Vorlage - 2008/105
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Beschlussvorschlag:
Die Grüne-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 07.07.2008:
„Die Verwaltung wird damit beauftragt,
einen Entwurf für eine „Beschaffungsrichtlinie“ zu erarbeiten und
bis September 2008 zur Beratung in den Gremien vorzulegen. Alternativ sollen
Vorschläge für entsprechende Ergänzungen der „Dienstanweisung
des Landkreises Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen“
vorgelegt werden.
Ziel ist es, einen
Leitfaden für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung der
Kreisverwaltung zu erstellen. Hierfür sind z.B. Informationen von folgenden
Institutionen zu prüfen:
·
Portal
zur (öffentlichen) Beschaffung des Umweltbundesamtes (www.beschaffung-info.de)
·
die
Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (www.blauer-engel.de)
·
Hinweise
zur umweltfreundlichen Beschaffung vom Bundesumweltministerium (www.bmu.de/produkte_und_umwelt/umweltfreundliche_beschaffung/doc/39042.php
sowie www.greenlabelspurchase.net/de)
·
Eco-Top-Ten-Kampagne des Öko-Instituts (www.ecotopten.de)
·
die PROCURA+ -Kampagne von
ICLEI – Local Governments for Sustainability (www.iclei-europe.org/index.php?procuraplus)
·
der
Katalog zum europäischen Umweltzeichen (http://www.eco-label.com/german/)
·
das
"Handbuch für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung" der EU-Kommission
·
Verbraucherinitiative
„Klimafreundlich einkaufen“ (www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_einkaufen.pdf)
·
ggf.
Austausch mit der Leuphana Universität Lüneburg (deren Beschaffungsrichtlinie
ist unter www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/VERWALTUNG/praesidium/intern/intern2005/Uni-Intern_2005-09.pdf
einzusehen)
Zu prüfen sind neben ökologischen auch
weitere „Nachhaltigkeits“-Kriterien wie z.B. sozial-ökonomische
Kriterien („fairer Handel“).“
Begründung der Grünen-Kreistagsfraktion zum Antrag vom 05.06.2008
(Eingang: 05.06.2008):
„Europaweit werden durch die öffentliche Hand jährlich
rund 1.500 Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben. In
Deutschland umfasst das öffentliche Beschaffungswesen etwa 13 % des
Bruttoinlandprodukts. Mit diesem erheblichen Potenzial können gezielt
Umweltbelange und damit auch die Entwicklung innovativer umweltfreundlicher
Produkte unterstützt werden. Das kann zum Beispiel erfolgen durch
- Beschaffung
und Verwendung von Produkten, die im Vergleich mit anderen demselben
Gebrauchszweck dienenden Erzeugnissen bei der Herstellung und dem Gebrauch
über Umweltvorteile verfügen;
- sparsamen
und rationellen Umgang mit Energie, Wasser und Material;
- Maßnahmen
zur Reduzierung und umweltgerechten Entsorgung von Abfällen.[1]
Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung
führt auch zu Kosteneinsparungen, wenn die Lebenszykluskosten berücksichtigt
werden. Beispielsweise lässt sich durch den Kauf umweltfreundlicher
IT-Ausrüstung Geld in mehrfacher Hinsicht einsparen: geringerer Stromverbrauch,
längere Lebensdauer, einfacheres Recycling oder bessere Wiederverwendbarkeit.
Denn letztlich geht es ja darum, den besten Gegenwert für das Geld des
Steuerzahlers zu erhalten.[2]
Umweltorientierte Beschaffung bedeutet auch,
Einfluss
auf den Markt zu nehmen und für die Bürger ein Vorbild für
„Umweltbewusstes Verhalten“ zu sein.
Die Dienstanweisung über Vergaben des
Landkreis Lüneburg enthält bereits einige Hinweise zur Umweltverträglichkeit.
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sind diese noch ausbaufähig.
Eine eigene
„Beschaffungsrichtlinie“ und/ oder entsprechende Kriterien in der
Dienstanweisung hat den Status einer
„Selbstverpflichtungserklärung“ der Verwaltung und unterstützt als
„Leitfaden“ die jeweiligen MitarbeiterInnen bei der Vorbereitung
und Entscheidungsfindung von öffentlichen Einkäufen und Vergaben. Dabei sind
auch Möglichkeiten zu prüfen, inwiefern „internes Expertenwissen“
bei der Beschaffung eingebunden werden kann (z.B. KollegInnen aus dem
Fachbereich Bauen und Umwelt etc.) – sowohl bei der Erstellung einer
generellen Beschaffungsrichtlinie als auch bei einzelnen, speziellen
Beschaffungsvorgängen.
Mögliche
betroffene Produkte solch einer „Beschaffungsrichtlinie“ sind z.B.
·
Papier
·
Beleuchtung
·
Bürogeräte
und –material
·
Fahrzeuge
·
Reinigungsmittel
·
Lebensmittel
etc.
Deren
Beitrag zum Umweltschutz kann oft anhand des deutschen Umweltzeichens
„Blauer Engel“ oder des EU-Umweltzeichens („Blume“)
erkannt werden.
[1] Quelle: Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit,
www.bmu.de/produkte_und_umwelt/umweltfreundliche_beschaffung/doc/39042.php
[1] Quelle: www.eco-label.com/german/
[1] Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, www.bmu.de/produkte_und_umwelt/umweltfreundliche_beschaffung/doc/39042.php
[2] Quelle: www.eco-label.com/german/
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