Vorlage - 2003/209
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Anlage
-eine--
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der ersten
Fortschreibung des Regionalen Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, den Entwurf den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis
Lüneburg mit dem Ziel der Herstellung eines Einvernehmens zu übersenden. Nach
Abschluss dieses Arbeitsschritts soll das Ergebnis dem Fachausschuss zur
abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüneburg beschließt
die in der Fortschreibung vorliegende Fassung des Regionalen Konzepts für die
Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Landkreis Lüneburg
als formelle und inhaltliche Grundlage für eine Integration von behinderten
Kindern. Er dankt auf diesem Wege den Gemeinden und Kindertagesstättenträgern
im Landkreis Lüneburg für die auf diesem Gebiet bisher geleistete engagierte
Arbeit.
Sachlage:
In der Anlage legt die Verwaltung die erste Fortschreitung des
„Regionalen Konzepts zur Integration von behinderten Kindern in
Regeleinrichtungen im Landkreis Lüneburg“ vor.
Gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung über Mindestanforderungen für
die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern (2. DVO)
dürfen integrative Gruppen nur eingerichtet werden, wenn in einem bestimmten
Gebiet die örtliche Betreuung, Förderung und therapeutische Versorgung der
behinderten Kinder sowie die Fortbildung der Fachkräfte sichergestellt sind.
Die Träger der Einrichtungen, die betroffenen Gemeinden und die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe haben über die notwendige
Maßnahme eine Vereinbarung zu treffen.
Das erste Regionale Konzept hat der Jugendhilfeausschuss in
seiner Sitzung vom 18.06.2001 nach Beteiligung der unterschiedlichen Träger im
Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Regionale Konzept war
und ist Grundlage für die Integration von behinderten Kindern in
Regeleinrichtungen im Landkreis Lüneburg.
In der ersten Fassung wurde bereits eine regelmäßige
Fortschreibung vereinbart. Dies ist insoweit sinnvoll, dass sich bestimmte
Rahmenbedingungen ggf. ändern und eine zeitgemäße Anpassung des Regionalen
Konzepts erfordern.
Der vorliegende Entwurf des Regionalen Konzepts wurde von einer
Fachgruppe erarbeitet und fortgeschrieben, die sich aus Vertretern von
kommunalen und freien Trägern aus dem Kindertagesstättenwesen zusammengesetzt
hat. Ergänzt wurde diese Gruppe durch die Bereiche Gesundheit und Soziales des
Landkreises Lüneburg sowie die Bezirksregierung Hannover als
Genehmigungsbehörde für Kindertagesstätteneinrichtungen.
Der Entwurf sollte nach zustimmender Kenntnisnahme den Trägern
von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg zugestellt werden mit der Bitte um
Zustimmung oder ggf. von Änderungswünschen.
Das nach diesem Abstimmungsprozess dann vorliegende Ergebnis
soll anschließend dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ergänzende Sachlage:
Mit Schreiben vom 18.11.2003 wurde den Trägern von
Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg der Entwurf der Fortschreibung des
Regionalen Konzepts mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Von einigen
Trägern liegt das Einverständnis schriftlich vor. So weit keine Stellungnahme
erfolgte, kann vereinbarungsgemäß von einer stillschweigenden Zustimmung
ausgegangen werden.
Gegenüber dem in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung
vorliegenden Entwurfspapier ist zwischenzeitlich jedoch eine Änderung
eingetreten.
Mit Punkt 3 „Gebühren/Elternbeiträge für Integrationsmaßnahmen“
ist ein neuer Punkt in das Regionale Konzept im Rahmen der Fortschreibung
aufgenommen worden. Hierbei wurde insbesondere geklärt, inwieweit es zulässig
ist, neben den Leistungen der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) noch
Elternbeiträge für den Besuch der Einrichtung zu erheben.
Die dem Regionalen Konzept als Anlage beigefügten Dokumente
klären insoweit, dass für Maßnahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 39, 40
BSHG eindeutig geregelt ist, dass für diesen Personenkreis keine zusätzlichen
Elternbeiträge erhoben werden dürfen.
In dem genannten Abschnitt im Regionalen Konzept wurde in der
Entwurfsfassung auch § 35 a KJHG genannt. Nach Rücksprache mit anderen
Jugendämtern im Regierungsbezirk Lüneburg sowie dem Nds. Landkreistag hat sich
jedoch ergeben, dass die Regelungen der Eingliederungshilfe gemäß BSHG nicht im
gleichen Umfang für den Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts gelten.
Daher wurde gegenüber der Entwurfsfassung in der genannten
Textpassage der Satzteil „...oder gemäß § 35 a KJHG Integrationsmaßnahmen...“
gestrichen.