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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/145  

Betreff: Finanzierung von empfängnisverhütenden Mitteln für einkommensschwache Frauen/Familien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.09.2008 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Kostenübernahme von empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu entwerfen.

Sachlage:

Sachlage:

In einem Gespräch, an dem Vertreter von Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie der ARGE einerseits und Vertreterinnen von Lüneburger Beratungsstellen nach § 218 StGB andererseits teilnahmen, wurde auf folgende Problematik hingewiesen:

 

Nach den Regelungen des SGB V (Krankenversicherung) werden für Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Kosten für empfängnisverhütende Mittel, so weit sie ärztlich verordnet werden, zu Lasten der jeweiligen Krankenversicherung übernommen.

 

Darüber hinaus gehende Möglichkeiten der Finanzierung empfängnisverhütender Mittel gibt es nicht. Dies stellt für Frauen/Familien, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, vielfach ein Problem dar. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat dies erkannt und kritisiert, dass „auf der einen Seite ein Anspruch auf Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel verneint und auf der anderen Seite die Möglichkeit der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch bejaht wird“.

 

Dies hat dazu geführt, dass vereinzelt Landkreise dazu übergegangen sind,  die Kosten aus ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren. Jüngst ist ein solcher Beschluss auch im Landkreis Harburg gefasst worden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch der Landkreis Lüneburg Überlegungen in diese Richtung anstellen sollte. Denkbar wäre der Erlass einer Richtlinie, die ggf. zur Erprobung zeitlich befristet gelten sollte. Diese Richtlinie könnte auch einen Höchstbetrag vorsehen, der sowohl für den Einzelfall als auch insgesamt (zum Beispiel 15.000,00 € Jahresbudget) gilt. Wenn dieses Jahresbudget erreicht ist, wäre eine Förderung nicht mehr möglich.

 

Festzustellen ist, dass diese Regelung im vollen Umfang zu Lasten der örtlichen Ebene ginge. Eine Beteiligung des Landes im Quotalen System ist nicht denkbar. Hier müsste auch eine Überlegung angestellt werden, inwieweit dieser Fonds auf Hansestadt und Landkreis Lüneburg aufgeteilt wird.

 

Bevor solche Überlegungen aber mit der Hansestadt und ggf. anderen Stellen angestellt werden, sollte dazu eine grundsätzliche Haltung des Sozialausschusses entwickelt sein.

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