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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/123  

Betreff: Personalsituation im Fachdienst Jugendhilfe und Sport
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns- Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.10.2008 
Jugendhilfeausschuss zurückgestellt   
17.11.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Organigramm Spezialdienst KES – wird nachgereicht

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Kein Beschlussvorschlag

Sachlage:

Sachlage:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008 weist für den Fachdienst Jugendhilfe und Sport (51) 21,25 Stellen aus. Hinzukommen hier noch die Stellen des Spezialdienstes Erziehungsberatungsstelle, auf die hier jedoch nicht näher eingegangen wird.

 

Die Stellen des Fachdienstes (ohne Erziehungsberatungsstelle) verteilen sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung auf 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hiervon sind 17 Ganztagskräfte und acht Teilzeitkräfte.

 

Die genannte Mitarbeiterschaft verteilt sich auf die Arbeitsbereiche wie folgt:

 

Leitung

1

Jugendarbeit und Sport

2

Jugendgerichtshilfe

1

Pflege- und Adoptionskinderwesen

3

Kindertagesstättenwesen, Familienservice und Statistik

3

Sekretariat

1

Wirtschaftliche Jugendhilfe

3

Spezialdienst- Kinderschutz, erzieherische Hilfen u. Sozialraumprojekte

12

+ 1 Praktikant

 

Zu dem im Rahmen der Überlastungsanzeigen im Mittelpunkt stehenden Spezialdienst Kinderschutz, erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte (KES) ist im Hinblick auf die personelle Ausstattung Folgendes festzustellen:

 

Mit Stellenplan 2007 wurden die bisher im Stellenplan vorgesehenen Stellen von 8,5 auf 9,5 erhöht. Leider war es  wegen der späten Genehmigung des Stellenplans 2007 und durch Verzögerungen bei der Stellenbesetzung (Absagen von Bewerbern) erst zum Dezember 2007 möglich, diese 9,5 Stellen vollständig zu besetzen.

 

Darüber hinaus wurde zum 01.07.2008 eine weitere Stelle überplanmäßig auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 03.12.2007 mit einem Sozialarbeiter besetzt und zum 01.04.2008 eine Berufspraktikantenstelle ganztags besetzt.

 

Neun Kolleginnen und Kollegen des Spezialdienstes sind ausschließlich in der Bezirkssozialarbeit unter Einbeziehung der jeweiligen Sozialraumprojekte tätig. Eine Kollegin ist als Leitung des Spezialdienstes mit dem Vertiefungsgebiet Kinderschutz, zwei weitere Kolleginnen mit dem Aufgabengebiet Eingliederungshilfen gemäß § 35 a KJHG und Trennungs- und Scheidungssachbearbeitung beschäftigt.

 

Bezüglich der von der Fraktion „Die Grünen/Bündnis 90“ gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Wie viele Überlastungsanzeigen wurden im Fachdienst 51 dieses oder letztes Jahr  gestellt?

 

Im Fachdienst 51 wurden in den Jahren 2007/2008 in dem Zeitraum 07. bis 12.12.2007 drei Überlastungsanzeigen und im Zeitraum 31.01. bis 07.02.2008 weitere drei Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern des Spezialdienstes KES gestellt. Hinzu kommen drei Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen des Pflegekinderwesens im Monat Januar 2008.

 

Zu Frage 2:

Welche Pläne gibt es, diesen zu begegnen?

 

Mit allen Mitarbeitern, die Überlastungsanzeigen gestellt hatten, wurden im Zeitraum 18. bis 19.02.2008 persönliche Gespräche geführt und schriftliche Vermerke über die weitere Vorgehensweise gefertigt. Für die Abarbeitung rückständiger Dokumentationen wurde vereinbart, feste Zeiten im Rahmen der Wochenplanung zu blocken und hierzu die Vertretung durch andere Teammitglieder zu organisieren. Darüber hinaus wurde ein Samstagsarbeitstermin am 05.04.2008 vereinbart und umgesetzt. Des Weiteren wurden Möglichkeiten des externen Zugriffs auf die Datenbank des Landkreises durch Mitarbeiter geschaffen, so dass Dokumentationstätigkeiten und Arbeit an der Fachanwendung auch von zu Hause aus möglich waren (ungestörteres Arbeiten).
Des Weiteren wurden mehrere rückständige Hilfeplanungen zu einer zeitnahen Planung zusammengefasst sowie weitere organisatorische Sofortmaßnahmen ergriffen. Mittelfristig werden die Geschäftsabläufe im Rahmen des Prozesses mit der Fa. Gebit gemeinsam mit allen Mitarbeitern optimiert.  

