Vorlage - 2008/145
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur
Kostenübernahme von empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu entwerfen.
Sachlage:
In einem Gespräch, an dem Vertreter von Hansestadt und
Landkreis Lüneburg sowie der ARGE einerseits und Vertreterinnen von Lüneburger
Beratungsstellen nach § 218 StGB andererseits teilnahmen, wurde auf folgende
Problematik hingewiesen:
Nach den Regelungen des SGB V (Krankenversicherung) werden für
Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Kosten für
empfängnisverhütende Mittel, so weit sie ärztlich verordnet werden, zu Lasten
der jeweiligen Krankenversicherung übernommen.
Darüber hinaus gehende Möglichkeiten der Finanzierung
empfängnisverhütender Mittel gibt es nicht. Dies stellt für Frauen/Familien,
die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, vielfach ein Problem dar.
Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat dies erkannt
und kritisiert, dass „auf der einen Seite ein Anspruch auf
Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel verneint und auf der anderen
Seite die Möglichkeit der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch
bejaht wird“.
Dies hat dazu geführt, dass vereinzelt Landkreise dazu
übergegangen sind, die Kosten aus ihren
Haushaltsmitteln zu finanzieren. Jüngst ist ein solcher Beschluss auch im
Landkreis Harburg gefasst worden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch der Landkreis
Lüneburg Überlegungen in diese Richtung anstellen sollte. Denkbar wäre der
Erlass einer Richtlinie, die ggf. zur Erprobung zeitlich befristet gelten sollte.
Diese Richtlinie könnte auch einen Höchstbetrag vorsehen, der sowohl für den
Einzelfall als auch insgesamt (zum Beispiel 15.000,00 € Jahresbudget)
gilt. Wenn dieses Jahresbudget erreicht ist, wäre eine Förderung nicht mehr
möglich.
Festzustellen ist, dass diese Regelung im vollen Umfang zu
Lasten der örtlichen Ebene ginge. Eine Beteiligung des Landes im Quotalen
System ist nicht denkbar. Hier müsste auch eine Überlegung angestellt werden,
inwieweit dieser Fonds auf Hansestadt und Landkreis Lüneburg aufgeteilt wird.
Bevor solche Überlegungen aber mit der Hansestadt und ggf.
anderen Stellen angestellt werden, sollte dazu eine grundsätzliche Haltung des
Sozialausschusses entwickelt sein.