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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/080  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 20.04.2008 (Eingang 21.04.2008);
Resolution: Armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.05.2008    Kreisausschuss      
Kreistag
05.05.2008 
Kreistag abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsfraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 05.05.2008:

„Der Kreistag Lüneburg spricht sich für eine eigenständige, armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche aus. Als einen Schritt in diese Richtung ist die bedarfsgerechte Anhebung der Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf 420 EUR zu sehen. Die Abgeordneten aus der Region Lüneburg werden aufgefordert, sich in diesem Sinne zu verwenden. Der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) werden gebeten, eine entsprechende Initiative zur Anhebung der Hartz IV-Regelsätze auf den Weg zu bringen.“

Begründung der Kreistagsfrakion Die Linke zum Antrag vom 20

Begründung der Kreistagsfrakion Die Linke zum Antrag vom 20.04.2008:

„In den letzten Jahren hat die Armut von Kindern in Deutschland stark zugenommen. Waren 1999 nur etwa 12 Prozent der Bevölkerung arm, hat sich dieser Anteil im Jahre 2005 auf mehr als 17 Prozent erhöht. Dabei ist die Kinderarmutsrate überproportional gestiegen. Von knapp 14 Prozent im Jahr 1999 stieg sie auf fast 22 Prozent im Jahre 2005. Laut dem Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerks sind derzeit 2,5 Millionen Kinder auf Sozialgeld angewiesen. Dabei erhalten Kinder einen Regelsatz, der unter dem Niveau der alten Sozialhilfe liegt und ihnen nicht erlaubt, unter angemessenen soziokulturellen Bedingungen aufzuwachsen.

Das Leistungsniveau des Sozialgeldes des SGB II entspricht dabei nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und zusätzlichen einmaligen Leistungen. Denn nach dem BSHG waren zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungspauschalen weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kommunion-, Konfirmations- oder Weihnachtsgeld möglich.

Diese Situation belastet auch die Kommunen überproportional. Allerdings liegt es nicht in ihrer Aufgabe, die direkten finanziellen Leistungen für die armen Familien aufzustocken. Um zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beizutragen, muss die Bundesregierung aufgefordert werden, den Regelsatz von Kindern mit sofortiger Wirkung anzuheben und, daran anschließend, eine realitätsnahe und eigenständige Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern vorzunehmen.

Als strategischer Partner bei der Durchsetzung kommunaler Belange gegenüber der Bundesregierung sollen für diesen Antrag der Deutsche Landkreistag sowie der Niedersächsische Landkreistag gewonnen werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

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