 

Zu Frage 3:

Sind insbesondere neue Stellen oder Umstrukturierungen der bisherigen Stellen geplant?

 

Die durch Beschluss des Kreisausschuss überplanmäßig bewilligte Vollzeitsozialarbeiterstelle wurde zum 01.07.2008 besetzt. Eine frühere Besetzung war aufgrund der Tatsache, dass für die Stellenbesetzung eine erfahrene Fachkraft vorrangig gesucht wurde und diese ihre bisherige Tätigkeit noch aufgeben musste, nicht möglich.

 

Insbesondere die Stellenmehrung im Dezember 2007 wurde dazu genutzt, durch eine Umverteilung der Arbeitsinhalte im Bereich KES eine Entlastung bei der Bezirkssozialarbeit herbeizuführen. Dies hatte zum Ziel, dass damit in diesem Bereich eine genauere und gegebenenfalls engmaschigere Kontrolle von Kindeswohlgefährdungsmeldungen möglich ist. Es wurden daher die Tätigkeitsbereiche „Eingliederungshilfe“ und „Trennungs- und Scheidungsberatung“ auf 1,6 Personalstellen = zwei Mitarbeiterinnen konzentriert.

 

Zu Frage 4:

Wie genau ist die derzeitige Aufgabenverteilung im Bereich KES?

 

Zu den Aufgaben der Bezirkssozialarbeit im Spezialdienst KES gehören

Ø     Aufgabenwahrnehmung insbesondere für die Bereiche Kindesschutz und erzieherische Hilfen für den Territorialbereich einer Samtgemeinde. Diese Aufgabe wird in der Regel verantwortlich von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter wahrgenommen.

Ø     Projektbegleitung und Steuerung im Zusammenwirken mit dem über Vertrag gebundenen freien oder kommunalen Träger. Diese Aufgabe wird in der Regel durch die/den oben genannten Mitarbeiterin/Mitarbeiter wahrgenommen.

Ø     Hierzu gehört unter anderem auch die Erarbeitung einer Jahresplanung, gemeinsam mit den Mitarbeitern des Sozialraumträgers.

Ø     Die Einrichtung von ambulanten erzieherischen Hilfen, soweit die Möglichkeiten von Sozialraumprojekten zur Problembehebung nicht ausreichen, und die Einrichtung stationärer Hilfen zur Erziehung.

Ø     Die Sicherung des Kindeswohls im Bereich der einzelnen Samtgemeinden wird ebenfalls im Zusammenwirken mit den beauftragten Mitarbeitern des Sozialraumträgers wahrgenommen.

 

Zu Frage 5:

Wie sieht das aktuelle Organigramm aus?

 

Das gewünschte Organigramm wird, da sich die Zusammenstellung wegen der Urlaubszeit verzögert, zeitnah nachgereicht.

 

Zu Frage 6:

Wo genau und zu wessen Entlastung sind nach unserem Antrag neue Stellen geschaffen worden?

 

Von den aufgrund der Stellenerhöhung für das Haushaltsjahr 2007 neu bewilligten zwei Vollzeitstellen wurden eine Stelle, wie im Stellenplanantrag auch dargestellt, für die Entlastung im Bereich des Spezialdienstes KES genutzt. Hier insbesondere (siehe oben) durch die Spezialisierung der Wahrnehmung der Trennungs- und Scheidungsberatung, Familiengerichtshilfe, Umgangsregelung und der ambulanten und teilstationären Bearbeitung von ambulanten Anträgen auf ambulante und teilstationäre Hilfen gem. § 35 a KJHG.

 

Die zweite Stelle wurde, ebenfalls wie beantragt, für den in seiner Bedeutung und seinem Arbeitsumfang aufgewachsenen Bereich des Kindertagesstättenwesens des Familienservicebüros sowie der Genehmigung von Tagespflegepersonen genutzt. Dies führte zu einer Entlastung des Pflegekinderdienstes.

