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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/207  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 26.10.2003 (Eingang: 27.10.2003);
Umsetzung des Schulgesetzes und Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulze, AlexandraAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.11.2003    Kreisausschuss      
Kreistag
10.11.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg wird aufgefordert, umgehend eine Grundschul- und Orientierungsstufen-Elternbefragung in den Schuleinzugsbereichen der neu angedachten Gymnasien in Bleckede und Embsen durchzuführen.

 

Die Befragung sollte folgenden Text haben und mit Ja oder Nein beantwortet werden.

 

„Nachdrücklich wird im Landkreis Lüneburg versucht, dem Wunsch nach mehr gymnasialen Angeboten zu entsprechen. Würden Sie Ihr Kind auf das neu angedachte und wohnortnahe Gymnasium in Bleckede (bzw. Embsen) schicken, wenn diese Schule eine attraktive und zukunftsorientierte Profilierung hätte und ein leistungsstarkes Lehrerkollegium, analog den bestehenden Gymnasien, zur Verfügung steht?“

JA                    Nein                 (Bitte zutreffendes ankreuzen)

 

Das Ergebnis der Elternbefragung sollte den Kreistagsabgeordneten vor dem nächsten Schulausschuss vorliegen.

 

Zum geplanten Schuleinzugsbereich Bleckede gehören die Stadt Bleckede, die Samtgemeinde Dahlenburg und die Gemeinde Neetze. Zum geplanten Schuleinzugsbereich Embsen gehören die Samtgemeinden Amelinghausen und Ilmenau.

Begründung:

Begründung:

„Die Planung der künftigen Schulstruktur im Landkreis Lüneburg wird seit Wochen in der Öffentlichkeit mit großer Anteilnahme verfolgt und die bisher bekannt gewordenen Vorschläge über neu zu errichtende Gymnasialstandorte kontrovers gesehen und kommentiert.

 

Damit die Kreistagsabgeordneten ein Bild über die Meinungen und Präferenzen der unmittelbar betroffenen Eltern gewinnen, sollte die Elternbefragung als wichtiges Erkenntnismittel gesehen und durchgeführt werden. Hierdurch werden die Eltern insgesamt stärker in den Entscheidungsprozess einbezogen und der Elternwille berücksichtigt.“

 

Ergänzung  vom 04.11.2003

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte diesen Antrag zunächst als Dringlichkeitsantrag an den Kreisausschuss am 03.11.2003 gerichtet. Die Dringlichkeit wurde im Kreisausschuss am 03.11.2003 abgelehnt. Im Zuge der Kreisausschussdiskussion wird seitens der SPD-Kreistagsfraktion festgestellt, dass es sich bei dem Antrag um einen Antrag an den Kreistag am 10. November 2003 handelt. Dies sei versehentlich so nicht angegeben worden. Im Kreisausschuss wurde daraufhin Behandlung im Kreistag am 10.11.2003 vereinbart. Eine Beschlussempfehlung des Kreisausschusses wird nicht ausgesprochen.

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