Vorlage - 2008/123
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Anlage/n:
Organigramm Spezialdienst KES –
wird nachgereicht
Beschlussvorschlag:
Kein Beschlussvorschlag
Sachlage:
Der Stellenplan für
das Haushaltsjahr 2008 weist für den Fachdienst Jugendhilfe und Sport (51)
21,25 Stellen aus. Hinzukommen hier noch die Stellen des Spezialdienstes
Erziehungsberatungsstelle, auf die hier jedoch nicht näher eingegangen wird.
Die Stellen des
Fachdienstes (ohne Erziehungsberatungsstelle) verteilen sich zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung auf 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hiervon sind 17 Ganztagskräfte und acht Teilzeitkräfte.
Die genannte
Mitarbeiterschaft verteilt sich auf die Arbeitsbereiche wie folgt:
Leitung |
1 |
Jugendarbeit und
Sport |
2 |
Jugendgerichtshilfe |
1 |
Pflege- und
Adoptionskinderwesen |
3 |
Kindertagesstättenwesen,
Familienservice und Statistik |
3 |
Sekretariat |
1 |
Wirtschaftliche
Jugendhilfe |
3 |
Spezialdienst-
Kinderschutz, erzieherische Hilfen u. Sozialraumprojekte |
12 + 1 Praktikant |
Zu dem im Rahmen
der Überlastungsanzeigen im Mittelpunkt stehenden Spezialdienst Kinderschutz,
erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte (KES) ist im Hinblick auf die
personelle Ausstattung Folgendes festzustellen:
Mit Stellenplan
2007 wurden die bisher im Stellenplan vorgesehenen Stellen von 8,5 auf 9,5
erhöht. Leider war es wegen der späten
Genehmigung des Stellenplans 2007 und durch Verzögerungen bei der
Stellenbesetzung (Absagen von Bewerbern) erst zum Dezember 2007 möglich, diese
9,5 Stellen vollständig zu besetzen.
Darüber hinaus
wurde zum 01.07.2008 eine weitere Stelle überplanmäßig auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreisausschusses vom 03.12.2007 mit einem Sozialarbeiter
besetzt und zum 01.04.2008 eine Berufspraktikantenstelle ganztags besetzt.
Neun Kolleginnen und
Kollegen des Spezialdienstes sind ausschließlich in der Bezirkssozialarbeit
unter Einbeziehung der jeweiligen Sozialraumprojekte tätig. Eine Kollegin ist
als Leitung des Spezialdienstes mit dem Vertiefungsgebiet Kinderschutz, zwei
weitere Kolleginnen mit dem Aufgabengebiet Eingliederungshilfen gemäß
§ 35 a KJHG und Trennungs- und Scheidungssachbearbeitung beschäftigt.
Bezüglich der von
der Fraktion „Die Grünen/Bündnis 90“ gestellten Fragen nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Wie viele Überlastungsanzeigen wurden im Fachdienst
51 dieses oder letztes Jahr gestellt?
Im Fachdienst 51
wurden in den Jahren 2007/2008 in dem Zeitraum 07. bis 12.12.2007 drei
Überlastungsanzeigen und im Zeitraum 31.01. bis 07.02.2008 weitere drei Überlastungsanzeigen
von Mitarbeitern des Spezialdienstes KES gestellt. Hinzu kommen drei
Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen des Pflegekinderwesens im Monat
Januar 2008.
Zu Frage 2:
Welche Pläne gibt es, diesen zu begegnen?
Mit allen
Mitarbeitern, die Überlastungsanzeigen gestellt hatten, wurden im Zeitraum 18.
bis 19.02.2008 persönliche Gespräche geführt und schriftliche Vermerke über die
weitere Vorgehensweise gefertigt. Für die Abarbeitung rückständiger
Dokumentationen wurde vereinbart, feste Zeiten im Rahmen der Wochenplanung zu
blocken und hierzu die Vertretung durch andere Teammitglieder zu organisieren.
Darüber hinaus wurde ein Samstagsarbeitstermin am 05.04.2008 vereinbart und
umgesetzt. Des Weiteren wurden Möglichkeiten des externen Zugriffs auf die
Datenbank des Landkreises durch Mitarbeiter geschaffen, so dass
Dokumentationstätigkeiten und Arbeit an der Fachanwendung auch von zu Hause aus
möglich waren (ungestörteres Arbeiten).
