Vorlage - 2007/202
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Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg übernimmt die
Ausfallbürgschaft für ein von der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA)
zu den für Kommunaldarlehen üblichen Bedingungen aufzunehmendes Darlehen in
Höhe von insgesamt 2.200.000 Euro.
Sachlage:
Mit Vertrag vom 09.07.1981 zwischen Stadt
und Landkreis Lüneburg ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA)
gegründet worden. Aufgabe der GfA ist die Abfallentsorgung im Sinne des § 1 des
Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994.
Die Investitionen der GfA müssen
überwiegend durch Kredite finanziert werden, welche durch Ausfallbürgschaften
der Gesellschafter, Stadt und Landkreis Lüneburg, abzusichern sind. Die
erforderlichen Ausfallbürgschaften werden, soweit sie sich nicht auf
Investitionen beziehen, die nur einen der beiden Gesellschafter betreffen, von
Stadt und Landkreis Lüneburg zu jeweils 50 % übernommen.
Mit Schreiben vom 12.07.2007 beantragt die
GfA die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.200.000 Euro. Diese
Bürgschaft wird zur Absicherung von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen
im Zusammenhang mit der Müllentsorgung im Landkreis Lüneburg benötigt.
Insbesondere müssen 14 neue Müllfahrzeuge beschafft werden. Auf den
Weisungsbeschluss des Kreisausschusses vom 02.07.2007 zur
Gesellschafterversammlung der GfA wird Bezug genommen (siehe Vorlage 2007/161).
Da die Investitionen ausschließlich
im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung für
den Landkreis Lüneburg erfolgen, ist auch die Bürgschaft allein vom Landkreis
zu übernehmen. Dies entspricht dem bisherigen Verfahren: Darlehen für
Investitionen im Zusammenhang mit der Müllentsorgung in der Stadt Lüneburg
wurden in der Vergangenheit ebenfalls allein von der Stadt Lüneburg verbürgt.