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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/209  

Betreff: Regionales Konzept für die Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51 12 04/1.4
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.11.2003 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
17.02.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage

Anlage

-eine--

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der ersten Fortschreibung des Regionalen Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg mit dem Ziel der Herstellung eines Einvernehmens zu übersenden. Nach Abschluss dieses Arbeitsschritts soll das Ergebnis dem Fachausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüneburg beschließt die in der Fortschreibung vorliegende Fassung des Regionalen Konzepts für die Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Landkreis Lüneburg als formelle und inhaltliche Grundlage für eine Integration von behinderten Kindern. Er dankt auf diesem Wege den Gemeinden und Kindertagesstättenträgern im Landkreis Lüneburg für die auf diesem Gebiet bisher geleistete engagierte Arbeit.

Sachlage:

Sachlage:

In der Anlage legt die Verwaltung die erste Fortschreitung des „Regionalen Konzepts zur Integration von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen im Landkreis Lüneburg“ vor.

 

Gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung über Mindestanforderungen für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern (2. DVO) dürfen integrative Gruppen nur eingerichtet werden, wenn in einem bestimmten Gebiet die örtliche Betreuung, Förderung und therapeutische Versorgung der behinderten Kinder sowie die Fortbildung der Fachkräfte sichergestellt sind. Die Träger der Einrichtungen, die betroffenen Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe haben über die notwendige Maßnahme eine Vereinbarung zu treffen.

 

Das erste Regionale Konzept hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 18.06.2001 nach Beteiligung der unterschiedlichen Träger im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Regionale Konzept war und ist Grundlage für die Integration von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen im Landkreis Lüneburg.

 

In der ersten Fassung wurde bereits eine regelmäßige Fortschreibung vereinbart. Dies ist insoweit sinnvoll, dass sich bestimmte Rahmenbedingungen ggf. ändern und eine zeitgemäße Anpassung des Regionalen Konzepts erfordern.

 

Der vorliegende Entwurf des Regionalen Konzepts wurde von einer Fachgruppe erarbeitet und fortgeschrieben, die sich aus Vertretern von kommunalen und freien Trägern aus dem Kindertagesstättenwesen zusammengesetzt hat. Ergänzt wurde diese Gruppe durch die Bereiche Gesundheit und Soziales des Landkreises Lüneburg sowie die Bezirksregierung Hannover als Genehmigungsbehörde für Kindertagesstätteneinrichtungen.

 

Der Entwurf sollte nach zustimmender Kenntnisnahme den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg zugestellt werden mit der Bitte um Zustimmung oder ggf. von Änderungswünschen.

 

Das nach diesem Abstimmungsprozess dann vorliegende Ergebnis soll anschließend dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Ergänzende Sachlage:

Mit Schreiben vom 18.11.2003 wurde den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg der Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Konzepts mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Von einigen Trägern liegt das Einverständnis schriftlich vor. So weit keine Stellungnahme erfolgte, kann vereinbarungsgemäß von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden.

 

Gegenüber dem in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung vorliegenden Entwurfspapier ist zwischenzeitlich jedoch eine Änderung eingetreten.

 

Mit Punkt 3 „Gebühren/Elternbeiträge für Integrationsmaßnahmen“ ist ein neuer Punkt in das Regionale Konzept im Rahmen der Fortschreibung aufgenommen worden. Hierbei wurde insbesondere geklärt, inwieweit es zulässig ist, neben den Leistungen der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) noch Elternbeiträge für den Besuch der Einrichtung zu erheben.

 

Die dem Regionalen Konzept als Anlage beigefügten Dokumente klären insoweit, dass für Maßnahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 39, 40 BSHG eindeutig geregelt ist, dass für diesen Personenkreis keine zusätzlichen Elternbeiträge erhoben werden dürfen.

 

In dem genannten Abschnitt im Regionalen Konzept wurde in der Entwurfsfassung auch § 35 a KJHG genannt. Nach Rücksprache mit anderen Jugendämtern im Regierungsbezirk Lüneburg sowie dem Nds. Landkreistag hat sich jedoch ergeben, dass die Regelungen der Eingliederungshilfe gemäß BSHG nicht im gleichen Umfang für den Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts gelten.

 

Daher wurde gegenüber der Entwurfsfassung in der genannten Textpassage der Satzteil „...oder gemäß § 35 a KJHG Integrationsmaßnahmen...“ gestrichen.

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