Vorlage - 2003/210
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Beschlussvorschlag:
Sachlage:
Anforderungen
an Heizungsanlagen nach BImSchV und EnEV
1.
Bundesimmissionsschutzverordnung
Sowohl Öl- als auch
Gasheizungsanlagen dürfen ab 01.11.2004 folgende Grenzwerte nicht
überschreiten:
Nennwärmeleistung in Kilowatt |
Grenzwerte für die
Abgasverluste in Prozent |
über 4 bis 25 |
11 % |
über 25 bis 50 |
10 % |
über 50 |
9 % |
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2.Energieeinsparverordnung
Sowohl Öl- als auch
Gasheizungsanlagen exkl. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik mit einer Nennwärmeleistung zwischen 4 und
400 Kilowatt, deren Heizkessel vor dem 01.10.1978 eingebaut oder aufgestellt
wurden, sind bis zum 31.12.2006 außer Betrieb zu nehmen (unter bestimmten Voraussetzungen
erst 31.12.2008).
Die Heizungsanlagen der
Liegenschaften des Landkreises Lüneburg erfüllen diese Normen mit Ausnahme der
nachfolgend genannten:
- Schulzentrum Scharnebeck
Die
Heizungsanlage erfüllt die Anforderungen der BImSchV nicht.
Der
Abgasverlustwert liegt über dem Grenzwert (10% + 13%)
Hier
ist der Austausch der Heizungsanlage vorgesehen (siehe Vorlage 2003/147)
- BBS I
Die
Heizungsanlage erfüllt die Anforderungen der BImSchV nicht.
Der
Abgasverlustwert eines Kessels liegt über dem Grenzwert von 9%
An
der BBS I muss mit einem Ing.-Büro und dem Schornsteinfeger zunächst geklärt
werden, ob der Brenneraustausch an dem einen Kessel ausreichend ist. Die zwei
anderen Kessel sind noch unter dem Grenzwert und damit noch nicht zu erneuern
(Kesselwerte: 9%, 9%, 10%).
- Kreisverwaltung
Der
Heizkessel im Pavillon erfüllt die
Anforderungen der BImSchV nicht und liegt über dem Grenzwert (11%). Dieser
Kessel stammt aus dem Jahr 1973 und ist somit nach der EnEV zu erneuern.
Bei
der Kreisverwaltung im Neubau erfüllt ein Kessel die Anforderungen der BImSchV
nicht. Der Abgasverlust liegt über dem Grenzwert von 9 % (10%). Hier muss mit
einem Ing.-Büro ebenfalls geklärt werden, ob ein Brenneraustausch an dem einen Kessel
ausreicht. Der zweite Kessel liegt im Grenzbereich (9% - noch nicht zu
erneuern).
Alternativ
ist zu prüfen, ob ein Fernwärmeanschluss an das Netz der Avacon nicht
sinnvoller ist.
Dasselbe
gilt für den Kessel im Pavillon. Auch hier sollte der Fernwärmeanschluss
geprüft werden. Alle übrigen Gebäude der Kreisverwaltung haben schon
Fernwärmeanschlüsse.