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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/005  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2004 - 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
17.02.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

-eine-

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2004 bis 2006 zur Kenntnis und macht sie zur Grundlage seiner Entscheidungen im Kindertagesstättenbereich bis zur nächsten jährlichen Fortschreibung.

 

Sachlage:

Sachlage:

 Die Verwaltung legt, wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt, die vollständige Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2004 bis 2006 vor.

 

Die Planungszahlen der Kreisverwaltung wurden den Gemeinden und Samtgemeinden bzw. den freien Trägern zur Abstimmung übersandt. Die Träger hatten bis zum 16.01.2004 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.

Leider haben in diesem Jahr relativ wenig Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die jeweiligen Stellungnahmen sind zusammengefasst am Ende der Kindertagesstättenbedarfsplanung wiedergegeben.

 

Der mangelnde Rücklauf hinsichtlich der Träger und Gemeinden kann ggf. darauf zurückgeführt werden, dass die Situation bereits seit mehreren Jahren mehr oder weniger als konstant beschrieben werden kann. Die Versorgung der Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, kann grundsätzlich mit dem vorhandenen Angebot sichergestellt werden. Auf die Problematik der Vor- und Nachmittagsplätze wird an dieser Stelle nicht noch einmal gesondert eingegangen.

 

Ein Blick auf die Versorgungsquoten weist aus, dass sich die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen leicht verbessert hat. Dies ist jedoch nicht in erster Linie auf die Schaffung neuer Plätze zurückzuführen, sondern auf das Zurückgehen der rechtsanspruchsfähigen Kinderzahl.

 

Es ist zu vermuten, dass die demographische Entwicklung (Rückgang der Geburtenzahlen bzw. der Kinderzahl insgesamt) trotz der Zuzugstätigkeit im Landkreis Lüneburg hier jetzt Auswirkungen zeigt. Diese Situation ist in der Fläche des Landkreises sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dies ist zum Teil an den Stellungnahmen der jeweiligen Gemeinden bzw. Samtgemeinden ablesbar (vergleiche hierzu Stellungnahme Samtgemeinde Gellersen und Samtgemeinde Dahlenburg).

 

Ob die hier dargestellte Situation sich perspektivisch zu einem Trend verfestigt, muss abgewartet werden.

 

Im Hinblick auf die Nachfrage nach Krippen- bzw. Hortplätzen lässt sich derzeit berichten, dass eine planungsrelevante Nachfrage momentan nicht bekannt ist.

 

Bezüglich der Versorgung von Kindern unter drei Jahren wird vom Landkreis Lüneburg das Angebot der Tagespflege als wohnortnächstes und flexibelstes Angebot bevorzugt. In diesem Sinne unterstützt der Landkreis Lüneburg auch einen freien Träger (Tagesmütterverein). Im Rahmen der Sozialraumorientierung kommt es zu Kooperationen der jeweiligen Vertragspartner im Sozialraum, dem Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg und dem Tagesmütterverein. Ziel ist es hier, die Beratung für und den Nachweis über Tagespflegen, aber auch die Schaffung neuer Tagespflegestellen, möglichst wohnortnah zu gestalten.

 

Im Bereich der Versorgung mit Tagesstättenplätzen für Kinder ab sechs Jahren existieren bereits – wenn auch in geringem Umfang - unterschiedliche Versorgungssysteme. Zum Teil gibt es hier altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten in kommunalen Kindergärten sowie freie Initiativen. Häufig wird auch der Versorgungsbedarf durch das Vorhandensein Verlässlicher Grundschulen und seit neuestem auch durch Ganztagsschulen befriedigt. Diese hat zum Teil schon zur Schließung von Hortangeboten geführt.

 

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