Vorlage - 2008/084
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1 | Resolution Gemeinde Amt Neuhaus (79 KB) | |||
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2 | Aktuelle Resolution (175 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Gastschulgeldvereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust läuft weiter.
Ab dem Schuljahr 2008/2009 stimmt der Landkreis Lüneburg dem Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz von Schüler/innen aus dem Oberamt ( Bereich der Ortsteile Kaarßen, Tripkau und Wehnigen der Gemeinde Amt Neuhaus ) nur zu, wenn für sie gymnasiale Schullaufbahnempfehlung der Grundschule Neuhaus vorliegen.
Sachlage:
Der Rat der Gemeinde Amt Neuhaus hat im März 2008 die beigefügte Resolution verabschiedet.
Seit 2007 zahlt das Land Mecklenburg-Vorpommern den dortigen Schulträgern keine Ausgleichsbeträge für Schüler/innen aus benachbarten Bundesländern mehr.
Im August des Jahres 2007 hat der Landkreis Lüneburg mit dem Landkreis Ludwigslust eine Vereinbarung über die Beschulung und Zahlung von Ausgleichsleistungen für Schüler/innen aus den Zuständigkeitsbereichen der Schulträger der Landkreise Lüneburg und Ludwigslust an Schulen in Trägerschaft des jeweils anderen Landkreises geschlossen.
Grund hierfür sind die schwierigen Transportbedingungen speziell für Schülerinnen und Schüler aus dem so genannten Oberamt, also den Ortsteilen Kaarßen, Tripkau und Wehningen der Gemeinde Amt Neuhaus zum Gymnasium in Bleckede.
Vor Inkrafttreten der Schulbezirkssatzung für das Gymnasium in Bleckede galt der Kreistagsbeschluss vom 15.12.2003. Danach sollten Gymnasialschüler/innen aus dem Amt Neuhaus bis zur Errichtung der neuen Elbquerung weiterhin die Gymnasien in Dömitz und Boizenburg besuchen können. Auf Grund der bestehenden Busverbindungen war und ist für den Landkreis Lüneburg dieser Transport weitaus günstiger als der ansonsten anfallende Einzeltransport zum Gymnasium Bleckede. Die Kosten hierfür liegen bei rd. 16.000 Euro im Jahr pro Mietwagen. Selbst bei Berücksichtigung des seit dem Schuljahr 2007/2008 zu zahlenden Gastschulgeldes – im Bereich der allgemein bildenden Schulen und Förderschulen rd. 800 bis 1.000 Euro pro Schüler und Jahr – bleibt die Beschulung der Kinder aus den besagten Ortsteilen am Standort Dömitz günstiger als der Transport nach Bleckede.
Nach § 1 Absatz 2 der Vereinbarung muss der Landkreis Lüneburg als abgebender Schulträger jeder Neueinschulung an einer Schule in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust zustimmen. Vor diesem Hintergrund verteilt sich die Anzahl von gastschulgeldpflichtigen Schülern/innen im laufenden Schuljahr wie folgt:
Zurzeit besuchen zwei Schüler/innen die Schule zur individuellen Lebensbewältigung in Boizenburg. Im Förderschulbereich kommt es auf die Feststellung des sozialpädagogischen Förderbedarfs durch die Landesschulbehörde und die Zuweisung zu einer entsprechenden Schule an. Festzustellen ist auch hier, dass eine Beschulung an den Förderschul-Standorten Boizenburg oder Dömitz wegen der besseren Verkehrsanbindungen für bestimmte Teile des Amtes Neuhauses mit kürzeren Fahrzeiten verbunden, für den Landkreis Lüneburg als Träger der Schülerbeförderung auch wirtschaftlicher ist.
Im Bereich der Berufsbildenden Schulen sind acht Schüler/innen von der Gastschulgeldvereinbarung betroffen. Sie besuchen den Berufschulstandort Ludwigslust und nehmen dort im Rahmen des „Dualen Systems“ am Unterricht teil. Neben den Verkehrsanbindungen kommt es hier auch darauf an, welche Berufsfelder betroffen sind und ob insoweit eine Beschulung am hiesigen Standort Schwalbenberg möglich ist.
Dass Gymnasium Boizenburg bietet die Klassen 7 bis 12 an. Schüler/innen aus dem Amt Neuhaus können insoweit nicht direkt dort hinwechseln, sondern müssten zunächst nach dem Schulrecht des Landes Mecklenburg – Vorpommern eine Regionalschule besuchen. An diesen Regionalschulen sind – schulformunabhängig – Eingangs- bzw. Orientierungsstufen mit den Klassen 5 bis 6 angegliedert. Bis auf den Standort Dömitz sind diese Regionalschulen in kommunaler Trägerschaft und insoweit nicht von der Gastschulgeld-Vereinbarung betroffen.
