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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/231  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur investiven Sportförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 10 17
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
31.10.2007 
Sportausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.12.2007    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Dem im Text genannten Grundsatzbeschluss für die investive Sportförderung des Landkreises Lüneburg wird zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Nachdem nunmehr wieder investive Sportfördermittel in den Haushalt bzw. die Haushaltsplanung des Landkreises Lüneburg eingebracht werden, sollten der Vergabe dieser Mittel grundsätzliche Regeln zugrunde gelegt werden.

 

In vorvergangenen Wahlperioden (in denen es auch bereits Sportausschüsse gab) wurde auf den Erlass von Sportförderrichtlinien bewusst verzichtet. Dies soll auch zukünftig beibehalten werden.

 

Folgende Punkte sollen als Grundsatzregelungen genügen:

 

 

 

 

1.      Gefördert werden Vereine, die eine Mitgliedschaft im Kreissportbund oder eine aktive und funktionierende Jugend- bzw. Seniorenarbeit oder Integrationsarbeit nachweisen.

2.      Die Maßnahmen müssen ein Mindestvolumen von 5.000,00 € haben.

3.      Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.

4.      Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn die Standortgemeinde mit Fördermitteln in wenigstens gleicher Höhe eintritt.

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