Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/202  

Betreff: Übernahme einer Bürgschaft für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiegert, JürgenAktenzeichen:10 20 57 03
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Ausfallbürgschaft für ein von der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) zu den für Kommunaldarlehen üblichen Bedingungen aufzunehmendes Darlehen in Höhe von insgesamt 2.200.000 Euro.

Sachlage:

Sachlage:

Mit Vertrag vom 09.07.1981 zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) gegründet worden. Aufgabe der GfA ist die Abfallentsorgung im Sinne des § 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994.

Die Investitionen der GfA müssen überwiegend durch Kredite finanziert werden, welche durch Ausfallbürgschaften der Gesellschafter, Stadt und Landkreis Lüneburg, abzusichern sind. Die erforderlichen Ausfallbürgschaften werden, soweit sie sich nicht auf Investitionen beziehen, die nur einen der beiden Gesellschafter betreffen, von Stadt und Landkreis Lüneburg zu jeweils 50 % übernommen.

Mit Schreiben vom 12.07.2007 beantragt die GfA die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.200.000 Euro. Diese Bürgschaft wird zur Absicherung von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen im Zusammenhang mit der Müllentsorgung im Landkreis Lüneburg benötigt. Insbesondere müssen 14 neue Müllfahrzeuge beschafft werden. Auf den Weisungsbeschluss des Kreisausschusses vom 02.07.2007 zur Gesellschafterversammlung der GfA wird Bezug genommen (siehe Vorlage 2007/161).

Da die Investitionen ausschließlich im  Rahmen der Aufgabenwahrnehmung für den Landkreis Lüneburg erfolgen, ist auch die Bürgschaft allein vom Landkreis zu übernehmen. Dies entspricht dem bisherigen Verfahren: Darlehen für Investitionen im Zusammenhang mit der Müllentsorgung in der Stadt Lüneburg wurden in der Vergangenheit ebenfalls allein von der Stadt Lüneburg verbürgt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung