Vorlage - 2007/203
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Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke vom
06.08.2007 (Eingang 07.08.2007):
Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 24.09.2007:
- Der
Kreis kündigt alle Stromversorgerverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Künftig
werden nur noch solche Stromunternehmen berücksichtigt, die ausschließlich
atomstromfreie Elektrizität anbieten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie teuer die Stromversorgung
ausschließlich aus regenerierbaren Energien wäre.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der Energieeinsparung noch einmal
zu untersuchen.“
Beschlussvorschlag der Grünen – Kreistagsfraktion vom
07.08.2007 (Eingang 10.08.2007):
Die Grüne-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 24.09.2007:
„Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg wird beauftragt
Vorbereitungen zu treffen, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stromversorgung
neu auszuschreiben.
Anforderung in der notwendigen Ausschreibung soll die
Versorgung mit regenerativ erzeugtem Ökostrom sein.
Vor Ausschreibung legt die Verwaltung den Entwurf der
öffentlichen Bekanntmachung (v.a. Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien)
den Kreistagsgremien zur Beschlussfassung vor.“
Sachlage:
Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke zum Antrag vom
06.08.2007 (Eingang 07.08.2007):
„Die jüngsten Vorfälle in den Atomkraftwerken Krümmel und
Brunsbüttel haben noch einmal drastisch vor Augen geführt, dass der Betrieb von
Atomkraftwerken enorme Risiken birgt und unverantwortlich ist. Hiergegen sollte
der Landkreis Lüneburg ein Zeichen setzen. Eventuelle Mehrkosten für die
atomstromfreie Elektrizität sind zu akzeptieren. Angesichts der Begrenztheit
von fossilen Energieträgern sollten auch die Mehrkosten für eine
Energieversorgung ausschließlich aus regenerierbarer Energie überprüft werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“
Ergänzende Sachlage vom 13.08.2007:
Mit Schreiben vom 07.08.2007 (Eingang 10.08.2007) stellt die
Grüne-Kreistagsfraktion zu diesem Thema den aus dem Beschlussdokument
ersichtlichen Antrag und begründet diesen Antrag wie folgt:
„Der sich stetig vollziehende Klimawandel kann nur durch
konsequentes, umgehendes Handeln abgemildert werden, das hat der aktuelle
IPCC-Bericht bestätigt.
Eine der klimapolitisch wirkungsvollsten Handlungsmöglichkeit
für Verbraucher – Privathaushalte wie auch öffentliche Auftraggeber
– ist der Wechsel des Stromanbieters hin zu einem Ökostrom-Lieferanten.
Durch die Reduktion fossiler Energieträger wie Kohle und Gas vermindert die
Produktion von Ökostrom den Ausstoß von CO2 bis zu 80 %.
Atomstrom ist als Stromquelle im regenerativen Strommix
ausgeschlossen.
Mit der auf der letzten Sitzung verabschiedeten Resolution hat
der Kreistag seine Besorgnis im Hinblick auf die fragwürdige Sicherheitslage in
der Nähe der Atomanlage Krümmel zum Ausdruck gebracht. Die ungeklärte
Endlagerfrage für hoch radioaktiven Müll – der in Gorleben diskutierte
Salzstock ist aus grüner Sicht geologisch ungeeignet – und das
Endlagerdesaster im mit Wasser vollgelaufenen Salzstock ASSE II im Landkreis
Wolfenbüttel, werfen drängende Fragen zum künftigen Schutz der Biosphäre in
unserem Nahbereich auf.
Wie auch die Samtgemeinde Elbmarsch oder Behörden wie das
(SPD-geführte) Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) kann
nun auch der Landkreis Lüneburg vorbildhaft die Marktmacht der Verbraucherinnen
und Verbraucher aufzeigen und seinen Teil zu einer sicheren und sauberen
Stromgewinnung beitragen.
Bis vor wenigen Jahren war die vergaberechtliche
Zuverlässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom umstritten. Diese
Rechtsunsicherheiten sind laut BMU zwischenzeitlich durch die europäische
Kommission und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs beseitigt
worden.
Der Landkreis Lüneburg muss als keine Pionierarbeit leisten,
sondern kann sich an den Ausschreibungsempfehlungen (und Ausschreibungsmustern)
des Bundesumweltministeriums orientieren, die nicht nur für Bundesbehörden,
sondern für jeden öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer nachhaltigen
Beschaffungspolitik konzipiert sind.“