Des Weiteren wurden mehrere rückständige Hilfeplanungen zu einer zeitnahen
Planung zusammengefasst sowie weitere organisatorische Sofortmaßnahmen
ergriffen. Mittelfristig werden die Geschäftsabläufe im Rahmen des Prozesses
mit der Fa. Gebit gemeinsam mit allen Mitarbeitern optimiert.
Zu Frage 3:
Sind insbesondere neue Stellen oder
Umstrukturierungen der bisherigen Stellen geplant?
Die durch Beschluss
des Kreisausschuss überplanmäßig bewilligte Vollzeitsozialarbeiterstelle wurde
zum 01.07.2008 besetzt. Eine frühere Besetzung war aufgrund der Tatsache, dass
für die Stellenbesetzung eine erfahrene Fachkraft vorrangig gesucht wurde und
diese ihre bisherige Tätigkeit noch aufgeben musste, nicht möglich.
Insbesondere die
Stellenmehrung im Dezember 2007 wurde dazu genutzt, durch eine Umverteilung der
Arbeitsinhalte im Bereich KES eine Entlastung bei der Bezirkssozialarbeit
herbeizuführen. Dies hatte zum Ziel, dass damit in diesem Bereich eine genauere
und gegebenenfalls engmaschigere Kontrolle von Kindeswohlgefährdungsmeldungen
möglich ist. Es wurden daher die Tätigkeitsbereiche „Eingliederungshilfe“
und „Trennungs- und Scheidungsberatung“ auf
1,6 Personalstellen = zwei Mitarbeiterinnen konzentriert.
Zu Frage 4:
Wie genau ist die derzeitige
Aufgabenverteilung im Bereich KES?
Zu den Aufgaben der
Bezirkssozialarbeit im Spezialdienst KES gehören
Ø
Aufgabenwahrnehmung
insbesondere für die Bereiche Kindesschutz und erzieherische Hilfen für den
Territorialbereich einer Samtgemeinde. Diese Aufgabe wird in der Regel
verantwortlich von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter wahrgenommen.
Ø
Projektbegleitung
und Steuerung im Zusammenwirken mit dem über Vertrag gebundenen freien oder
kommunalen Träger. Diese Aufgabe wird in der Regel durch die/den oben genannten
Mitarbeiterin/Mitarbeiter wahrgenommen.
Ø
Hierzu
gehört unter anderem auch die Erarbeitung einer Jahresplanung, gemeinsam mit
den Mitarbeitern des Sozialraumträgers.
Ø
Die
Einrichtung von ambulanten erzieherischen Hilfen, soweit die Möglichkeiten von
Sozialraumprojekten zur Problembehebung nicht ausreichen, und die Einrichtung
stationärer Hilfen zur Erziehung.
Ø
Die Sicherung
des Kindeswohls im Bereich der einzelnen Samtgemeinden wird ebenfalls im
Zusammenwirken mit den beauftragten Mitarbeitern des Sozialraumträgers wahrgenommen.
Zu Frage 5:
Wie sieht das aktuelle Organigramm aus?
Das gewünschte
Organigramm wird, da sich die Zusammenstellung wegen der Urlaubszeit verzögert,
zeitnah nachgereicht.
Zu Frage 6:
Wo genau und zu wessen Entlastung sind nach
unserem Antrag neue Stellen geschaffen worden?
Von den aufgrund
der Stellenerhöhung für das Haushaltsjahr 2007 neu bewilligten zwei
Vollzeitstellen wurden eine Stelle, wie im Stellenplanantrag auch dargestellt,
für die Entlastung im Bereich des Spezialdienstes KES genutzt. Hier insbesondere
(siehe oben) durch die Spezialisierung der Wahrnehmung der Trennungs- und
Scheidungsberatung, Familiengerichtshilfe, Umgangsregelung und der ambulanten
und teilstationären Bearbeitung von ambulanten Anträgen auf ambulante und
teilstationäre Hilfen gem. § 35 a KJHG.
Die zweite Stelle
wurde, ebenfalls wie beantragt, für den in seiner Bedeutung und seinem Arbeitsumfang
aufgewachsenen Bereich des Kindertagesstättenwesens des Familienservicebüros
sowie der Genehmigung von Tagespflegepersonen genutzt. Dies führte zu einer
Entlastung des Pflegekinderdienstes.
