Vorlage - 2008/156
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Sachlage:
Am 01.01.2008 ist das Nds. Behindertengleichstellungsgesetz
(NBGG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von
Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der
Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu
ermöglichen.
Im Einzelnen sieht das Gesetz
Ø
§ 3 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern mit Behinderungen
Ø
§ 4 Benachteiligungsverbot
Ø
§ 5 Anerkennung der deutschen
Gebärdensprache als eigenständige Sprache
Ø
§ 6 Recht auf Verwendung von
Gebärdensprache und Kommunikationshilfen
Ø
§ 7 Herstellung von Barrierefreiheit in
den Bereichen Bau und Verkehr
Ø
§ 8 behindertengerechte Gestaltung von
Bescheiden und Vordrucken
vor.
Darüber hinaus sieht § 12 Absatz 4 des NBGG vor, dass die
Landkreise und kreisfreien Städte zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung
der Zielsetzung dieses Gesetzes einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium
einrichten, Näheres soll durch Satzung bestimmt werden.
Der Landkreis Lüneburg hat eine derartige Satzung bisher noch
nicht verabschiedet. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf bisher
noch nicht in die politischen Gremien eingebracht.
Dies hat seinen Grund darin, dass im Landkreis Lüneburg seit
1994 ein von den Behindertenverbänden selbst angeregter und selbst verfasster
Behindertenbeirat besteht, der anerkannt ist und gute Arbeit leistet. Dieser
Beirat hat sich genau die in § 12 Absatz 4 NBGG gesetzten Aufgaben selbst zur
Aufgabe gemacht. Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg arbeiten mit dem
Beirat vertrauensvoll zusammen, der Beirat erhält alljährlich einen Zuschuss in
Höhe von 700,00 € vom Landkreis Lüneburg. Die Vorsitzende des
Behindertenbeirats ist traditionell auch beratendes Mitglied im Ausschuss für
Soziales und Gesundheit des Landkreises. Nach einer kurzen Unterbrechung in der
laufenden Wahlperiode ist Frau Neumann auch jetzt wieder Mitglied in diesem
Ausschuss.
Insoweit stellte sich der Verwaltung und auch dem
Behindertenbeirat die Frage, ob es tatsächlich erforderlich ist, die jetzige
Arbeit und Zusammenarbeit auf neue Grundlagen zu stellen. Anders als in anderen
Landkreisen, in denen es bisher keine Behindertenbeiräte gab oder in denen (wie
im Landkreis Harburg) der Behindertenbeirat ohnehin auf Grundlage einer
Verwaltungsrichtlinie des Landkreises gebildet wurde, haben wir im Landkreis
Lüneburg einen eigeninitiativ und selbst verfassten Behindertenbeirat. Darauf
legt dieser Beirat auch – und dies ist nachvollziehbar – Wert.
Die Verwaltung stimmt mit dem Behindertenbeirat darin überein,
dass es nicht tunlich sein kann, den jetzigen Behindertenbeirat mit einer
Satzung des Landkreises Lüneburg „zu überziehen“, es aber noch
weniger tunlich sein kann, neben dem jetzt bestehenden Beirat noch einen durch
Satzung entwickelten Beirat zu stellen.
Insoweit war Übereinstimmung zwischen Behindertenbeirat und
Verwaltung erzielt worden, zunächst davon abzusehen, eine Satzung gemäß § 12
Absatz 4 NBGG zu erlassen.
Die Verwaltung will mit dieser Vorlage zur Rechtssituation und
derzeitigen Praxis im Landkreis Lüneburg berichten. Es ist keine
Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit erforderlich. Eine
zustimmende Kenntnisnahme ist ausreichend.
Da die Vorsitzende des Behindertenbeirats auch beratendes
Mitglied im Ausschuss ist, besteht insoweit auch die Möglichkeit, die Situation
im direkten Gespräch zu erörtern.