Vorlage - 2007/231
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Beschlussvorschlag:
Dem im Text genannten Grundsatzbeschluss für die investive
Sportförderung des Landkreises Lüneburg wird zugestimmt.
Sachlage:
Nachdem nunmehr wieder investive Sportfördermittel in den
Haushalt bzw. die Haushaltsplanung des Landkreises Lüneburg eingebracht werden,
sollten der Vergabe dieser Mittel grundsätzliche Regeln zugrunde gelegt werden.
In vorvergangenen Wahlperioden (in denen es auch bereits
Sportausschüsse gab) wurde auf den Erlass von Sportförderrichtlinien bewusst
verzichtet. Dies soll auch zukünftig beibehalten werden.
Folgende Punkte sollen als Grundsatzregelungen genügen:
1. Gefördert
werden Vereine, die eine Mitgliedschaft im Kreissportbund oder eine aktive und
funktionierende Jugend- bzw. Seniorenarbeit oder Integrationsarbeit nachweisen.
2. Die Maßnahmen
müssen ein Mindestvolumen von 5.000,00 € haben.
3. Es
erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.
4. Eine Förderung
erfolgt nur dann, wenn die Standortgemeinde mit Fördermitteln in wenigstens
gleicher Höhe eintritt.