Vorlage - 2007/208
|
|
Anlage/n:
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Vorschlaege_Entschaedigungssaetze_Zw.Verb.VO_Vers.1.1 (17 KB) | ![]() |
||
![]() |
2 | TO Spk.Zw.Verb. Lbg. 170907 (20 KB) | |||
![]() |
3 | 170907 TOP 6 ANLAGE Verbandsordnung_Spk.Zw.Verb._Lbg 2007 NEU (46 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in
der Zweckverbandsversammlung für die Sparkasse Lüneburg werden angewiesen, in
der Verbandsversammlung für die als Anlage beigefügte Änderung der
Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband zu stimmen.
Sachlage:
Am 17. September 2007 findet eine Versammlung des
Sparkassenzweckverbandes Lüneburg statt. Die Tagesordnung für diese Versammlung
ist beigefügt. Zu TOP 6 soll ein Beschluss über die Änderung der
Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband gefasst werden. Die derzeit
gültige Verbandsordnung wurde am 20. Dezember 2006 auf der Grundlage eines
entsprechenden Weisungsbeschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2006 von der
Verbandsversammlung beschlossen. Die Verbandsordnung ist dem Niedersächsischen
Ministerium für Inneres und Sport durch den Sparkassenzweckverband am 21.
Dezember 2006 angezeigt worden. Das Ministerium hat dem Sparkassenzweckverband darauf
hin die aus seiner Sicht erforderlichen Änderungen mitgeteilt. Der
Sparkassenzweckverband legt nun eine überarbeite Verbandsordnung zur
Beschlussfassung vor – Anlage -. Die Änderungen gegenüber der am 20.
Dezember 2006 beschlossenen Verbandsordnung basieren auf den
Anpassungserfordernissen, die das Nieders.Ministerium für Inneres und Sport dem
Sparkassenzweckverband Lüneburg mit Schreiben vom 22. Januar 2007 mitgeteilt
hat sowie auf einer vom Sparkassenzweckverband Niedersachsen zur Verfügung
gestellten Musterverbandsordnung für Sparkassenzweckverbände.
Zusätzlich
zu den vom Innenministerium schriftlich mitgeteilten Änderungen ist eine
Anpassung an den § 10 (Aufwandsentschädigung, Ersatz für Auslagen und
Verdienstausfall) der Musterverbandsordnung erforderlich. Soweit dieser
Paragraph nunmehr umfassende Bestimmungen der Aufwandsentschädigung sowie des
Ersatzes für Auslagen und Verdienstausfall für die Mitglieder der
Verbandsversammlung vorsieht, beruht dies auf den zwingenden Regelungen des §
18 Absatz 1 NKomZG i. V. m. § 39 Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung
(NGO). Die in § 10 Abs. 2, 3, 4 und 6 der neuen Verbandsordnung enthaltenen
Pauschal- und Höchstbeträge sind angelehnt an die Entschädigungssatzungen der
Stadt Lüneburg (Stand: 22. Februar 2007) sowie des Landkreises Lüneburg (Stand:
1. Juni 2007) (siehe anliegende Aufstellung) und wurden vorab mit dem
Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, Herrn Oberbürgermeister
Ulrich Mädge, und mit seinem Stellvertreter, Herrn Landrat Manfred Nahrstedt,
abgestimmt.
Für die
Beschlussfassung im Sparkassenzweckverband sind die Vertreterinnen und
Vertreter des Landkreises Lüneburg gem. § 111 Abs. 1 Satz 2 NGO i.V.m. § 5 Abs.
(2) Verbandsordnung mit einer entsprechenden Weisung für ihr Stimmverhalten zu
versehen. Hingewiesen wird auf § 11 Abs. 3 NKomZG i.V.m. § 4 Abs. (2) Satz 1
Verbandsordnung, wonach die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich
abgegeben werden können.