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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/156  

Betreff: Behindertenbeirat nach dem Nds. Behindertengleichstellungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:05.07.00.08
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.09.2008 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Am 01.01.2008 ist das Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

 

Im Einzelnen sieht das Gesetz

 

Ø      § 3 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern mit Behinderungen

Ø      § 4 Benachteiligungsverbot

Ø      § 5 Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache

Ø      § 6 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen

Ø      § 7 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr

Ø      § 8 behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken

 

vor.

 

Darüber hinaus sieht § 12 Absatz 4 des NBGG vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung dieses Gesetzes einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einrichten, Näheres soll durch Satzung bestimmt werden.

 

Der Landkreis Lüneburg hat eine derartige Satzung bisher noch nicht verabschiedet. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf bisher noch nicht in die politischen Gremien eingebracht.

 

Dies hat seinen Grund darin, dass im Landkreis Lüneburg seit 1994 ein von den Behindertenverbänden selbst angeregter und selbst verfasster Behindertenbeirat besteht, der anerkannt ist und gute Arbeit leistet. Dieser Beirat hat sich genau die in § 12 Absatz 4 NBGG gesetzten Aufgaben selbst zur Aufgabe gemacht. Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg arbeiten mit dem Beirat vertrauensvoll zusammen, der Beirat erhält alljährlich einen Zuschuss in Höhe von 700,00 € vom Landkreis Lüneburg. Die Vorsitzende des Behindertenbeirats ist traditionell auch beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Landkreises. Nach einer kurzen Unterbrechung in der laufenden Wahlperiode ist Frau Neumann auch jetzt wieder Mitglied in diesem Ausschuss.

 

Insoweit stellte sich der Verwaltung und auch dem Behindertenbeirat die Frage, ob es tatsächlich erforderlich ist, die jetzige Arbeit und Zusammenarbeit auf neue Grundlagen zu stellen. Anders als in anderen Landkreisen, in denen es bisher keine Behindertenbeiräte gab oder in denen (wie im Landkreis Harburg) der Behindertenbeirat ohnehin auf Grundlage einer Verwaltungsrichtlinie des Landkreises gebildet wurde, haben wir im Landkreis Lüneburg einen eigeninitiativ und selbst verfassten Behindertenbeirat. Darauf legt dieser Beirat auch – und dies ist nachvollziehbar – Wert.

 

Die Verwaltung stimmt mit dem Behindertenbeirat darin überein, dass es nicht tunlich sein kann, den jetzigen Behindertenbeirat mit einer Satzung des Landkreises Lüneburg „zu überziehen“, es aber noch weniger tunlich sein kann, neben dem jetzt bestehenden Beirat noch einen durch Satzung entwickelten Beirat zu stellen.

 

Insoweit war Übereinstimmung zwischen Behindertenbeirat und Verwaltung erzielt worden, zunächst davon abzusehen, eine Satzung gemäß § 12 Absatz 4 NBGG zu erlassen.

 

Die Verwaltung will mit dieser Vorlage zur Rechtssituation und derzeitigen Praxis im Landkreis Lüneburg berichten. Es ist keine Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit erforderlich. Eine zustimmende Kenntnisnahme ist ausreichend.

 

Da die Vorsitzende des Behindertenbeirats auch beratendes Mitglied im Ausschuss ist, besteht insoweit auch die Möglichkeit, die Situation im direkten Gespräch zu erörtern.

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