Zurzeit zahlt der Landkreis Lüneburg für einen Schüler nach der Vereinbarung Gastschulgeld, der im laufenden Schuljahr am Gymnasium Boizenburg in die 10. Klasse gewechselt ist.
Denkbar wären Wechsel von Schülern/innen des Gymnasiums Bleckede ab der 7. Klasse zum Gymnasium Boizenburg. Für diese Fälle müsste dann Gastschulgeld gezahlt werden.
Das gymnasiale Schulzentrum „Fritz-Reuter in Dömitz“ ist eine kooperative Gesamtschule. Unter einer Leitung und mit einem gemeinsamen Lehrerkollegium gibt es dort die schulformunabhängige Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6), eine Regionalschule (Klassen 7 bis 10) und ein Gymnasium (Klassen 7 bis 12). Das gesamte Schulzentrum befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust und bietet ein Ganztagsangebot an.
Im laufenden Schuljahr besuchen 6 Schüler/innen aus dem Bereich des Oberamtes der Gemeinde Amt Neuhaus dieses Schulzentrum in der 5. Klasse. Für das Schuljahr 2008 / 2009 sind 5 Anmeldungen zu erwarten.
Auf Grund der beschriebenen Eigenart dieses Schulzentrums kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass nach Abschluss der 6. Klasse einige dieser Schülerinnen und Schüler die Regionalschule und nicht den gymnasialen Zweig besuchen werden.
Auch aus Sicht des Landkreises Ludwigslust ist Sinn und Zweck der Vereinbarung, für Kinder aus dem Amt Neuhaus ein verkehrlich gut erschlossenes gymnasiales Angebot zu machen. Es geht dem Landkreis Ludwigslust nicht darum, der Realschule in Neuhaus Schülerinnen und Schüler wegzunehmen. Die Vereinbarung könnte um diese Erklärung ergänzt werden.
Da der Landkreis Lüneburg als abgebender Schulträger ohnehin in jedem Einzelfall seine Zustimmung geben muss, sollte daher ab dem kommenden Schuljahr die Laufbahnempfehlung der Grundschule Amt Neuhaus für eine Aufnahme am gymnasialen Schulzentrum Dömitz ausschlaggebend sein. Nur gymnasial empfohlene Schüler/innen werden ab dem Schuljahr 2008/2009 aus dem Bereich des Oberamtes werden vom Landkreis Lüneburg die Zustimmung für einen Wechsel zum gymnasialen Schulzentrum in Dömitz erhalten und dort aufgenommen. Aus Sicht der hiesigen Landesschulbehörde wäre eine derartige Praxis rechtlich haltbar, da formell nicht das Wahlrecht der Eltern verhindert, sondern eine Entscheidung zur Übernahme oder Verweigerung einer Gastschulgeld-Zahlung getroffen wird.
Eine hierüber hinaus gehende Regelung der Gestalt, dass Schüler/innen nach Ablauf von zwei Jahren die Regionalschule ( Kl. 7 – 10 ) am Standort Dömitz nicht besuchen dürfen bzw. das Gastschulgeld dann nicht übernommen wird, hält die Verwaltung für nicht mehr vermittelbar und sollte daher nicht weiter verfolgt werden.
Mit dieser beschriebenen Regelung könnten Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich des Oberamtes der Gemeinde Amt Neuhaus weiterhin unter verkehrstechnisch zumutbaren und für den Landkreis Lüneburg wirtschaftlichen Bedingungen gymnasial beschult werden.
Die seitens der Gemeinde Amt Neuhaus aufgestellte Forderung, das Fritz-Reuter-Gymnasium in Dannenberg für Kinder aus dem beschriebenen Teil des Amtes Neuhaus zu öffnen, hätte aus Sicht der Verwaltung schwerwiegende finanzielle Folgen. Die Kosten von Einzeltransporten nach Dannenberg lägen pro Jahr und Fahrzeug bei rd. 18.000 Euro. Durch eine, wenn auch langsam aber stetig, steigende Schülerzahl würden sich diese Kosten ca. alle zwei Jahre durch den Einsatz von mehr Fahrzeugen vervielfältigen. Für die Einrichtung einer ÖPNV-Verbindung über Dömitz nach Dannenberg lägen die Jahreskosten bei rd. 28.000 Euro, sofern ein zusätzliches Fahrzeug hierfür angeschafft werden müsste, bei rd. 50.000 Euro. Zwar kämen auf den Landkreis keine Gastschulgelder zu, trotzdem wäre dieses Angebot weitaus teurer als die vorgeschlagene Regelung für den Standort Dömitz.
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