person

 

Jeder kann sofort erkennen: Mülltrennung lohnt sich, bis zu 1,40 pro Person und Monat.

 

Auch der Vorwurf: die Reduzierung von 20l auf 10l nützt nur den kleinen Haushalten, ist falsch.

Ein 2-Personenhaushalt zahlt 2,90 E/Person/Monat (5,80 : 2)

Ein 4-Personenhaushalt zahlt 2,10 E/Person/Monat (8,40 : 4)

Ein 5-Personenhaushalt zahlt 2,00 E/Person/Monat ( s.o.)

Ein 8-Personenhaushalt zahlt 1,78 E/Person/Monat (s.o.)

Ein Mietblock mit 110 Personen zahlt 1,43 E/Person/Monat (  157,00:110)

 

Die 1- Personenhaushalte könnten, mit leichten Veränderungen des §6 Abfallsatzung und Publizierung, sich Nachbarn anschließen. Es brauchen keine neuen Tonnen beschafft werden.

 

Das Problem mit den Windeln - und dem damit größerem Müllvolumen - ließe sich leicht lösen. Es könnten Rabatte von 5,00 Euro pro Monat an diese Familien ausgegeben werden, es könnte ein getrenntes Abholen der Windeln aufgebaut werden, oder ein Windel Wasch- und Wechseldienst angeregt und bezuschusst werden. Dafür sind in den Berechnungen Gelder vorgesehen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung verursacht keine finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur vorgelegten Gebührenkalkulation. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages der FDP-Fraktion werden ermittelt und in der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.

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