Vorlage - 2008/146
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft der ländlichen
Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. wird aufgrund der weiterhin
angespannten Haushaltslage des Landkreises Lüneburg abgelehnt.
oder
Um die Arbeit der ländlichen Erwachsenenbildung in
Niedersachsen e. V. und damit die Effektivität eines möglichen Zuschusses durch
den Landkreis Lüneburg näher prüfen zu können, wird ein Vertreter/ eine
Vertreterin der LEB bzw. der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg der ländlichen
Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. zum nächsten Sitzungstermin
eingeladen.
Sachlage:
Die Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) Lüneburg der ländlichen
Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. hat den Landkreis Lüneburg
schriftlich gebeten, ihre Bildungsarbeit finanziell zu unterstützen.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg der ländlichen
Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. besteht im kommenden Jahr 50 Jahre.
Sie ist im Rahmen der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen als
selbstständiger Verein organisiert.
Mitglieder der KAG sind die Ortsvereine der Landfrauen, der
Kreisverband der Landfrauen, die Guttempler, die Bildungsstätte Bahnhof Göhrde
sowie die Lebenshilfe. Die ländliche Erwachsenenbildung (LEB) unterstützt diese
Gruppierungen in ihrer Bildungsarbeit. Darüber hinaus sieht sich die LEB im
Landkreis als Motivator für eine sozialpolitische Bildungsarbeit.
Qualifizierungen zur Pflege in der Altenhilfe und zur
Seniorenbegleitung finden in Kooperation mit Landfrauen und dem psychiatrischen
Klinikum statt. Die LEB will hier nach eigenen Angaben ein Netz zur ambulanten
Betreuung von alten Menschen in Kooperation mit dem Landkreis und anderen
Partnern aufbauen. Weitere Kurse und zusätzliche Qualifizierungen zu dem
genannten Bereich sind vorgesehen.
Bis 1995 gab es einen Haushaltsansatz im Bereich der KVHS von
ca. 9.000 DM. Dieser Betrag wurde gemäß Beiratsbeschluss an verschiedene
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, darunter auch die ländliche Erwachsenenbildung
in Niedersachsen, verteilt. Das machte zuletzt einen Betrag in Höhe von 1.160
DM für die LEB aus.
Die LEB bedauert in ihrem o. a. Antrag, dass diese Zuschüsse
eingestellt wurden und bittet darum, in Anerkennung der geleisteten Bildungsarbeit,
zu prüfen, ob nicht ein entsprechender jährlicher Zuschuss wieder gezahlt
werden könne.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich an den Rahmenbedingungen, die
Mitte der 90iger Jahre zu der Streichung dieser Zuschüsse führten, nichts
verändert. Der Haushalt des Landkreises ist weiterhin nicht ausgeglichen und es
handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung.
Es ist insoweit zu entscheiden, ob sich der Ausschuss des vorliegenden
Antrags weiter annimmt und die Möglichkeiten eines Zuschusses grundsätzlich
prüft. Dann sollte zur nächsten Ausschusssitzung eine Vertreterin bzw. ein
Vertreter der KAG eingeladen werden.
|