Vorlage - 2008/041
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1 | BPlan01 geändert 080313 (746 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die 2. Fortschreibung - Januar 2008 - des
Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg wird beschlossen
Sachlage:
Der Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und
Ordnungsangelegenheiten hat der Verwaltung anlässlich der Sitzung am 22.03.2007
(Vorlage 2007/63) den Auftrag erteilt, den Bedarfsplan für den Rettungsdienst
im Landkreis Lüneburg zeitnah zu überarbeiten. Der Kreisausschuss hat die
Verwaltung zusätzlich mit Beschluss vom 07.05.2007 (Vorlage 2007/116) ermächtigt,
vorab einen externen Sachverständigen mit einer Organisationsuntersuchung des
Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg zu beauftragen, um auf diese Weise eine
fundierte Grundlage für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zu
erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin im Einvernehmen mit den Krankenkassen am
22.06.2007 einen entsprechenden Auftrag an die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH
in Bonn erteilt. Der Untersuchungsbericht wurde seitens des Sachverständigen am
20.12.2007 vorgelegt und anschließend von der Verwaltung unter anderem an die
Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen sowie die Mitglieder des Ausschusses für
Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten versandt.
Die Organisationsuntersuchung wurde von einer Lenkungsgruppe
begleitet, die mit Vertretern der Verwaltung, der Beauftragten des
Rettungsdienstes (ASB und DRK), des Städtischen Klinikums Lüneburg, der
Krankenkassen als Kostenträger und des Sachverständigen besetzt war. Im
Ergebnis hält der Sachverständige die folgenden grundlegenden Veränderungen im
Rettungsdienst des Landkreises Lüneburg für notwendig:
- Vorhaltung
des zweiten Rettungswagens in der Stadt Lüneburg rund um die Uhr
- Vorhaltung
eines dritten Rettungswagens in der Stadt Lüneburg (tageszeitabhängig)
- Verlegung
der Rettungswache Süttorf nach Ellringen
- Schaffung
einer zusätzlichen Rettungswache in Bockelkathen
- Verlegung
der Rettungswache Neuhaus nach Zeetze
- Erhöhung
der Krankentransportvorhaltung von 163 auf 224 Wochenstunden
Nach § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG)
in der Fassung vom 12.07.2007 stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Plan
auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche
Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des
Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der
Plan ist regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis Lüneburg hat erstmals im
März 1994 einen Rettungsdienstbedarfsplan auf Grundlage des NRettDG
aufgestellt, welcher bisher einmalig im September 1997 fortgeschrieben wurde.
Die jetzt vom Sachverständigen vorgeschlagenen Änderungen müssen, sofern sie
denn in dieser Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer zweiten
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden.
Der Entwurf der zweiten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde
von der Verwaltung mit Unterstützung durch den Sachverständigen erstellt und
sieht eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigen gemäß
Abschlussbericht vom 20.12.2007 vor.