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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/151  

Betreff: Verstärkung der Betreuungsbehörde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:3/5
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
04.09.2008    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Jugendhilfeausschuss
27.10.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD stellt folgenden Antrag:

 

1.       Die Betreuungsbehörde wird durch Ausweisung einer zusätzlichen Vollzeitstelle des gehobenen Dienstes im Stellenplan 2009 verstärkt.

2.       Das Besetzungsverfahren kann im 2. Halbjahr 2008 anlaufen.

 

Sachlage:

Sachlage:

Die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg begründet den obigen Antrag wie folgt:

 

„Die Notwendigkeit einer Verstärkung ergibt sich zwingend aus den eigenen Analysen des Landkreises zum „Demographischen Wandel.“ Auf die stark wachsende Zahl älterer Menschen im Landkreis Lüneburg hat eine proaktiv handelnde Dienstleistungsverwaltung rechtzeitig und angemessen zu reagieren.

 

Da die Verstärkung über den Stellenplan 2009 wegen der Zeitspanne, bis ein geeigneter Bewerber produktiv arbeitet, zu lange dauert, wird der Landrat ermächtigt, noch in diesem Jahr die Ausschreibung zu veranlassen (natürlich unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2009). „

 

Verwaltungsseitig ist festzustellen, dass sich die Fallzahlen (und damit die Arbeitsbelastung) in der Betreuungsbehörde kontinuierlich nach oben entwickeln:

 

Fallzahlenentwicklung:

 

 

1997

2002

2007

Steigerung von 1993 auf 2007

Vorschlag geeigneter Betreuer

266

371

477

176 %

Bericht an Vormundschaftsgericht

251

489

443

285 %

Betreuerbestellung durch Amtsgericht

399

743

655

97 %

Personal

1,75

1,75

1,75

17 %

 

Zusätzlich ist in der Betreuungsbehörde eine Berufspraktikantin halbtags tätig.

 

Außerdem steigt der Beratungsbedarf kontinuierlich und stark. Statistisch wird Beratung erst seit 2006 erfasst:

 

 

2006

2007

2008

Beratung

210

366

bis 31.03.2008: 118 - hochgerechnet = 472

 

Diese Fallzahlenentwicklung führt dazu, dass mittlerweile die Durchlaufzeit eines Vormundschaftsgerichtsauftrags 25 Tage (Bericht, Stellungnahme) bzw. 21 Tage (Bericht/Stellungnahme, Betreuungsvorschlag) beträgt. Der Umstand, dass die Bearbeitungszeit für Fälle mit Betreuervorschlag kürzer ist, liegt daran, dass der Anteil an dringenden und eiligen Verfahren hier bedeutend höher ist. Dies macht allerdings deutlich, dass selbst in eiligeren Verfahren die Bearbeitungszeiten recht lang sind. Dies wird seitens des Gerichts auch immer wieder beklagt.

 

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sind im Betreuungsbehördengesetz und dem BGB geregelt. Wie der obigen Übersicht zu entnehmen ist, handelt es sich im Wesentlichen um Aufgaben, die in enger Zusammenarbeit mit dem Vormundschaftsgericht zu erledigen sind bzw. für das Vormundschaftsgericht erledigt werden.

 

Diese Aufgaben sind mit der Beratungs- und Unterstützungstätigkeit von Seniorenbüros oder den aktuell eingerichteten Seniorenservicebüros nicht vergleichbar. Es handelt sich eher um Aufgaben, die vormundschaftsrechtliches, sozialpädagogisches und medizinisches Fachwissen erfordern. Daher sind die Aufgaben der Betreuungsbehörden bei den Landkreisen in aller Regel organisatorisch an die Bereiche Gesundheit oder Jugend angebunden.

 

Eine Heranziehung der Gemeinden zur Wahrnehmung dieses Aufgabengebiets ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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