Zu Frage 7:
Wie viele und welche Mitarbeiter haben nach
den Überlastungsanzeigen 2006 eine Arbeitsentlastung erfahren und wodurch?
siehe Antwort zu
Frage 6
Zu Frage 8:
Für wie viele und welche Mitarbeiter war
dies nicht der Fall?
Eine Bewertung,
inwieweit die Stellenmehrung sich auf den einen oder anderen Mitarbeiter als
mehr oder weniger bedeutende Entlastung ausgewirkt hat, ist so durch die
Verwaltung nicht zu beantworten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit
der Spezialisierung der Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten und
Umgangsregelung als einem sehr zeitintensiven Arbeitsbereich alle
Bezirkssozialarbeiter eine Entlastung erfahren haben. Der Umfang der Entlastung
wird jedoch von den einzelnen Kollegen individuell unterschiedlich empfunden.
Zu Frage 9 und
10:
Wie vielen Fällen vermuteter
Kindeswohlgefährdung mussten die MitarbeiterInnen im Jahre 2007 nachgehen? Wie
sind die Vergleichszahlen der Vorjahre?
Kindeswohlgefährdungsmeldungen
sind in folgendem Umfang statistisch erfasst worden:
Ø
Erfassungszeitraum
September bis Dezember 2007 = 19
Meldungen
(zuvor wurden diese
Meldungen statistisch nicht erfasst)
Ø
Im
ersten Quartal 2008 wurden 14 Meldungen erfasst.
Ø
Im
zweiten Quartal 2008 wurden 16 Meldungen über Kindeswohlgefährdungen
registriert.
Als
Mittel ergibt sich hieraus ein Wert von ca. 15 Meldungen pro Quartal oder 0,4
Meldungen pro Monat und Mitarbeiter/in
Rolle des
Kreisjugendamtes im Fall einer Kindstötung im Bereich der Stadt Lüneburg:
Fragen 11 bis
13:
Bis wann war das Kreisjugendamt zuständig
für die Betreuung der Mutter des zu Jahresbeginn getöteten Kindes? Gab es
Unstimmigkeiten in der Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt? Wenn ja,
welche? Betreffen die Untersuchungen des DJI München auch das Kreisjugendamt?
Wenn ja, in welcher Form?
Im Weiteren nimmt
die Verwaltung Stellung zur Rolle des Kreisjugendamtes im Fall einer
Kindestötung durch eine jugendliche Mutter im Bereich der Stadt Lüneburg.
Die betreffende
Familie ist vom Kreisjugendamt bis zu ihrem Umzug zum 01.04.2007 in den
Zuständigkeitsbereich der Hansestadt durch das Kreisjugendamt betreut worden.
Die Fallzuständigkeit wurde mit allen erforderlichen Unterlagen am 04.05.2007
an die Hansestadt Lüneburg übergeben. Der Allgemeine Sozialdienst (jetzt KES)
war in der Zeit der Zuständigkeit für drei Kinder der Familie mit Hilfen zur
Erziehung beteiligt. Die hier speziell zu nennende junge Mutter wurde hier
nicht auffällig beschrieben und erhielt keinerlei Betreuungsleistung.
·
Über
Unstimmigkeiten in der Kooperation mit dem Jugendamt der Hansestadt Lüneburg
ist in der Verwaltung nichts bekannt.
·
Die
Untersuchungen des DJI München betreffen das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg.
Einbezogen wurde im konkreten Fall die Übergabe vom Jugendamt des Landkreises
Lüneburg an das städtische Jugendamt.
Weitere
Entwicklung:
Zur Erarbeitung und
Fortentwicklung eines transparenten und nachhaltigen Personal- und
Ressourcenbemessungssystems arbeitet der Landkreis Lüneburg zurzeit in einem
Modellprojekt im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN)
zum Thema „Personalbemessung“ mit. Erste Ergebnisse hierzu werden
voraussichtlich im November 2008 vorliegen.
Darüber hinaus ist,
wie bereits von der Verwaltung berichtet wurde, geplant, in einem zweijährigen
Prozess unter Einbeziehung der freien Träger und der Gemeinden ein Personal-
und Ressourcenbemessungssystem und damit ein Steuerungsinstrument für die
sozialräumliche Entwicklung zu erarbeiten, zu erproben und zu vereinbaren. Die
Verwaltung wird hierzu weiter gesondert vortragen.