 

Zu Frage 7:

Wie viele und welche Mitarbeiter haben nach den Überlastungsanzeigen 2006 eine Arbeitsentlastung erfahren und wodurch?

 

siehe Antwort zu Frage 6

 

Zu Frage 8:

Für wie viele und welche Mitarbeiter war dies nicht der Fall?

 

Eine Bewertung, inwieweit die Stellenmehrung sich auf den einen oder anderen Mitarbeiter als mehr oder weniger bedeutende Entlastung ausgewirkt hat, ist so durch die Verwaltung nicht zu beantworten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Spezialisierung der Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten und Umgangsregelung als einem sehr zeitintensiven Arbeitsbereich alle Bezirkssozialarbeiter eine Entlastung erfahren haben. Der Umfang der Entlastung wird jedoch von den einzelnen Kollegen individuell unterschiedlich empfunden.

 

Zu Frage 9 und 10:

Wie vielen Fällen vermuteter Kindeswohlgefährdung mussten die MitarbeiterInnen im Jahre 2007 nachgehen? Wie sind die Vergleichszahlen der Vorjahre?

 

Kindeswohlgefährdungsmeldungen sind in folgendem Umfang statistisch erfasst worden:

 

Ø     Erfassungszeitraum September bis Dezember 2007           = 19 Meldungen

(zuvor wurden diese Meldungen statistisch nicht erfasst)

Ø     Im ersten Quartal 2008 wurden 14 Meldungen erfasst.

Ø     Im zweiten Quartal 2008 wurden 16 Meldungen über Kindeswohlgefährdungen registriert.

Als Mittel ergibt sich hieraus ein Wert von ca. 15 Meldungen pro Quartal oder 0,4 Meldungen pro Monat und Mitarbeiter/in

 

Rolle des Kreisjugendamtes im Fall einer Kindstötung im Bereich der Stadt Lüneburg:

Fragen 11 bis 13:

Bis wann war das Kreisjugendamt zuständig für die Betreuung der Mutter des zu Jahresbeginn getöteten Kindes? Gab es Unstimmigkeiten in der Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt? Wenn ja, welche? Betreffen die Untersuchungen des DJI München auch das Kreisjugendamt? Wenn ja, in welcher Form?

 

Im Weiteren nimmt die Verwaltung Stellung zur Rolle des Kreisjugendamtes im Fall einer Kindestötung durch eine jugendliche Mutter im Bereich der Stadt Lüneburg.

 

Die betreffende Familie ist vom Kreisjugendamt bis zu ihrem Umzug zum 01.04.2007 in den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt durch das Kreisjugendamt betreut worden. Die Fallzuständigkeit wurde mit allen erforderlichen Unterlagen am 04.05.2007 an die Hansestadt Lüneburg übergeben. Der Allgemeine Sozialdienst (jetzt KES) war in der Zeit der Zuständigkeit für drei Kinder der Familie mit Hilfen zur Erziehung beteiligt. Die hier speziell zu nennende junge Mutter wurde hier nicht auffällig beschrieben und erhielt keinerlei Betreuungsleistung.

 

·        Über Unstimmigkeiten in der Kooperation mit dem Jugendamt der Hansestadt Lüneburg ist in der Verwaltung nichts bekannt.

·        Die Untersuchungen des DJI München betreffen das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg. Einbezogen wurde im konkreten Fall die Übergabe vom Jugendamt des Landkreises Lüneburg an das städtische Jugendamt.

 

Weitere Entwicklung:

 

Zur Erarbeitung und Fortentwicklung eines transparenten und nachhaltigen Personal- und Ressourcenbemessungssystems arbeitet der Landkreis Lüneburg zurzeit in einem Modellprojekt im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) zum Thema „Personalbemessung“ mit. Erste Ergebnisse hierzu werden voraussichtlich im November 2008 vorliegen.

 

Darüber hinaus ist, wie bereits von der Verwaltung berichtet wurde, geplant, in einem zweijährigen Prozess unter Einbeziehung der freien Träger und der Gemeinden ein Personal- und Ressourcenbemessungssystem und damit ein Steuerungsinstrument für die sozialräumliche Entwicklung zu erarbeiten, zu erproben und zu vereinbaren. Die Verwaltung wird hierzu weiter gesondert vortragen.

 

 

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