Vorlage - 2007/309
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Sachlage:
Die Schulanfängeruntersuchung, zu der alle schulpflichtigen
Kinder des Jahrgangs seit in Kraft treten des Nds. Gesetzes für den öffentlichen
Gesundheitsdienst verpflichtet sind, bietet einen guten Überblick über den
Entwicklungsstand der Kinder. In der Zeit von Dezember 2006 bis ca. 4 Wochen
vor Beginn der Sommerferien 2007 untersuchten die schulärztlichen Teams,
bestehend aus einer Schulärztin und einer Arzthelferin, 1803 Kinder. Die
Untersuchung wird nach dem Untersuchungsprogramm SOPHIA durchgeführt, einem
standardisierten, besonders auf dieses Alter entwickelten Programm, das die
Untersuchungsgrundlage von mehr als der Hälfte der niedersächsischen
Gesundheitsämter bildet. Teilnehmer aus den Gesundheitsämtern treffen sich
regelmäßig, entwickeln das Programm den aktuellen Anforderungen entsprechend
fort und sorgen auf diese Weise für eine stetige Qualitätssicherung der
Untersuchungsdaten.
An das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung knüpfen sich
Erwartungen aus verschiedenen Richtungen:
- Die
Eltern wollen und sollen erfahren, ob nach dem derzeitigen
Entwicklungsstand ihres Kinds zu erwarten ist, dass die schulischen
Belastungen ohne Probleme bewältigt werden können.
- Die
Schulleiterinnen und Schulleiter erwarten eine Stellungnahme zur
Schulfähigkeit des Kindes aus gesundheitlicher Sicht.
- Gesetzliche
Vorgaben fordern eine Erhebung der Daten für die Gesundheitsberichtserstattung
des Landes und des Bundes. Auch für die lokale Berichterstattung zur
Situation der Kinder werden die Daten zur Verfügung gestellt.
Der Untersuchungsjahrgang 2007 im Landkreis Lüneburg wird mit
ausgesuchten Daten zum Sprachstand, zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen,
zum Impfstatus und zur Situation des Gewichts vorgestellt.
Die verpflichtende Teilnahme aller Kinder bei der Schulanfängeruntersuchung
ist bisher die einzige und noch dazu praktikable Möglichkeit, alle Kinder eines
Jahrgangs einer Ärztin zur Untersuchung vorzustellen. Dabei werden alle die
Kinder erfasst, die nicht an der Schuluntersuchung teilgenommen haben. Über die
Schule wird die Untersuchung angemahnt.
Die Fragen, wie das Gesundheitsamt die Daten der Schulanfänger
erhält und welche Möglichkeiten bestehen, auch Kinder zu erfassen, die zunächst
von ihren Eltern nicht vorgestellt werden, sollen im Ausschuss ebenfalls
beantwortet werden.