Vorlage - 2003/207
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Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg wird aufgefordert,
umgehend eine Grundschul- und Orientierungsstufen-Elternbefragung in den
Schuleinzugsbereichen der neu angedachten Gymnasien in Bleckede und Embsen
durchzuführen.
Die Befragung sollte folgenden Text haben und mit Ja oder Nein
beantwortet werden.
„Nachdrücklich wird im Landkreis Lüneburg versucht, dem Wunsch
nach mehr gymnasialen Angeboten zu entsprechen. Würden Sie Ihr Kind auf das neu
angedachte und wohnortnahe Gymnasium in Bleckede (bzw. Embsen) schicken, wenn
diese Schule eine attraktive und zukunftsorientierte Profilierung hätte und ein
leistungsstarkes Lehrerkollegium, analog den bestehenden Gymnasien, zur
Verfügung steht?“
JA Nein (Bitte zutreffendes ankreuzen)
Das Ergebnis der Elternbefragung sollte den Kreistagsabgeordneten
vor dem nächsten Schulausschuss vorliegen.
Zum geplanten Schuleinzugsbereich Bleckede gehören die Stadt
Bleckede, die Samtgemeinde Dahlenburg und die Gemeinde Neetze. Zum geplanten
Schuleinzugsbereich Embsen gehören die Samtgemeinden Amelinghausen und Ilmenau.
Begründung:
„Die Planung der künftigen Schulstruktur im Landkreis Lüneburg
wird seit Wochen in der Öffentlichkeit mit großer Anteilnahme verfolgt und die
bisher bekannt gewordenen Vorschläge über neu zu errichtende Gymnasialstandorte
kontrovers gesehen und kommentiert.
Damit die Kreistagsabgeordneten ein Bild über die Meinungen und
Präferenzen der unmittelbar betroffenen Eltern gewinnen, sollte die
Elternbefragung als wichtiges Erkenntnismittel gesehen und durchgeführt werden.
Hierdurch werden die Eltern insgesamt stärker in den Entscheidungsprozess
einbezogen und der Elternwille berücksichtigt.“
Ergänzung vom 04.11.2003
Die SPD-Kreistagsfraktion hatte diesen Antrag zunächst als
Dringlichkeitsantrag an den Kreisausschuss am 03.11.2003 gerichtet. Die
Dringlichkeit wurde im Kreisausschuss am 03.11.2003 abgelehnt. Im Zuge der
Kreisausschussdiskussion wird seitens der SPD-Kreistagsfraktion festgestellt, dass
es sich bei dem Antrag um einen Antrag an den Kreistag am 10. November 2003
handelt. Dies sei versehentlich so nicht angegeben worden. Im Kreisausschuss
wurde daraufhin Behandlung im Kreistag am 10.11.2003 vereinbart. Eine
Beschlussempfehlung des Kreisausschusses wird nicht ausgesprochen.