Vorlage - 2008/080
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Beschlussvorschlag:
Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 05.05.2008:
„Der Kreistag Lüneburg spricht sich für eine
eigenständige, armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche aus. Als
einen Schritt in diese Richtung ist die bedarfsgerechte Anhebung der Hartz
IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf 420 EUR zu sehen. Die Abgeordneten
aus der Region Lüneburg werden aufgefordert, sich in diesem Sinne zu verwenden.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT)
werden gebeten, eine entsprechende Initiative zur Anhebung der Hartz
IV-Regelsätze auf den Weg zu bringen.“
Begründung der Kreistagsfrakion Die Linke zum Antrag vom
20.04.2008:
„In den letzten Jahren hat die Armut von Kindern in
Deutschland stark zugenommen. Waren 1999 nur etwa 12 Prozent der Bevölkerung
arm, hat sich dieser Anteil im Jahre 2005 auf mehr als 17 Prozent erhöht. Dabei
ist die Kinderarmutsrate überproportional gestiegen. Von knapp 14 Prozent im
Jahr 1999 stieg sie auf fast 22 Prozent im Jahre 2005. Laut dem Kinderreport
des Deutschen Kinderhilfswerks sind derzeit 2,5 Millionen Kinder auf Sozialgeld
angewiesen. Dabei erhalten Kinder einen Regelsatz, der unter dem Niveau der
alten Sozialhilfe liegt und ihnen nicht erlaubt, unter angemessenen
soziokulturellen Bedingungen aufzuwachsen.
Das Leistungsniveau des Sozialgeldes des SGB II entspricht
dabei nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und
zusätzlichen einmaligen Leistungen. Denn nach dem BSHG waren zusätzlich zum
Regelsatz und den Bekleidungspauschalen weitere Einzelleistungen z.B. für
Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kommunion-, Konfirmations- oder
Weihnachtsgeld möglich.
Diese Situation belastet auch die Kommunen überproportional.
Allerdings liegt es nicht in ihrer Aufgabe, die direkten finanziellen
Leistungen für die armen Familien aufzustocken. Um zur Verbesserung der
Situation der Betroffenen beizutragen, muss die Bundesregierung aufgefordert
werden, den Regelsatz von Kindern mit sofortiger Wirkung anzuheben und, daran
anschließend, eine realitätsnahe und eigenständige Neuberechnung des
Existenzminimums von Kindern vorzunehmen.
Als strategischer Partner bei der Durchsetzung kommunaler
Belange gegenüber der Bundesregierung sollen für diesen Antrag der Deutsche
Landkreistag sowie der Niedersächsische Landkreistag gewonnen werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“