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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/203  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 06.08.2007 (Eingang 07.08.2007);
"Keinen Atomstrom für den Landkreis Lüneburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 06.08.2007 (Eingang 07.08.2007):

Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 24.09.2007:

  1. Der Kreis kündigt alle Stromversorgerverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  2. Künftig werden nur noch solche Stromunternehmen berücksichtigt, die ausschließlich atomstromfreie Elektrizität anbieten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie teuer die Stromversorgung ausschließlich aus regenerierbaren Energien wäre.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der Energieeinsparung noch einmal zu untersuchen.“

Beschlussvorschlag der Grünen – Kreistagsfraktion vom 07.08.2007 (Eingang 10.08.2007):

Die Grüne-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 24.09.2007:

„Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg wird beauftragt Vorbereitungen zu treffen, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stromversorgung neu auszuschreiben.

Anforderung in der notwendigen Ausschreibung soll die Versorgung mit regenerativ erzeugtem Ökostrom sein.

Vor Ausschreibung legt die Verwaltung den Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung (v.a. Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien) den Kreistagsgremien zur Beschlussfassung vor.“

Sachlage:

Sachlage:

Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke zum Antrag vom 06.08.2007 (Eingang 07.08.2007):

„Die jüngsten Vorfälle in den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel haben noch einmal drastisch vor Augen geführt, dass der Betrieb von Atomkraftwerken enorme Risiken birgt und unverantwortlich ist. Hiergegen sollte der Landkreis Lüneburg ein Zeichen setzen. Eventuelle Mehrkosten für die atomstromfreie Elektrizität sind zu akzeptieren. Angesichts der Begrenztheit von fossilen Energieträgern sollten auch die Mehrkosten für eine Energieversorgung ausschließlich aus regenerierbarer Energie überprüft werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

 

Ergänzende Sachlage vom 13.08.2007:

Mit Schreiben vom 07.08.2007 (Eingang 10.08.2007) stellt die Grüne-Kreistagsfraktion zu diesem Thema den aus dem Beschlussdokument ersichtlichen Antrag und begründet diesen Antrag wie folgt:

„Der sich stetig vollziehende Klimawandel kann nur durch konsequentes, umgehendes Handeln abgemildert werden, das hat der aktuelle IPCC-Bericht bestätigt.

Eine der klimapolitisch wirkungsvollsten Handlungsmöglichkeit für Verbraucher – Privathaushalte wie auch öffentliche Auftraggeber – ist der Wechsel des Stromanbieters hin zu einem Ökostrom-Lieferanten. Durch die Reduktion fossiler Energieträger wie Kohle und Gas vermindert die Produktion von Ökostrom den Ausstoß von CO2 bis zu 80 %.

Atomstrom ist als Stromquelle im regenerativen Strommix ausgeschlossen.

Mit der auf der letzten Sitzung verabschiedeten Resolution hat der Kreistag seine Besorgnis im Hinblick auf die fragwürdige Sicherheitslage in der Nähe der Atomanlage Krümmel zum Ausdruck gebracht. Die ungeklärte Endlagerfrage für hoch radioaktiven Müll – der in Gorleben diskutierte Salzstock ist aus grüner Sicht geologisch ungeeignet – und das Endlagerdesaster im mit Wasser vollgelaufenen Salzstock ASSE II im Landkreis Wolfenbüttel, werfen drängende Fragen zum künftigen Schutz der Biosphäre in unserem Nahbereich auf.

Wie auch die Samtgemeinde Elbmarsch oder Behörden wie das (SPD-geführte) Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) kann nun auch der Landkreis Lüneburg vorbildhaft die Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher aufzeigen und seinen Teil zu einer sicheren und sauberen Stromgewinnung beitragen.

Bis vor wenigen Jahren war die vergaberechtliche Zuverlässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom umstritten. Diese Rechtsunsicherheiten sind laut BMU zwischenzeitlich durch die europäische Kommission und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs beseitigt worden.

Der Landkreis Lüneburg muss als keine Pionierarbeit leisten, sondern kann sich an den Ausschreibungsempfehlungen (und Ausschreibungsmustern) des Bundesumweltministeriums orientieren, die nicht nur für Bundesbehörden, sondern für jeden öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffungspolitik konzipiert sind.“

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